Soforthilfe und Verhaltensregeln
Hier finden Sie wertvolle Tipps, wie Sie sich am besten verhalten sollten, so lange Sie noch keinen anwaltlichen Beistand haben. Der beste Rat an dieser Stelle ist aber: Machen Sie keine Aussage und suchen Sie schnellstmöglich eine erfahrene Verteidigung.
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Zu folgenden Themen habe ich weitere Hinweise für Sie zusammengestellt:
Vorladung als Beschuldigter
„Ich habe eine Vorladung von der Polizei erhalten. Wie sollte ich am besten vorgehen?“
Haben Sie eine polizeiliche Vorladung bekommen aufgrund von Vorwürfen in den Bereichen sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch, erhalten Sie hier fundierte Empfehlungen zur optimalen Vorgehensweise.
Hausdurchsuchung
„Wie muss ich mich bei einer Hausdurchsuchung verhalten?“
Beim Vorwurf Vergewaltigung sowie Erwerb und Besitz von Kinderpornografie kommt es häufig zu überraschenden Hausdurchsuchungen beim Beschuldigten. Erfahren Sie hier, wie sich idealerweise verhalten.
Befragung als Zeuge
„Wie muss ich mich bei einer Zeugenbefragung verhalten?“
Ganz gleich, welche sexualstrafrechtlich relevanten Anschuldigungen gegen Sie erhoben werden und wie gerechtfertigt diese sind: Lassen Sie sich in dieser Situation bitte auf keine Aussage ein. Erfahren Sie hier, welches Verhalten bei einer Zeugenbefragung das strategisch optimale ist.
Untersuchungshaft
„Mein Mann, Freund oder ein Angehöriger sind in Untersuchungshaft. Wie gehe ich am besten vor?“
Wurde eine Ihnen nahestehende Person verhaftet, ist Zeit ein wesentlicher Faktor. Rufen Sie in diesem Fall bitte in meiner Kanzlei oder über die Notruf-Nummer an, damit ich ihm und Ihnen umgehend helfen kann. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie sich in einer solchen Situation idealerweise verhalten.
Vorladung Erkennungsdienstliche Behandlung
„Ich habe eine Vorladung zu einer ED-Behandlung bekommen. Was darf die Polizei genau? Wie gehe ich am besten vor?“
Sie haben aufgrund eines Vorwurfs wie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder Erwerb/Besitz von Kinderpornografie eine Vorladung zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung erhalten? Erfahren Sie, welche Rechte die Polizei bezüglich der Erhebung biometrischer und persönlicher Daten genau hat und wie Sie sich strategisch klug verhalten.
Strafbefehl
„Gegen mich wurde ein Strafbefehl erlassen. Was soll ich jetzt genau tun?“
Haben Sie einen Strafbefehl wegen eines Sexualdelikts erhalten, ist es grundsätzlich ratsam, zunächst Einspruch gegen diesen einzulegen. Lesen Sie jetzt, welche Vorgehensweise die richtige ist, welche Fehler zu vermeiden sind und worauf Sie genau achten sollten.
Jedes Verfahren ist anders und verlangt nach individuellen Vorgehensweisen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, auch für Ihren Fall die optimale Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf!

