Methodenkritisches Gutachten - welche Angriffspunkte bieten sich für die Verteidigung?
Methodenkritische Gutachten bieten sich für die Verteidigung insbesondere dann an, wenn das gerichtlich in Auftrag gegebene aussagepsychologische Gutachten für den Mandanten negativ war, d.h., wenn es der Belastungsaussage Glaubwürdigkeit attestiert.
Das von der Verteidigung in Auftrag gegebene methodenkritische Gutachten greift das für den Mandanten ungünstige (weil in ungerechtfertigter Weise die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage attestierendes) „Gerichtsgutachten“ an, indem es dessen Schwachstellen aufzeigt.
So bieten sich insbesondere folgende Angriffspunkte: das Fehlen der gesetzlichen Mindestanforderungen aussagepsychologischer Gutachten wie die Darstellung der Ausgangssituation nach Aktenlage; die Darlegung der Aussagepsychologische Fragestellungen, die Erläuterung der angewandten diagnostischen Maßnahmen, Erläuterung des Untersuchungsablaufs; Darstellung der Explorationsbefunde, insb. der Persönlichkeitsexploration unter dem Aspekt der Aussagetüchtigkeit, Glaubhaftigkeitserörterung, Darlegung der Inhaltlichen Beschaffenheit der Aussage, des motivationalen Umfelds der Aussage, der Entstehung der Aussage und der Entwicklung der Aussage im zeitlichen Verlauf.
Ferner, ob die eingesetzten Test- und Untersuchungsverfahren dem Stand aktueller Forschung entsprechen und durch die gebildeten Hypothesen indiziert sind.
Ebenso die Darstellung der Begutachtung unter den Kriterien
Anschaulichkeit, Verständlichkeit durch Benennung und Beschreibung der Anknüpfungs- und Befundtatsachen und Bezeichnung der vom Sachverständigen zugrunde gelegten Hypothesen.
Gute Angriffspunkte bieten hier regelmäßig diejenigen Erstgutachten, die Bericht und Befund inhaltlich sowie in ihrer äußeren Form nicht klar voneinander trennen.