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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften

I.

Die Frage, durch welche Eigenschaften sich kinderpornografische Schriften definieren, hat im Januar 2015 durch eine Gesetzesänderung eine neue Antwort erhalten. Obwohl diese Änderung zu einer einfacheren Verurteilung führen kann, bestehen für Anwälte im Sexualstrafrecht auch weiterhin wertvolle Verteidigungsansätze.
Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Schriften, § 184b StGB, stellt neben den Tatbeständen Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften (§ 184c), Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Schriften (§ 184a) und Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184) die Delikte verbotener Pornografie dar. Bei einem Vorwurf dieser Art sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Kinderpornografie konsultieren.
„Schriften“ umfasst jegliche Verkörperung der Inhalte, mithin Bilder, Videos und sonstiges Datenmaterial in jeglichen Kommunikationsmedien des Internets, insbesondere Social Media, Foren, Boards, E-Mails, Instant-Messaging, Chats, Clouds und Filesharing.
Kinderpornografie wird in den meisten Ländern stark verfolgt.

 

Die Änderung von § 184b – Folgen für die Definition kinderpornografischer Schriften (Kinderpornografie)

Anne Patsch 2022 071Eine wichtige Änderung für Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Seit der Gesetzesänderung im Januar 2015 gilt in Reaktion auf die Edathy-Affäre gem. § 184b Abs. 1 jede pornografische Schrift (Definition gem. § 11 Absatz 3 StGB) als kinderpornografisch, wenn sie:

  • sexuelle Handlungen von, an oder vor einem Kind zeigt; ferner, wenn sie
  • ein ganz oder teilweise unbekleidetes Kind in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigt; sowie, wenn sie
  • die unbekleideten Genitalien oder das unbekleidete Gesäß eines Kindes in „sexuell aufreizender“ Weise abbildet.

Diese nunmehr sehr detaillierte Legaldefinition der Gesetzesnovelle löst die seit 2008 geltende Legaldefinition kinderpornografischer Schriften als Schriften, „die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zeigen“, ab. Folgender Umstand verdeutlicht die Notwendigkeit, im Rahmen des Verdachts einen erfahrenen Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie hinzuzuziehen:
Mithin tritt neben die Strafbarkeit der Abbildung der sexuellen Handlung gleichrangig die Abbildung einer entsprechend sexualisierten Körperhaltung; ferner die Abbildung der Genitalien. Hierbei führt sie die unbestimmten Rechtsbegriffe „unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung“ und „in sexuell aufreizender Weise“ sowie „sexuell aufreizende Wiedergabe“ ein.
Dabei entscheidet nunmehr die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe „unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung“, „in sexuell aufreizender Weise“ und „sexuell aufreizender Wiedergabe“ über die Abgrenzung zwischen strafbarer Kinderpornografie und straflosen Kinderbildern.

 

VERSCHÄRFUNG FÜR POSING-BILDER, NAHAUFNAHMEN UND BILDER SCHLAFENDER KINDER

Praktische Auswirkungen hat die neue Legaldefinition der kinderpornografischen Schriften, insbesondere auf sog. Posing-Bilder. Entscheidend für Strafverteidiger bzw. Anwälte bei Kinderpornografie: Nahaufnahmen der Genitalien von Kindern sowie Bilder teilweise bekleideter schlafender Kinder unterfallen nunmehr ebenfalls grundsätzlich der Strafbarkeit.

 

Neue Herausforderungen im Bereich Kinderpornographie

Strafandrohung bei Kinderpornografie im Einzelnen: Neuerungen seit dem 01.07.2021

Die Strafandrohung für § 184b StGB — Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften — hat sich zum 01.07.2021 mit einer Gesetzesänderung im Strafrecht nochmals drastisch verschärft.

