Bewährung im Sexualstrafrecht?
Zur Bewährung kann generell nur eine Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren ausgesetzt werden; auch dann, wenn Sie nicht vorbestraft sind. Daher ist selbst für Ersttäter die Gefahr, spätestens nach der Verurteilung wegen den Delikten Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Sexueller Missbrauch von Kindern, Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Sexueller Missbrauch von widerstandsunfähigen Personen sowie auch wegen Kinderpornographie eine Haftstrafe verbüßen zu müssen, groß.
Die strafrechtliche Verteidigung im Sexualstrafrecht steht im Mittelpunkt meiner Tätigkeit. Opfervertretungen sind nicht Teil meines Portfolios. Jedes Verfahren ist anders und verlangt nach individuellen Vorgehensweisen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, auch für Ihren Fall die optimale Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf!
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Von meiner Kanzlei in Frankfurt am Main aus verteidige ich Mandanten bundesweit im Sexualstrafrecht. Wenn Ihnen ein entsprechender Vorwurf gemacht wird, ist eine frühzeitige und durchdachte Verteidigung entscheidend.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf. Gemeinsam entwickeln wir eine klare Strategie für Ihre Verteidigung.
Sie können mich telefonisch unter 069 247 436 40 erreichen oder mir eine E-Mail an

