Kinderschutz und Unschuldsvermutung sind keine Gegensätze
Kinderschutz ist unverzichtbar. Gerade deshalb muss präzise unterschieden werden: zwischen tatsächlichem Grooming und einer Alltagssituation, die erst im Rückblick sexualisiert wird; zwischen belastbaren Tatsachen und einem Verdacht; zwischen einer strafbaren Absicht und einem Verhalten, das vielleicht unvorsichtig oder missverständlich, aber nicht sexuell motiviert war. Einen wichtigen rechtlichen Bezugspunkt bildet § 176b StGB – die „Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“.
Sexualisierte Vorwürfe treffen längst nicht nur Männer
Ein aktueller politischer Fall zeigt: Der Vorwurf wirkt häufig früher als die Aufklärung. Beschuldigtenrechte gelten unabhängig vom Geschlecht – und ein Rücktritt oder eine öffentliche Verurteilung ersetzen keine sorgfältige Beweisprüfung.
§ 177 StGB: Grundtatbestand vs. besonders schwerer Fall
„Stealthing“ ist ein Begriff, der emotional auflädt – und juristisch oft missverstanden wird. Viele Beschuldigte suchen deshalb nach einer klaren Antwort auf die Frage: Ist Stealthing automatisch „Vergewaltigung“?
„Kein gefährliches Werkzeug“ – die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu KO-Tropfen
Im Beschluss vom 08.10.2024 (5 StR 382/24) hatte der Bundesgerichtshof zu klären, ob das heimliche Verabreichen von KO-Tropfen als Einsatz eines „gefährlichen Werkzeugs“ im Sinne der Qualifikationstatbestände des Strafrechts zu bewerten ist.
Catcalling & Sexualstrafrecht
Catcalling wirkt oft wie ein dummer Spruch, kann für Betroffene aber ganz anders ankommen. In diesem Beitrag ordnet Fachanwältin Anne Patsch ein, was rechtlich in Deutschland aktuell gilt, warum Catcalling (noch) nicht strafbar ist, wo es bereits geahndet wird und welche Argumente für und gegen einen eigenen Straftatbestand sprechen.

