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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Mein Anspruch: Was mit als Verteidigerin im Sexualstrafrecht wichtig ist

Sie sehen sich dem Vorwurf sexueller Übergriff oder dem Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern ausgesetzt? Ihre Ex-Partnerin oder eine Bekannte wirft Ihnen einen sexuellen ÜbergriffIMG 2784 2 1 1 oder eine Vergewaltigung vor? - Diese Taten haben Sie nicht begangen, Sie verstehen die Welt nicht mehr. Vielleicht haben Sie den ersten Impuls, direkt zur Polizei zu gehen, um das Missverständnis aufzuklären und eine Gegenanzeige wegen Verleumdung oder falscher Verdächtigung zu erstatten.

Niemand, der dies nicht erlebt hat, kann sich wirklich vorstellen, was ein solcher Vorwurf, der oft genug wie aus dem Nichts auftaucht, bedeutet. Den Beschuldigten ist der Kontakt zu Polizei und KriPo völlig fremd. Dementsprechend trifft und erschüttert allein eine polizeiliche Vorladung wegen des Verdachts einer Sexualstraftat - und sei der Verdacht noch so absurd - den Betroffenen zutiefst. Und stellt quasi über Nacht seine Karriere und Existenz in Frage; häufig leider auch Ehe, Partnerschaft und soziales Umfeld.

Gleichzeitig reagiert die Umwelt leider häufig verständnislos. Verdachtskündigungen werden ausgesprochen; selbst die Partnerin stellt die bisherige Ehe oder Beziehung nebst Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder in Frage; Nachbarn, Freunde, Kollegen beginnen zu reden. Schnell werden Gerüchte laut: „Vielleicht ist ja doch was an den Vorwürfen dran.“ Vorwürfe, Misstrauen und Missverständnisse greifen um sich.

Und immer noch wird mir oft die Frage gestellt, ob ich denn auch „Kinderschänder“ verteidige – und wie ich damit privat zurechtkomme. Die Frage zeigt, wo wir in unserer Gesellschaft leider immer noch stehen und wie hoch die Stigmatisierung eines jeden wegen einer Sexualstraftat Beschuldigten ist.
Und, ja, natürlich. Auch dann, wenn Sie mir im Erstgespräch oder auch erst im Lauf des Mandats sagen, dass Sie sich wegen sexuellen Missbrauchs oder einer anderen Sexualstraftat strafbar gemacht haben, werde ich Sie ohne jeden Vorbehalt und „Berührungsangst“ verteidigen. Das müsste selbstverständlich sein aus vielen Gründen: Die Unschuldsvermutung gilt für jeden noch nicht rechtskräftig Verurteilten. Die Grundrechte gelten für jeden Menschen. Und ich verteidige Menschen, nicht Taten, zu welchen sie sich vielleicht haben verleiten lassen.

Meine Rolle als Ihre Verteidigerin

Mein Anspruch ist es, Sie als Beschuldigten im Sexualstrafrecht in dieser Situation aufzufangen: dort, wo die Umwelt versagt. 

In dieser Situation sind diskrete und vorurteilsfreie Gesprächspartner naturgemäß rar. Und ist es für mich selbstverständlich, Ihnen auch über das „rein Juristische hinaus“ zuzuhören.

Denn ich kenne Ihnen gegenüber keine Vorwürfe oder Vorurteile, kein Misstrauen, keine Tabus oder Zweifel. Gerade weil ich um die Perfidität der Belastungsaussagen und die „Arbeitsweisen“ im „Opferschutz“ weiß, arbeite ich ausschließlich auf der Seite der vermeintlichen Täter und kämpfe aus Überzeugung um Ihre Rechte. Auch dann, wenn Sie schuldig im Sinne des Strafgesetzes sind oder sich so fühlen. Vielmehr muss selbst dies noch keinen staatlichen Schuldspruch bedeuten. Zugleich nehme ich die anwaltliche Schweigepflicht und absolute Diskretion sehr ernst.

 

Die Verteidigung im Sexualstrafrecht bedeutet zugleich die Verteidigung in einem sehr empfindlichen Intim-Mandat

Die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Sexualstraftat ist in keiner Weise mit der Verteidigung der üblichen Mandantschaft eines Fachanwalts für Strafrecht zu vergleichen. Ebenso wenig stehen Sie als wegen einer Sexualstraftat Beschuldigter oder Angeklagter mit den üblichen Beschuldigten und Angeklagten in Strafverfahren auf einer Ebene.

Vielmehr entsteht ein Vorwurf sexueller Übergriff oder ein Vorwurf sexueller Missbrauch in aller Regel aus einer Beziehung heraus. Sonach gilt es in der Verteidigung auch, über Probleme in der Beziehung, sexuelle Gewohnheiten und intime Dinge tabulos sprechen zu können. Gleichzeitig spielen Emotionen eine große Rolle – so gilt es, dass Sie stark genug bleiben, die Anfeindungen Ihres sozialen Umfelds und der Öffentlichkeit aushalten; und gleichzeitig die eigene Enttäuschung über das Verhalten des vermeintlichen Opfers.

 

Maßgeschneidertes Verteidigungskonzept

Meine eigenen Ansprüche an meine Arbeit als Verteidigerin im Sexualstrafrecht sind sehr hoch. Insbesondere dann, wenn um fair trial und die Rechte meiner Mandanten als Beschuldigten eines Sexualstrafverfahrens geht.

Daher biete ich Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigung, sehr hohe Spezialisierung, individuelle Beratung und Beistand in dem aktuell zu Ihrem Nachteil geschehenden Unrecht aus persönlicher Überzeugung. Verteidigung im Sexualstrafrecht ist und bleibt ein sehr sensibles Intimmandat. Es geht eben gerade nicht um eine beliebige Trunkenheitsfahrt oder ein paar Gramm Drogen. Deshalb ist es gerade hier nicht beliebig, welchen Anwalt für Sexualstrafrecht man sich wählt.

Ich möchte Ihnen eine professionelle Verteidigerin, eine persönliche Vertraute und eine zuhörende Gesprächspartnerin sein.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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