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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht

Verfahren wegen den Vorwürfen sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Kindesmissbrauch sind zumeist gekennzeichnet von einer sog. Aussage-Aussage-Konstellation. Dies bedeutet, dass der bestreitenden Aussage des Beschuldigten einzig die Belastungsaussage des vermeintlichen Opfers gegenübersteht; indes fehlen objektive Beweismittel.

Zumeist, außerhalb der Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs, in welchen es auf die Einvernehmlichkeit des Kindes nicht ankommt, ist sogar einzig die Einvernehmlichkeit des fraglichen „Opfers“ streitig, indem das fragliche „Opfer“ im Nachhinein behauptet, die sexuellen Handlungen nicht gewollt zu haben, während die Situation, in der es zum Sex kam, zwischen den Beteiligten übereinstimmend geschildert werden.
Entscheidend für die Konstellation Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht: Gleichzeitig kommt es für die Frage, ob denn ein sexueller Übergriff bzw. eine sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder sexuelle Belästigung tatsächlich vorliegt, nach der Reform des Sexualstrafrechts vom 13.11.2016 allein darauf an, ob die sexuellen Handlungen zwischen den Beteiligten einvernehmlich erfolgten oder nicht.

„Aussage gegen Aussage“ bedeutet, dass sich die Beweissituation gegen den Beschuldigten einzig auf die Aussage eines Zeugen als stützt, mithin neben der Aussage des Belastungszeugen keine weiteren Beweismittel (wie weitere Zeugen, Spuren, Aufzeichnungen) zur Verfügung stehen während der Beschuldigte den Inhalt dieser Aussage bestreitet bzw. sich nicht äußert.

Ein wesentlicher Umstand bei der Konstellation Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht: Ob Einstellung oder Anklage bzw. ob Freispruch oder Verurteilung hängt sonach einzig davon ab, ob der Staatsanwalt bzw. Richter dem „Opferzeugen“ oder dem Beschuldigten glaubt. D. h., allein die Glaubhaftigkeit der Aussagen der jeweiligen Beteiligten in den Augen des Staatsanwalts bzw. Richters entscheidet über den Ausgang des Verfahrens. Für Anklage und Verurteilung genügt sonach eine bloße Belastungsaussage, sofern sie von Staatsanwalt und Richter für glaubhaft g erachtet wird. Demnach reduziert sich die Urteilsfindung einzig auf die subjektive Meinungs- und Überzeugungsbildung (Grundsatz der richterlichen Beweiswürdigung). Wobei der BGH in ständiger Rechtsprechung allerdings betont, dass in „in Fällen, in denen (hier: hinsichtlich der [fehlenden] Einverständlichkeit von sexuellen Handlungen) „Aussage gegen Aussage“ steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, in seine Überlegungen einbezogen hat und die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat.

Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben. (Ls d. Schriftltg.)”.
BGH, Urt. v. 13.10.2020 1 StR 299/20 (LG Traunstein)

Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht

Strafrecht & Aussage gegen Aussagen: eine kurze Definition

Steht im Sexualstrafrecht Aussage gegen Aussage steht z.B. der Vorwurf einer Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs im Raum. Die Schilderung des Tathergangs durch das vermeintliche Opfer weicht indes von der des Beschuldigten ab. Wesentlich ist dabei, dass im laufenden Verfahren keine neuen Beweise oder Aussagen mit unmittelbarer Tatbezogenheit hinzukommen. Es steht lediglich Aussage gegen Aussauge. Dies gilt auch, wenn der Angeklagte schweigt und keine Angaben zum gegen ihn erhobenen Vorwurf macht.

