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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Sexualstrafrecht

Wer heute mit dem Vorwurf eines Sexualdelikts wie sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder andere Vorwürfe aus dem Bereich des Sexualstrafrechts konfrontiert wird, befindet sich sofort in einer gefährlichen Situation mit verheerenden Auswirkungen: Schnell steht die private Existenz in Frage, ist der gesellschaftliche Ruf beschädigt, erfolgt die Suspendierung oder ist die berufliche Reputation gefährdet, in Heilberufen die Approbation. Niemand scheint ausgenommen. So betreffen die Vorwürfe auch etablierte gesellschaftliche Gruppen wie Akademiker, Handwerker, Unternehmer, Mediziner, Therapeuten, Heilpraktiker, Selbständige, Angestellte, Apotheker oder Lehrer.

 

Reform im Sexualstrafrecht 2016: Im Zweifel gegen den Angeklagten

Die vom Bundestag beschlossene Reform des Sexualrechts von 2016 hat die Lage noch verschärft. Nicht nur werden seither Verdacht und Beschuldigungen um einiges schneller ausgesprochen. Auch entspricht die Reform im Sexualstrafrecht einem gesellschaftlichen Klima, das vom Opferschutz geprägt ist und oft genug in Ermittlungsverfahren und im Gerichtssaal spürbar ist. Kein anderer Bereich der Strafverteidigung ist in derart extremer Weise geprägt von rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahmen wie das Sexualstrafrecht. Hierbei sind vor allem sich mit dem (vermeintlichen) Opfer solidarisierende, leichtgläubige Ermittler und Gerichte zu nennen, aber auch die Vorverurteilung des Mandanten als vermeintlichen Täter, Emotionalisierung in Gesellschaft und Medien, Opferempathie und Opfermentalität bei gleichzeitig immensen Strafdrohungen des Gesetzes.

So kann niemand heute bei einem Sexualdelikt ohne weiteres ein sachliches Ermittlungsverfahren und ein sachgerechtes Urteil erwarten. Die gerne bemühte Unschuldsvermutung bleibt oft auf der Strecke. Ob Verurteilung oder Freispruch hängt somit zumeist allein davon ab, wem geglaubt wird: dem vermeintlichen Opfer oder dem vermeintlichen Täter. Dies fußt dabei in der Regel auf der Grundlage freier richterlicher Beweiswürdigung einer einzigen Belastungsaussage. Im Zweifel wird zuweilen eher gegen als für den Angeklagten entschieden. Dadurch sind Justizirrtümern auf der Basis von Falschaussagen aufgrund unterschiedlichster persönlicher Motive Tür und Tor geöffnet.

Für mich stellt dies auch einen der Gründe dar, aus denen ich mittlerweile ausschließlich vermeintlich Beschuldigte verteidige. Und zwar bundesweit.

 

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Die Verteidigung von Spezialisten im Sexualstrafrecht übernehmen lassen

Was können Beschuldigte in dieser schwierigen Lage tun? Entscheidend ist es, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin an der Seite zu haben — mit einer Spezialisierung auf das Fachgebiet des Sexualstrafrechts und einer Kompetenz für die beruflichen und existenziellen Folgen für die Beschuldigten. Vor allem aber sollte Ihr juristischer Beistand die forensische Aussagepsychologie beherrschen, dem einzig wirksamen Instrument erfolgreicher Verteidigungsarbeit angesichts einer hochemotionalen und zumeist subjektiven Beweislage. Und dieser Rechtsbeistand sollte die Autorität und Persönlichkeit besitzen, in jeder Situation des Verfahrens auf Augenhöhe mit den Organen der Justiz optimal zu agieren. Erfolgsentscheidend wird immer auch ein hohes Maß an Konfliktbereitschaft sein. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin bewegen sich notwendigerweise kontrovers zur öffentlichen Meinung und ggf. auch zu den ermittelnden Beamten, Staatsanwälten und Richtern.

 

Anwältin für Sexualstrafrecht Anne Patsch

Erfahren Sie auf meiner Seite, welche juristischen, psychologischen und menschlichen Kompetenzen meine anwaltliche Tätigkeit ausmachen und welche Rolle dabei meinem Handeln als Frau und einem breiten Netzwerk an Spezialisten zukommt. Meine Spezialisierung und mein ganzes Profil als Anwalt für Sexualstrafrecht hat mich dazu befähigt, in den letzten Jahren nahezu 85 % der Fälle für meine Mandanten erfolgreich zu beenden. Und das in der Regel, bevor es zu einer Anklage kam. Zudem habe ich für sie zusammengestellt, welche Sofortmaßnahmen Sie bei einem Vorwurf wegen eines Sexualdelikts augenblicklich ergreifen sollten.

 

Ihre Rechtsanwältin Anne Patsch

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.