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    Die Wendung zum Guten fußt auf Vertrauen

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Erfahrung

Optimale Strafverteidigung im Sexualstrafrecht bedarf neben regelmäßiger Fortbildung auch jahrelanger Erfahrung! Dies umso mehr, als das Sexualstrafrecht eine hoch spezialisierte Materie des Strafrechts ist. So erfordert die erfolgreiche Verteidigung im Sexualstrafrecht, insbesondere die Verteidigung gegen die Vorwürfe sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch den routinierten und selbstbewussten Umgang mit allen zulässigen Instrumentarien moderner Verteidigungstaktik, insbesondere Ausschöpfung aller auch nur verfügbarere strafprozessualer Möglichkeiten. Ferner, Erfahrung mit den Besonderheiten der jeweiligen Gerichtsorte und entsprechender soft skills im Umgang mit Richtern, Staatsanwälten und Nebenklagevertretern – hier bestehen regional erhebliche Unterschiede!

Daneben eine fundierte Kenntnis des materiellen Rechts sowie der sich ständig fortentwickelnden Rechtsprechung, aussagepsychologisches Gespür, persönliche Unabhängigkeit, Leidenschaft, Konfliktbereitschaft, Mut, Empathie und standing.

Nach etlichen Jahren Verteidigung im Sexualstrafrecht im Ermittlungsverfahren vor zahlreichen Staatsanwaltschaften bundesweit wie Hauptverfahren und Hauptverhandlungen vor zahlreichen Gerichten bundesweit bin ich davon überzeugt, Ihnen diese Erfahrung bieten zu können und sie für eine bestmögliche Klärung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe einsetzen zu können.

Insbesondere konnte ich für meine Mandanten die gegen sie angestrengten Verfahren wegen der Vorwürfe sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch sehr häufig bereits im Ermittlungsverfahren beenden. Und damit für meine Mandanten in rund 85 % der Verfahren die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erreichen. Im Ergebnis blieb meinen Mandanten damit die Hauptverhandlung erspart – welche laut Statistik in nahezu 97 % der Fälle in einer Verurteilung wegen eines Sexualdelikts führt!

Jüngste Erfolge konnte ich in zahlreichen Ermittlungsverfahren verzeichnen: vor der Staatsanwaltschaft Hannover, der Staatsanwaltschaft Hamburg, der Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder, der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, der Staatsanwaltschaft Darmstadt, der Staatsanwaltschaft Gießen, der Staatsanwaltschaft Fulda, der Staatsanwaltschaft Marburg, der Staatsanwaltschaft Göttingen, der Staatsanwaltschaft Köln, der Staatsanwaltschaft Bonn, der Staatsanwaltschaft Mannheim, der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, der Staatsanwaltschaft Trier sowie der Staatsanwaltschaft Landau. Hauptverhandlung nicht zu vermeiden war, endete sie für den Mandanten nach – zumeist - langem Kampf im verdienten Freispruch oder dem unter den jeweils gegebenen Umständen zumindest bestmöglichen Ergebnis.

So habe ich umfangreiche Verteidigungen im Sexualstrafrecht gegen Vorwürfe im Sexualstrafrecht in jüngster Zeit sehr erfolgreich beispielsweise vor dem Landgericht Siegen und dem Landgericht Münster geführt; ebenso vor dem Landgericht Neubrandenburg, dem Landgericht Dortmund, dem Landgericht Wiesbaden, dem Landgericht Mainz, dem Landgericht Bad Kreuznach sowie vor dem Landgericht Essen.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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