Aussage gegen Aussage bei Sexualdelikten

Im Strafrecht begegnet uns eine Aussage-Aussage-Konstellation nirgendwo so häufig wie im Sexualstrafrecht. Leider muss auch festgehalten werden, dass Falschbeschuldigungen durch vorgebliche Opfer nicht selten sind. In unserer Gesellschaft werden die Unschuldsvermutung und der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten bedauerlicherweise viel zu oft durch Vorurteile und Vorverurteilungen manipuliert. Sind (meist männliche) Angeklagte dem Vorwurf einer sexuell motivierten Straftat ausgesetzt, wird häufig a priori dem scheinbaren Opfer geglaubt, auch wenn es keinerlei Beweise für die Schuld des Angeklagten gibt.

Bei Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht empfehle ich Ihnen: Sehen Sie sich mit Vorwürfen einer sexuell motivierten Straftat konfrontiert, sollten Sie unbedingt einen kompetenten, erfahrenen Rechtsanwalt für Ihre Verteidigung verpflichten. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Sie vor Gericht ein gerechtes Urteil erhalten. Dank juristischer Expertise und Erfahrungswerten sind Sie in sicheren Händen und nicht der subjektiven Meinungs- und Überzeugungsbildung des Staatsanwalts oder Richters ausgeliefert. Eine auf Tatsachen und Logik beruhende Verteidigungsstrategie ist der beste Ansatz bei einer solch emotionalen Thematik.

Vorladung der Polizei — und nun?

Werden Sie einer Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder des Stalkings beschuldigt und von der Polizei vorgeladen, sind Sie nicht verpflichtet, zum Vorladungstermin zu erscheinen. Es steht Ihnen in diesem Fall frei, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Steht Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht, übernehme ich gerne Ihre Verteidigung vor Gericht. Auf diese Weise erhalten Sie als Angeklagter bestmöglichen Rechtsbeistand in Ihrem Verfahren. Nehmen Sie gleich nach dem Eingang der Vorladung Kontakt zu mir auf und vertrauen Sie mir Ihr Mandat an. Ich leite sämtliche notwendige Schritte ein und kümmere mich darum, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Aussage gegen Aussage bei Sexualdelikten

Schuld oder Unschuld? Beweiswürdigung der Aussagen des vermeintlichen Opfers

Der Grundsatz der richterlichen Beweiswürdigung spielt beim Szenario Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht eine entscheidende Rolle. Liegen keine Beweismittel oder Aussagen von Zeugen vor, sondern lediglich Schilderungen des Tathergangs durch das angebliche Opfer, muss Richter bzw. Staatsanwalt gemäß Strafrecht einschätzen, inwiefern er diese als glaubhaft erachtet oder ob Zweifel angebracht sind. Das Gericht muss im Verfahren einzig anhand der Angaben des Angeklagten und der angeblich Geschädigten eine Entscheidung fällen.

Auch hier kann ein erfahrener Anwalt für Sexualstrafrecht kriegsentscheidend sein. Als Strafverteidigerin mit sexualstrafrechtlicher Spezialisierung weiß ich genau, worauf es beim Stand Aussage gegen Aussage im Sexualstrafrecht ankommt. Durch präzise Fragen und spezielle Fragetechniken gelingt es mir, Fehler und Widersprüche in den Aussagen des scheinbaren Opfers zu identifizieren und nachvollziehbar zu machen. So wird deutlich und für alle sichtbar aufgezeigt, wie glaubhaft und belastbar die Angaben der vorgeblichen Geschädigten tatsächlich sind. An dieser Stelle kann ich stolz berichten: Die meisten Verfahren, die ich betreue, werden bereits im Ermittlungsverfahren aufgrund mangelnden Tatverdachts eingestellt.

Anne Patsch: Ihre Strafverteidigerin bei Sexualdelikten

Steht im Sexualstrafrecht Aussage gegen Aussage, sind Sie bei mir in besten Händen. Ich vertrete Sie mit juristischem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und aussagepsychologischer Finesse vor Gericht und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht! Treten Sie jetzt mit meiner Kanzlei in Kontakt und betrauen Sie mich mit Ihrem Mandat.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.