Hierbei lassen sich folgende Konstellationen unterscheiden:
Das Verbreiten, Der-Öffentlichkeit-zugänglich-machen, Sich-Verschaffen, Herstellen, Beziehen, Liefern, Anbieten, Bewerben von Kinderpornografie steht nach neuer Rechtslage seit dem 01.07.2021 grundsätzlich unter einer Freiheitsstrafe von mindestens einem und bis zu zehn Jahren (§ 184b Abs. 1 StGB). Damit gilt die Straftat nicht mehr als Vergehen (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren), sondern als Verbrechen (Delikte, deren Strafrahmen mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe beginnt). Einen minder schweren Fall der Kinderpornografie kennt die Norm nicht. Deshalb ist die Vertretung durch einen fähigen Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie enorm wichtig.

Diese Strafschärfung sollte zur effektiveren Bekämpfung sexualisierter Gewalt dienen. Dabei muss vorausgesetzt sein, dass es sich um ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen handelt.
Eine geringere Strafe – eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren – ist für den Fall vorgesehen, dass es sich um Kinderpornografie handelt, die kein wirkliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen darstellt (§ 184b Abs. 1 Satz 2 StGB).

Wird die Straftat jedoch gewerbsmäßig oder als Bandenmitglied begangen, dann wird man mit einer Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren (also zwischen zwei und 15 Jahren Freiheitsstrafe) bestraft, soweit die kinderpornografischen Inhalte ein tatsächliches oder ein wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben (§ 184b Abs. 2 StGB). Bislang galt hierfür eine Strafandrohung einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein erfahrener Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie ist in Anbetracht der hohen Strafen in jedem Fall zurate zu ziehen.

Weiter droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren anstatt wie zuvor mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe (§ 184b Abs. 3 StGB) demjenigen, der „es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornografischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt“. Gleichzeitig werden die entsprechenden Datenträger, auf denen sich das inkriminierte Material befindet, eingezogen.

Einzig in der Strafzumessung wird bei bloßen Posing-Darstellungen strafmildernd berücksichtigt, dass diese regelmäßig nicht mit dem Schweregrad harter Kinderpornografie vergleichbar sind. Hier kann ein Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie strafmildernd einwirken.

 

Berufliche Folgen

Der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ist aus gesellschaftspolitischen Gründen mit einer massiven Strafdrohung sowie einschneidender weiterer strafrechtlicher Konsequenzen (Hausdurchsuchung, Sicherstellung und Einziehung sämtlicher inkriminierter PCs und Speichermedien, polizeilicher Vorladung und Vernehmung, erkennungsdienstliche Behandlung, unter Umständen Untersuchungshaft, gesellschaftliche Ächtung) bedroht.

Zudem kann eine Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornografie, selbst wenn es sich nur um eine einzelne Datei handelt, erhebliche berufliche Konsequenzen haben. Insbesondere Rechtsanwälte und Ärzte können aufgrund einer solchen Verurteilung ihre Zulassung oder Approbation verlieren. Ebenso droht Lehrern, Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst die Entlassung aus dem Dienstverhältnis.

 

…bekannte Probleme durch Strafverschärfung

Mit der am 01.07.2021 in Kraft getretenen Strafrahmenverschärfung und der Hochstufung zum Verbrechen ist es der Staatsanwaltschaft nicht mehr möglich, den Besitz von Kinderpornografie wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 StPO einzustellen oder unter Auflagen gemäß § 153a StPO von einer Strafverfolgung abzusehen. Auch die Erledigung mit einem Strafbefehl ohne Hauptverhandlung ist bei einem Verbrechen nicht mehr zulässig. Seit der Neuregelung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, Anklage zu erheben, wenn ein hinreichender Tatverdacht bezüglich des Besitzes von Kinderpornografie besteht. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Kinderpornografie ist daher nicht mehr möglich.

Selbst bei besonders harmlosen Fällen, bei denen eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr schlichtweg nicht mehr angemessen wäre, kann das Verfahren — selbst mit der Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwalts — nicht eingestellt werden. Dies gilt auch für Situationen, die in der Praxis häufig vorkommen, wie zum Beispiel, wenn ein Teilnehmer einer WhatsApp-Gruppe ungefragt problematischen Inhalt postet. Wird dieser nicht sofort gelöscht, Missbilligung ausgedrückt und gegebenenfalls die Gruppe verlassen, droht eine Mindeststrafe von einem Jahr.

