Anne Patsch: Anwalt für Sexualstrafrecht

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie

Was Sie jetzt brauchen: einen spezialisierten Anwalt, sofort erreichbar

Eine Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie trifft Beschuldigte meist völlig unvorbereitet. Beamte stehen früh am Morgen vor Ihrer Wohnung, sichern Geräte, Dateien und Beweismittel und stellen belastende Fragen. Wenn Sie gerade eine solche Durchsuchung erlebt haben oder eine Vorladung erhalten haben, brauchen Sie sofort anwaltliche Unterstützung. Rufen Sie direkt in unserer Kanzlei an und sprechen Sie mit Anne Patsch, Ihrer spezialisierten Anwältin für Sexualstrafrecht.

Gesetzliche Grundlage: § 184b “Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte”

Der Vorwurf betrifft in der Regel § 184b StGB. Seit der Gesetzesverschärfung gilt der Besitz kinderpornografischer Dateien als Verbrechenstatbestand und ist somit strafbar. Damit drohen bereits beim Verdacht erhebliche Konsequenzen, die bis zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe reichen können.
Was ich als Anwalt beim Vorwurf Kinderpornografie für Sie tun kann, erfahren Sie auf der Delikt-Seite. Je früher Sie juristischen Beistand anfordern, desto besser.

Verhalten bei einer Hausdurchsuchung

Wenn es zu einer Hausdurchsuchung bei Kinderpornografie-Verdacht kommt, stehen die meisten Betroffenen unter massivem Druck. Beachten Sie in dieser Situation unbedingt:

  • Bleiben Sie ruhig und machen Sie keine Angaben zur Sache.
  • Sie müssen keine Passwörter herausgeben.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstanden haben.
  • Rufen Sie sofort Ihren Anwalt an – ab dann übernimmt er die Kommunikation.
  • Lassen Sie sich eine vollständige Liste der beschlagnahmten Geräte geben.

Eine frühe Strafverteidigung erhöht die Chancen, Fehler der Ermittlungsbehörden später erfolgreich geltend zu machen.

IT-Forensik – Was passiert jetzt mit meinen Geräten?

Nach einer Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie wird nahezu immer eine umfassende IT-Analyse durchgeführt. Die Polizei kopiert und untersucht unter anderem:

  • Dateien und Ordnerstrukturen
  • Metadaten
  • Browser- und Suchverläufe
  • Chatverläufe
  • automatische Downloads und Cache-Inhalte
  • versehentlich oder unbewusst gespeicherte Daten oder Dateien

In der Kanzlei Patsch übernimmt ein spezialisierter IT-Experte die interne Auswertung. Er prüft, ob Inhalte bewusst gespeichert wurden oder ob technische Abläufe, Schadsoftware oder Fehlinterpretationen eine Rolle spielen. Diese Prüfung ist oft ein entscheidender Schritt für eine erfolgreiche Verteidigung.

Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und Verteidigungsansätze

Wenn die Polizei bei Ihnen inkriminierte Dateien vermutet, ist eine Hausdurchsuchung nicht immer rechtmäßig. Häufig gibt es Fehler bei:

  • der Begründung des Durchsuchungsbeschlusses
  • der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen
  • der Beschlagnahme einzelner Geräte
  • der Dokumentation durch die Beamten

Wenn Sie mich bei einer Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie-Verdachts hinzuziehen, prüfe ich deshalb die rechtliche Grundlage im Detail. Sind Fehler erkennbar, kann das dazu führen, dass Beweise nicht genutzt werden dürfen. Viele Verfahren lassen sich durch eine frühzeitige, strukturiere Verteidigung stoppen – oft noch bevor das Gericht über eine Anklage entscheidet.

Ihre Anwältin im Falle einer Hausdurchsuchung

Seit vielen Jahren verteidige ich nahezu ausschließlich im Sexualstrafrecht. Diese Spezialisierung, verbunden mit meinen zusätzlichen Qualifikationen z.B. im Bereich der Aussagepsychologie, ermöglicht mir eine präzise und wirksame Verteidigungsstrategie - auch in komplexen Fällen zu kinderpornografischen Schriften, belastendem Material oder digitalen Inhalten. Aus meiner Erfahrung weiß ich, welche Faktoren in solchen Ermittlungen entscheidend sind und wie sich Fehler der Behörden erkennen und nutzen lassen.
Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat oder Sie eine Vorladung erhalten haben, rufen Sie direkt bei mir an. Mit diesem Schritt geben Sie das Strafverfahren in erfahrene Hände und schaffen die Grundlage dafür, dass Sie wieder Handlungsspielraum und Klarheit gewinnen.

FAQ

Muss ich meinen Arbeitgeber über die Hausdurchsuchung informieren?

In den meisten Fällen müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht informieren. Eine Pflicht entsteht nur in sehr speziellen Konstellationen, zum Beispiel wenn Ihre Arbeit einen unmittelbaren Bezug zu Kindern hat oder bestimmte Nebenpflichten betroffen sein könnten. Bevor Sie etwas mitteilen, sprechen Sie bitte zuerst mit mir. Ich prüfe, ob eine Information notwendig ist und wie Sie berufliche Risiken vermeiden.

Bekomme ich meine Geräte zurück?

Ob Sie Ihre Geräte zurückerhalten, hängt vom Ergebnis der Auswertung ab. Wenn keine relevanten Inhalte gefunden werden oder die Sicherstellung unverhältnismäßig war, beantrage ich frühzeitig die Herausgabe. Ich prüfe zudem, ob Fehler bei der Beschlagnahme oder Dokumentation vorliegen.

Muss ich einer polizeilichen Vorladung folgen?

Nein. Als beschuldigte Person sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen. Und ohne anwaltliche Begleitung sollten Sie es auf keinen Fall tun. Jede Aussage kann später gegen Sie verwendet werden – selbst dann, wenn Sie unschuldig sind oder wenn Dateien unbemerkt versehentlich auf Ihrem Computer oder anderen Geräten gelandet sind.
Wenn Sie mich hinzuziehen, besprechen wir gemeinsam die passende Strategie. Wir klären, ob und wann eine Stellungnahme sinnvoll ist, ob Schweigen die bessere Option ist und wie wir verhindern, dass Sie sich durch unbedachte Äußerungen selbst belasten. In diesen Verfahren zählt jeder Schritt, und ich sorge dafür, dass Sie ihn nicht allein gehen müssen.

Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie?

Diese Verfahren dauern häufig mehrere Monate, manchmal länger, weil IT-Analysen, Gutachten und die Prüfung durch das Gericht viel Zeit benötigen. Ich achte darauf, frühzeitig Einfluss zu nehmen, unnötige Verzögerungen zu vermeiden und Möglichkeiten für eine Einstellung zu prüfen.

Ich bin Lehrer oder Erzieher. Drohen mir berufliche Konsequenzen?

In pädagogischen Berufen können bereits Ermittlungen wegen Kinderpornografie (nach § 184b StGB) dienstrechtliche Schritte auslösen. Das reicht von einer vorläufigen Freistellung bis hin zu Disziplinarverfahren. Entscheidend ist jedoch, wie belastbar der Verdacht tatsächlich ist und ob es verwertbare Beweise gibt.
Ich habe bereits viele Mandanten aus Schulen und Betreuungseinrichtungen vertreten. In solchen Fällen beziehe ich die berufsrechtlichen Aspekte immer direkt in die Verteidigung ein, um Risiken für Ihre berufliche Zukunft so gering wie möglich zu halten.