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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Bewährung im Sexualstrafrecht?

Zur Bewährung kann generell nur eine Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren ausgesetzt werden; auch dann, wenn Sie nicht vorbestraft sind. Daher ist selbst für Ersttäter die Gefahr, spätestens nach der Verurteilung wegen den Delikten Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Sexueller Missbrauch von Kindern, Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Sexueller Missbrauch von widerstandsunfähigen Personen sowie auch wegen Kinderpornographie eine Haftstrafe verbüßen zu müssen, groß.