Weitere Fallkonstellationen betreffen Eltern, die entsprechende Fotos auf den Handys ihrer Kinder finden und sie zur Warnung oder Prüfung an andere Eltern der Schulklasse weiterleiten, oder Lehrer, die solche Bilder bei Schülern finden und sichern. In solchen Fällen machen sich die Eltern oder Lehrer selbst strafbar.

Gleiches gilt für Vorschaubilder im Internet oder vermeintliche "Spaßvideos", die in WhatsApp-Gruppen verschickt werden. Schon bei einem einzigen Bild, Vorschaubildern oder vermeintlichen Spaßvideos, die früher dem sogenannten Posingbereich zugeordnet wurden, können die genannten Strafen angewandt werden. Auch jene Vorschaubilder, die möglicherweise inmitten legaler Darstellungen von Pornografie im Internet zu finden sind, unterliegen der Mindeststrafe gemäß § 184b StGB.

 

Folgen auch für die Strafprozessordnung

In Anbetracht dieser Umstände mag es verwundern, dass der bloße Konsum von Kinderpornografie nicht strafbar ist! Strafbar sind vielmehr allein der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie. Indes ergeben sich hieraus erhebliche Verteidigungsspielräume!

Die Gesetzesänderung betrifft auch die Strafprozessordnung. So kann auch bei dringendem Tatverdacht hinsichtlich der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte die Untersuchungshaft drohen.
Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr ist nur für bestimmte Delikte ein tauglicher Haftgrund. Ist eine Person dringend verdächtig, eine bestimmte Tathandlung des Straftatbestandes des Verbreitens, Erwerbens und Besitzens von kinderpornografischen Inhalten gewerbsmäßig oder bandenmäßig begangen zu haben (z. B. das Herstellen) und bezieht sich die Tat auf einen solchen kinderpornografischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen darstellt, so kann auch der Haftgrund der Wiederholungsgefahr ein Grund für eine Untersuchungshaft sein. Auch diesbezüglich ist die Betreuung durch einen erfahrenen Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie von Vorteil.

Die Verjährungsfrist bei Taten, die mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bedroht sind, beträgt zehn Jahre. Außerdem soll die Zeitspanne, in der das Herstellen kinderpornografischer Inhalte (genauer: solche, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben), verfolgt werden kann, verlängert werden.

Weiterführende Informationen zum Vorwurf Kindesmissbrauch oder Missbrauch von Schutzbefohlenen lesen Sie ebenfalls auf meiner Webseite.

 

RECHTSWIDRIGE ERLANGUNG VON BEWEISMITTELN KANN ZU BEWEISVERWERTUNGSVERBOTEN FÜHREN

Nicht immer verhalten sich Internetfahnder und Polizeibeamte bei Hausdurchsuchungen rechtmäßig, wenn es um das Aufspüren von kinderpornografischen Dateien geht. Vielmehr unterliegen auch die Ermittlungsbehörden bei der Überwachung rechtsstaatlichen Verhaltenspflichten.
In diesem Zusammenhang kann sich für den Beschuldigten und seinen Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie ein wichtiger Vorteil ergeben: Ein Verstoß hiergegen kann Beweisverwertungsverbote nach sich ziehen, sobald bei Fahndung und Hausdurchsuchung gegen Beweismittel auf rechtswidrige Weise erlangt werden.

 

EINSTELLUNG DES ERMITTLUNGSVERFAHRENS BEI KINDERPORNOGRAFIE?

Eine entscheidende Änderung für Strafverteidiger bzw. Anwälte bei Kinderpornografie: Da die Strafe für den Besitz sowie die Verbreitung von Kinderpornografie gemäß § 184b StGB in 2021 wesentlich angehoben wurde, wird es keine Einstellung im Ermittlungsverfahren mehr geben nach §153 oder §135a StPO. Auch der Besitz von Kinderpornografie kommt dann zur Anklage und wird als Verbrechen bestraft, und zwar mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe. Zwangsläufig wird es dann auch in jedem Fall zu einer Gerichtsverhandlung kommen, bei der sich der Angeklagte für sein Verhalten rechtfertigen muss.

