Was bedeutet Aussagetüchtigkeit?
Die Aussagetüchtigkeit einer Person bedeutet im engeren Sinn deren Kompetenz und Fähigkeit, überhaupt eine nachvollziehbare Aussage zu machen.
Aussagetüchtigkeit bedeutet also, vereinfacht, Zeugeneignung und Zuverlässigkeit der Aussage.
Demnach ist eine Zeugin aussagetüchtig, wenn sie intellektuell in der Lage ist, „ einen spezifischen Sachverhalt zuverlässig wahrzunehmen, diesen in der zwischen dem Geschehen und der Befragung liegenden Zeit im Gedächtnis zu behalten, das Ereignis angemessen abzurufen, Erlebtes von anders generierten Vorstellungen zu unterscheiden und die Geschehnisse in einer Befragungssituation verbal wiederzugeben“ (Greuel, 1998).
Hinsichtlich des letztgenannten Aspektes „sind insbesondere sprachliches Ausdrucksvermögen, das Vorhandenseins von Kontrollmöglichkeiten gegenüber Suggestiveinflüssen und kommunikative Kompetenz von Relevanz“ (Volbert, 2005).