Über Sinn und Verhältnismäßigkeit der Gesetze zur Kinder- und Jugendpornografie von 2020.
Mit dem Gesetzespaket von 2020 wurde der Tatbestand Cybergrooming im Strafrecht ausgeweitet. Die Gesetze rühren an den moralischen und juristischen Grenzen bisheriger Ermittlungsarbeit. So haben Ermittler künftig die Möglichkeit, im Internet als Lockvogel aufzutreten. Denn es gilt nun die Versuchsstrafbarkeit von Cybergrooming: Täter machen sich auch strafbar, wenn sie nur glauben, im Chat mit einem Kind zu kommunizieren — jedoch tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder den Eltern Kontakt haben. Dem Problem der Pädophilie werden die strafrechtlichen Verschärfungen jedoch nicht gerecht.
Über den TV-Film „Verletzte Gefühle“ (Folge 02 Staffel 44 „Der Alte“)
„Warum sollte jemand eine Vergewaltigung erfinden?“ fragt die junge Kommissarin Annabell Lorenz Hauptkommissar Voss in dem Krimi-Klassiker aus München – überzeugt davon, dass die Aussage nicht anzuzweifeln sei. Die meisten von uns teilen diese Überzeugung, wenn ein solcher Vorwurf im Raum steht...
Was passiert, wenn eine haltlose Anschuldigung wegen sexuellen Übergriffs in Zeiten der sozialen Medien und des Cybermobbings erfolgt, zeigt der Kölner Tatort „Keine Gnade, kein Mitleid“ in einer Nebenhandlung. Und auch, dass selbst ein gestandener Kommissar wie Freddy Schenk bei einer solchen Anschuldigung hilflos und machtlos bleibt.
Eigentlich bereits in den 90-ern hinreichend diskutiert, ist der sog. Missbrauch des Missbrauchs, also der Missbrauch mit dem Missbrauch, heute nach wie vor aktuell. In Fällen, in denen ich Mandanten als Kindesmissbrauch-Anwalt zur Seite stehe, treffe ich immer wieder auf solche Situationen: In Sorge- und Umgangsrechts-Streitigkeiten werden gegen einen Elternteil unhaltbare Missbrauchsvorwürfe erhoben, um den Ausgang des Verfahrens entsprechend zu beeinflussen. Die weitreichenden negativen Folgen für den zu Unrecht Beschuldigten und die beteiligten Kinder sind kaum zu ermessen.
Oder: Warum Sie nur ein Anwalt für Sexualstrafrecht optimal bei einem Vorwurf gegen eine Sexualstraftat verteidigen kann. Diese Differenzierung ist deshalb so wichtig, weil das Sexualstrafrecht völlig anderen „Regeln“ als das übrige Strafrecht folgt.