 

STRAFBEFEHL WEGEN KINDERPORNOGRAFIE?

Häufig sind die Staatsanwaltschaften auf entsprechende Anregung der Verteidigung bereit, das Verfahren im Wege eines Strafbefehls zu beenden. Dies erspart Ihnen die öffentliche Hauptverhandlung; Sie müssen also nicht als „Angeklagter“ vor dem Strafgericht erscheinen, sondern erhalten den Strafbefehl diskret mit der Post. Rechtlich kommt ein rechtskräftiger Strafbefehl einem Urteil gleich.
Regelmäßig bietet es sich für Strafverteidiger bzw. Anwälte bei Kinderpornografie an, auf die Verfahrensbeendigung im Wege eines Strafbefehls gegenüber der Staatsanwaltschaft anzuregen und hierbei bereits eine bestimmte Strafobergrenze auszuhandeln. Hilfreich ist hierbei insbesondere, wenn wir in einer Verteidigerschutzschrift im Ermittlungsverfahren sämtliche Sie entlastende Umstände zusammenstellen. Hierzu zählen insbesondere auch persönliche Umstände in Ihrer Person, die Sie in einer bestimmten Lebensphase zum Konsum von Kinderpornografie veranlasst haben.

 

Anwalt § 184b StGB: Haben Sie eine Vorladung wegen Kinderpornografie erhalten?

IMG 2799 2 1 1 Sind Sie mit dem Tatvorwurf konfrontiert, Materialien zu besitzen, die Kinder in pornografischer Weise darstellen? Dann stehen Ihrem Strafverteidiger bzw. Ihrem Anwalt für Kinderpornografie diverse Argumentationsmuster und Verteidigungsansätze zur Verfügung. Auf diese sollen in den nächsten Kapiteln noch genauer eingegangen werden.

Als erfahrene Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht stehe ich Ihnen rund um den Tatbestand des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften zur Verfügung. Haben Sie noch Fragen — etwa zur Vorladung selbst, zur Durchsuchung Ihrer Räumlichkeiten oder zum Strafmaß? Treten Sie jetzt für eine Beratung mit meiner Kanzlei in Kontakt.

 

Erwerb pornografischer Schriften

Der Erwerb kinderpornografischer Schriften setzt das wissentliche und willentliche „sich-Verschaffen“ pornografischer Schriften im Sinne einer „Datenherrschaft“ dergestalt voraus, dass die Inhalte jederzeit nach Belieben wieder aufgerufen, gelöscht oder wiederhergestellt werden können. Ein wichtiges Detail für Beschuldigte sowie Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Werden indes unwillentlich oder unwissentlich kinderpornografische Dateien, etwa über Verlinkung mit legaler Pornografie heruntergeladen, liegt hierin mangels Vorsatz kein Erwerb kinderpornografischer Schriften vor.

 

Besitz pornografischer Schriften

Zumindest hier differenziert die Rechtsprechung zwischenzeitlich, sofern die inkriminierten Daten bisher nur in den Arbeitsspeicher geladen wurden. Bloßes Betrachten kinderpornografischen Materials begründet also nicht mehr zwingend die Strafbarkeit!

Vormalig galt der Besitz kinderpornografischen Materials bereits dann als begründet, da ja bereits beim bloßen Betrachten von Kinderpornografie am PC automatisch Daten in irgendeinem Cache, also bereits im Arbeitsspeicher abgelegt wurden.

Eine signifikante Änderung für Beschuldigte sowie Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Nunmehr ist der Tatbestand Besitz von Kinderpornografie nicht mehr bereits dann schon erfüllt, wenn die inkriminierten Daten beim Betrachten im Arbeitsspeicher gespeichert werden. Vielmehr nur und erst dann, wenn das kinderpornografische Material im Festplatten-Cache abgelegt werden.
Denn damit können die Inhalte jederzeit beliebig reaktiviert und erneut aufgerufen werden, so dass der Betroffene aufgrund der Speicherung im Browser-Cache Verfügungsgewalt über die Daten und somit Besitz an den Daten hat.

