Anne Patsch: Anwalt für Sexualstrafrecht

Anwalt beim Vorwurf Kindesmissbrauch

Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB zählt zu den schwerwiegendsten Anschuldigungen im Strafrecht. Für Beschuldigte bedeutet ein solches Verfahren häufig eine massive persönliche, familiäre und berufliche Belastung. Umso entscheidender ist eine frühzeitige, spezialisierte Strafverteidigung, die rechtlich fundiert, strategisch durchdacht und mit der notwendigen Sensibilität geführt wird.

Als auf das Sexualstrafrecht spezialisierte Rechtsanwältin bin ich regelmäßig auch als Anwalt bei Kindesmissbrauch-Vorwürfen tätig. Ich begleite Mandanten bereits im Ermittlungsverfahren und entwickle eine Verteidigungsstrategie, die sowohl rechtliche als auch aussagepsychologische Aspekte berücksichtigt. Je früher die Verteidigung beginnt, desto größer sind die Einflussmöglichkeiten.

 

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Was gilt als sexueller Missbrauch von Kindern

Als sexueller Missbrauch von Kindern gelten sexuelle Handlungen an oder vor einem Kind sowie Handlungen, bei denen ein Kind zu sexuellen Handlungen an sich selbst oder an Dritten bestimmt wird. Auch das Vorzeigen pornografischer Inhalte gegenüber Kindern fällt unter diesen Straftatbestand.
Das Strafrecht unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Tatvarianten. Maßgeblich ist stets der konkrete Einzelfall, insbesondere Art, Intensität und Umstände der behaupteten Handlung.

Gesetzliche Grundlagen nach § 176 StGB

Als Kinder gelten im Sinne des Strafgesetzbuchs Personen unter 14 Jahren. Entscheidend ist das Alter zum Tatzeitpunkt. Liegt das Alter darüber, kommt kein sexueller Missbrauch von Kindern mehr in Betracht. In diesen Fällen können andere Vorschriften greifen, etwa § 182 StGB beim sexuellen Missbrauch von Jugendlichen.
Besondere Bedeutung kommt der Verjährung zu. Bei Taten nach § 176 StGB beginnt die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres des mutmaßlichen Opfers. Dadurch können Vorwürfe auch viele Jahre später noch strafrechtlich verfolgt werden. Als Anwältin für Kindesmissbrauch-Vorwürfe bin auch in solchen Strafverfahren tätig.

Das mögliche Strafmaß reicht bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Hinzu kommen häufig gravierende Nebenfolgen wie Einträge im Führungszeugnis, berufliche Konsequenzen oder familienrechtliche Auswirkungen.

Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens

Verfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs beginnen mit einer Anzeige, gefolgt von polizeilichen Ermittlungen. Dazu zählen Vernehmungen, Durchsuchungen oder die Auswertung digitaler Datenträger. Bereits in dieser frühen Phase werden oft entscheidende Weichen gestellt.
Beschuldigte sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen oder einer polizeilichen Vorladung zu folgen. Gerade im Sexualstrafrecht ist es wichtig, unüberlegte Aussagen zu vermeiden und frühzeitig Beistand eines Anwalt für Kindesmissbrauch in Anspruch zu nehmen.
Kommt es zur Anklage, schließt sich das gerichtliche Verfahren an. Je nach Beweislage kann es auch zu einer Einstellung des Verfahrens kommen, etwa mangels hinreichenden Tatverdachts.

Spezialisierung im Sexualstrafrecht

Verfahren wegen des Vorwurfs sexuellen Kindesmissbrauchs erfordern eine spezialisierte Verteidigung. Nur ein Anwalt mit Schwerpunkt im Sexualstrafrecht verfügt über das notwendige Wissen und die Erfahrung, um die rechtlichen, psychologischen und strategischen Besonderheiten solcher Verfahren realistisch einzuordnen.

Dabei geht es nicht allein um die strafrechtliche Bewertung des Tatvorwurfs. Bereits Entscheidungen im Ermittlungsverfahren können weitreichende Folgen haben. Insbesondere berufliche Konsequenzen werden in frühen Verfahrensphasen von nicht spezialisierten Verteidigern häufig unterschätzt. Ein vorschnell akzeptierter Vergleich im Wege einer Verständigung nach STPO kann zu Einträgen, Tätigkeitsverboten oder langfristigen Einschränkungen führen, die später kaum noch korrigierbar sind.

Als spezialisierte Verteidigerin behalte ich deshalb nicht nur das laufende Verfahren im Blick, sondern auch dessen Auswirkungen auf Beruf, Reputation und persönliche Lebensverhältnisse. Grundlage dafür sind eine sorgfältige Aktenanalyse, eine strategische Prozessführung und ein vorausschauendes Vorgehen, das nicht auf eine schnelle Erledigung des Verfahrens reduziert ist.

Aussage gegen Aussage als zentrale Problematik

Viele Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sind durch eine sogenannte Aussage-gegen-Aussage-Konstellation geprägt. Objektive Beweise fehlen häufig, sodass sich das Gericht maßgeblich mit der Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage auseinandersetzen muss.

Hinzu kommt, dass Belastungszeugen regelmäßig als Nebenkläger auftreten und durch anwaltliche Vertretung unterstützt werden. Für die Verteidigung bedeutet dies erhöhte Anforderungen an Struktur, Sorgfalt und methodisches Vorgehen.

Aussagepsychologie als Verteidigungsstrategie bei Vorwurf des Kindesmissbrauchs

Ein zentraler Ansatzpunkt der Verteidigung liegt in der aussagepsychologischen Analyse. Dabei werden sowohl die Entstehung als auch die Entwicklung der Aussage kritisch überprüft.
Von besonderer Bedeutung sind unter anderem folgende Fragen:

  • In welchem Kontext erfolgte die erste Mitteilung
  • Wurde die Aussage spontan oder auf Nachfrage gemacht
  • Gab es suggestive Einflüsse durch Bezugspersonen oder Befragungen
  • Welche Veränderungen zeigte die Aussage im Verlauf des Verfahrens

Kinder sind in besonderem Maße empfänglich für äußere Einflüsse. Unbewusste Suggestionen, Erwartungshaltungen oder familiäre Konflikte können die Aussage beeinflussen. Eine fundierte Verteidigung setzt genau an diesen Punkten an. Ziel ist es, die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage methodisch zu überprüfen und bestehende Zweifel nachvollziehbar herauszuarbeiten.

Häufige Fragen zum Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs