Jüngste Erfolge in der Verteidigung im Sexualstrafrecht
Lesen Sie hier eine exemplarische Auswahl der jüngsten Verfahren, in denen ich Mandanten bei den Vorwürfen sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch zu ihrem Recht verholfen habe.
Weitere, ausgewählte Verfahren aus den Jahren 2017 bis einschließlich Dezember 2024 sowie die jeweils dazugehörigen Jahres-Rückblicke und Zusammenfassungen finden Sie hier.
Vom Vergewaltigungsvorwurf in der Ehe zur Einstellung mangels Tatverdacht
Gegen meinen Mandanten wurde wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in der Ehe ermittelt. In einer reinen Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ohne objektive Beweismittel stellte die Staatsanwaltschaft Augsburg das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein – die Belastungsaussage trug den für eine Anklage erforderlichen Überzeugungsgrad nicht.
Erinnerungslücken im Kerngeschehen – vorläufige Einstellung gemäß § 153a Abs. 2 StPO
In einem Sexualstrafverfahren vor dem Amtsgericht Lüdinghausen zeigte sich in der Hauptverhandlung, dass erhebliche Erinnerungslücken im Kerngeschehen und eine problematische Aussagegenese einer belastbaren Verurteilung entgegenstanden. Das Verfahren wurde schließlich gemäß § 153a Abs. 2 StPO vorläufig gegen Auflage eingestellt.
Vom Verbrechensvorwurf zur Einstellung
Vor dem Amtsgericht Ulm stand ein Mandant wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung unter erheblichem Druck. In einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, mit streitiger Frage nach Erkennbarkeit, Vorsatz und dem Vorwurf der Gewalt, endete das Verfahren schließlich ohne Urteil: gegen eine Geldauflage von 1.000 Euro wurde es nach § 153a StPO eingestellt.
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main stellt Ermittlungsverfahren wegen § 176 StGB und §§ 184b, 184c StGB ein
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, über die Chatplattform „Knuddels" sexualisierte Kommunikation mit vermeintlichen Minderjährigen geführt und kinder- sowie jugendpornographische Inhalte besessen zu haben. Durch eine präzise rechtliche Analyse des Tatzeitrechts und die konsequente Prüfung der digitalen Beweislage konnte die Verteidigung beide Vorwürfe entkräften. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main stellte das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein.
Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO trotz NCMEC-Meldung
Zwei automatisierte Meldungen aus den USA, eine Hausdurchsuchung, die Beschlagnahme sämtlicher Geräte – und am Ende kein einziger Beweis. In diesem Verfahren wegen §§ 184b, 184c StGB gelang es, die gesamte Beweisgrundlage so konsequent zu erschüttern, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einstellte.
Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Auch die Beschwerde gegen die Einstellung blieb ohne Erfolg.
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes zählt zu den schwersten Anschuldigungen überhaupt – mit enormen Folgen für Familie, Beruf und gesellschaftliche Existenz. Umso wichtiger ist in Sexualstrafsachen eine Verteidigung, die nicht „gefühlsgesteuert“, sondern beweis- und aussagepsychologisch arbeitet.
§ 176a StGB: Ermittlungsverfahren eingestellt – warum der Verdacht nicht reichte
Ein schwerer Vorwurf, aber keine belastbaren Beweise: In diesem Beitrag erfahren Sie, wie ein Verfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes (§ 176a StGB) mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Im Mittelpunkt stehen die typische Aussage-gegen-Aussage-Situation, Widersprüche in der Darstellung, fehlende digitale Nachweise und die entscheidende Frage, ob die Staatsanwaltschaft den Tatnachweis überhaupt mit der erforderlichen Sicherheit führen kann.
3 Erfolgsfaktoren meiner Verteidigungsstrategie
Ein Krankenpfleger steht plötzlich unter einem schweren Missbrauchsvorwurf und wird zunächst verurteilt. Im Berufungsverfahren folgt der Freispruch. In diesem Beitrag zeige ich auf, welche drei Punkte den Ausschlag gegeben haben: die richtige Einlassung, die saubere Prüfung von Vorsatz und „sexueller Handlung“ sowie die entscheidende Rolle der Aussagepsychologie.
Staatsanwaltschaft Berlin stellt Ermittlungsverfahren ein
Wie schnell aus einer medizinisch notwendigen Behandlung ein schwerwiegender Vorwurf entstehen kann, zeigt dieser Fall eindrücklich. Entscheidend war hier die Kombination aus aussagepsychologischer Analyse und medizinischem Fachwissen – mit dem Ergebnis: Einstellung des Verfahrens.
Einstellung des Verfahrens aufgrund mangels hinreichenden Tatverdachts
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung ist es mir gelungen, für meinen Mandanten die Einstellung des Verfahrens zu erreichen – ein klarer Erfolg, der ihm ein belastendes Gerichtsverfahren erspart hat.
Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