Somit besteht also weiterhin die Gefahr der Strafbarkeit auch ohne bewussten Download auf die Festplatte oder externe Speichermedien, denn der PC speichert das kinderpornografische Material automatisch in den Browser-Cache und damit im Festplatten-Cache.

Der für die Strafbarkeit wegen Besitz von Kinderpornografie erforderliche Besitzwille gilt sonach nur dann, wenn das jeweilige Datenmaterial nach dem Betrachten nicht sofort manuell gelöscht wird. Die Vertretung durch einen kompetenten Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie kann insbesondere in solchen Details kriegsentscheidend sein.

 

WANN LIEGT EIN VERBREITEN PORNOGRAFISCHER SCHRIFTEN VOR?

Ein Verbreiten pornografischer Schriften nach §184 liegt etwa beim Filesharing vor, indem die inkriminierten Dateien beim Herunterladen gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden – vorausgesetzt, es erfolgt ein tatsächlicher Lesezugriff durch Dritte.
Für das Verbreiten muss damit die übertragene Datei entweder auf einem permanenten Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen sein, erfordert also den tatsächlichen Zugriff.

 

FILESHARING

Filesharing, mithin das Herunterladen und Tauschen von Dateien im Internet mittels entsprechender Software wie „bittorrent“, „edonkey“ oder „emule“ ist grundsätzlich rechtswidrig.

 

TAUSCHBÖRSEN

In Tauschbörsen, also einem Netzwerk von Rechnern ohne zentralen Server, stellen Nutzer Dateien zum Upload bereit und lassen diese von anderen Nutzern downloaden, so dass die Dateien im Internet verteilt werden. Wesentlich für Beschuldigte sowie Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie ist, dass hierbei jeder Nutzer, der eine Datei downloadet, diese auch wieder zum Upload durch Dritte freigeben muss. Ist eine Datei gespeichert, können auch die anderen Nutzer der Tauschbörse auf diese Datei zugreifen. Verbreiten von Kinderpornografie ist demnach bereits dann gegeben, sobald ein anderer Nutzer der Tauschbörse auf die entsprechende Datei zugreift.

 

KEIN VERBREITEN VON KINDERPORNOGRAFIE BEI GEZIELTER ZUSENDUNG AN EINZELPERSONEN!

Der BGH hat mit Beschluss vom 22.01.2015 – 3 StR 490/14 klargestellt, dass das Verbreiten von (Kinder)-Pornografie die Weitergabe des Bildmaterials an eine nicht mehr individualisierbare Vielzahl von Personen voraussetzt. Entscheidend ist, dass der Personenkreis der Empfänger nicht mehr kontrollierbar ist. Eine wichtige Feinheit für Beschuldigte und Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Wird also der Inhalt hingegen ganz gezielt nur an eine Einzelperson versandt, so liegt grundsätzlich keine Verbreitung im Sinne der Verbreitungstatbestände vor.
Damit hat der BGH das Verfahren gegen einen Mann wegen Verbreitens jugendpornografischer Schriften eingestellt. Dieser hatte Bilder mit jugendpornografischem Inhalt gezielt an Einzelpersonen versandt; dafür hatte ihn das Strafgericht zunächst wegen Verbreitung jugendpornografischer Schriften verurteilt.

 

II.

Verteidigungsansätze gegen den Vorwurf "Besitz und Erwerb pornografischer Schriften"

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Gute Verteidigungsansätze bestehen hier noch dann, wenn bei dem Betroffenen nur wenige Bilder bei gleichzeitig kurzer Verbindungsdauer gefunden werden. Denn dann lässt sich von einem fähigen Strafverteidiger respektive Anwalt für Kinderpornografie argumentieren, dass er zwar Kinderpornografie konsumierte, indes nicht wusste, dass die Daten im Cache gespeichert sind, und er sonach nicht wissentlich und willentlich Besitz an den Daten erlangte.

