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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Aussagepsychologie klärt die Schuldfrage

Nahezu jeder Vorwurf eines Sexualdelikts, ob sexueller Übergriff, Missbrauch oder Kinderpornographie, beruht auf der subjektiven Belastungs-Aussage des vermeintlich Geschädigten. Der Zweifel, der in anderen strafrechtlichen Feldern für den Angeklagten spricht, bedeutet bei einem Sexualdelikt, dass die Glaubhaftigkeit der Aussage begründet in Zweifel stehen muss. In der Praxis eines strafrechtlichen Verfahrens heißt das, dass die Strafverteidigung alle Möglichkeiten ausschöpfen muss, die Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage in Zweifel zu ziehen. Meist muss sie konfliktbereit und kontrovers agieren, denn sie hat es mit der Verteidigung in einem sehr subjektiven Feld gegen eine öffentliche Meinung zu tun, die geprägt ist von Empathie mit dem vermeintlichen Opfer, von der auch ermittelnde Beamte, Staatsanwälte und Richter trotz des Gebots zur Objektivität nicht frei sind.

GerechtigkeitswaageZur Objektivierung der Lage sieht der BGH die gutachterliche Überprüfung der Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage mit wissenschaftlichen Methoden vor, die sog. Aussagepsychologie. Ihre Methode besteht in der Bildung der sog. Null-Hypothese. Die Null-Hypothese bedeutet die konsequente Unschuldsvermutung des Beschuldigten. Ausgehend davon werden alle Hypothesen ins Feld geführt, die für einen fehlenden Erlebnisbezug der Aussage in Betracht kommen. Diverse Analyse-Verfahren überprüfen Struktur, Konsistenz, Kohärenz, deliktspezifische Elemente und potentielle Motive. Bei Kindern und u.U. auch bei Erwachsenen wird die intellektuelle Kompetenz zur Aussage in Betracht gezogen.
Mit der Aussagepsychologie erfolgreich zu sein, erfordert eine entwickelte und geschulte interpretatorische Fähigkeit sowie eine konfliktbereite und überzeugende Argumentation. Darüber hinaus ein unabhängiges Denken, das in jahrelanger Erfahrung alle Möglichkeiten menschlicher Fehlleistungen und Abgründe in Betracht ziehen kann, die zu einer Belastungsaussage bewusst oder unbewusst geführt haben.

In der Praxis ziehen Staatsanwalt und Richter sachverständige Gutachten heran. Nicht immer sind diese Gutachten frei von Einflüssen, die sich durch ihre Auftraggeber ergeben. Nur ein wirklich fundiertes Gegen-Gutachten kann dann Strafverteidigung zum Erfolg führen. Durch meine große Expertise in diesem Bereich und dem hervorragenden Experten-Netzwerk, auf das ich im Zweifel zurückgreifen kann, konnte ich bereits zahlreiche Erfolge erzielen.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.