Weitere erfolgreiche Verteidigungsansätze ergeben sich dann, wenn mehrere Nutzer eines Internetanschlusses oder eines PC in dem fraglichen Tatzeitraum auf den Internetanschluss bzw. PC hatten. Dann kann Ihnen der Erwerb, Besitz oder die Verbreitung inkriminierter Pornografie nicht zugeordnet werden, sodass das Verfahren eingestellt werden muss!
Vorab ist durch den Strafverteidiger oder Anwalt für Kinderpornografie indes Ihre Ermittlungsakte und damit Akteneinsicht anzufordern — nebst Auswertungsbericht, der bei Ihnen angeblich sichergestellten Datenträger, um zu prüfen, ob es sich bei dem darauf enthaltenen Datenmaterial überhaupt um Kinderpornografie handelt!

 

Gerade kleine Details können für meine Mandanten kriegsentscheidend sein und wertvolle Verteidigungsspielräume schaffen. Hier setze ich als Fachanwältin an.

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Anne Patsch 2022 137 Zitat

 

III.

Kinderpornografie und Führungszeugnis

Ob Sexualstraftaten im Führungszeugnis Erwähnung finden, hängt ganz von dem Ausmaß der Straftat ab. Die gute Nachricht: eine Geldstrafe wegen Kinderpornografie von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe erscheint nicht im einfachen Führungszeugnis! Vorausgesetzt, es befinden sich keine weiteren Verurteilungen aus der Vergangenheit im Bundeszentralregister.

Wichtig für Beschuldigte und Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie: Im Gegensatz zu den meisten anderen Sexualstraftaten greift bei der Eintragung einer Verurteilung wegen Kinder- und Jugendpornografie bis zu 90 Tagessätzen die Ausnahme des § 32 Abs. 1 Satz 2 BZRG nicht.

So macht dieser bei etlichen Sexualstraftaten eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Verurteilungen unter 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe unter 3 Monaten grundsätzlich nicht in das Führungszeugnis eingetragen werden.
So etwa

  • § 174 StGB: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
  • § 174a StGB: Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
  • § 174b StGB: sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
  • § 174c StGB: sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
  • § 176 bis § 176b StGB sexueller Missbrauch von Kindern
  • § 177 StGB: sexueller Übergriff
  • § 180 Abs. 3 StGB Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in einem Dienst- Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis
  • § 182 StGB: sexueller Missbrauch von Jugendlichen

 

Kinderpornografische Schriften gem. § 184b StGB sind in der Auflistung der Ausschlussgründe gem. § 32 Abs. 1 Satz 2 nicht erfasst; eine Verurteilung von nicht mehr als 90 Tagessätzen bzw. nicht mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe wird also nicht in ein einfaches Führungszeugnis aufgenommen. Umso wichtiger ist es, sich von einem fähigen Strafverteidiger bzw. Anwalt für Kinderpornografie vertreten zu lassen.

 

AUSNAHME: ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS!

Des Weiteren wurde auch das Bundeszentralregistergesetz geändert.

In der Zukunft ist bereits bei geringfügigen Verurteilungen eine Aufnahme in das erweiterte Führungszeugnis für die Dauer von zehn Jahren unweigerlich.

Benötigen Sie indes ein erweitertes Führungszeugnis, etwa, weil Sie im sozialen Bereich oder mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, wird darin eine Verurteilung wegen Kinder- und Jugendpornografie auch dann aufgenommen, wenn sie 90 Tagessätze Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von 3 Monaten nicht übersteigt.
Ähnlich wie die Reform des Sexualstrafrechts führt die Neuauslegung bestimmter Rechtsbegriffe zu einer notwendigen Umorientierung für Strafverteidiger bzw. Anwälte für Kinderpornografie. Dennoch lässt sich mit dem richtigen Verteidigungsansatz enorm viel erreichen.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.