• Slide 1

    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
  • Slide 2
  • Slide 3
  • Slide 4
     

    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

  • Slide 5
  • Slide 6
     

    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Prozessuales bei Sexualdelikten

Die Verteidigung meiner Mandanten gegen Vorwürfe zu Sexualdelikten macht mehr als 95% meiner täglichen Arbeit als Verteidigerin aus. Dabei kommen Strafverfahren inbesondere zu folgenden im Strafgesetzbuch (StGB) geregelten Kerndelikten zum Tragen:

  • Sexuelle Nötigung,
  • Vergewaltigung,
  • Sexueller Übergriff,
  • Sexueller Missbrauch von Kindern und
  • Erwerb und Besitz von Kinderpornographie.

 

Anschuldigungen und Strafverfahren zu derlei Vorwürfen sind äußerst brisant und komplex, sodass schon frühzeitig ein spezialisierter Anwalt für Sexualstrafrecht konsultiert werden sollte. In dieser Eigenschaft kämpfe ich als Strafverteidigerin engagiert und leidenschaftlich für meine Mandanten, denn häufig stellen sich solche Vorwürfe als haltlos heraus.

Als Spezialistin für Sexualstrafrecht konnte ich in den letzten Jahren nahezu 85% meiner Mandate erfolgreich abschließen. In der Regel, bevor es zu einer Anklage kam.

Kontaktieren Sie mich
Anne Patsch 2022 137 Zitat

Verteidigung im Sexualstrafrecht unterscheidet sich enorm von Verteidigung gegen sonstige Delikte

Insbesondere die Verteidigung gegen die Vorwürfe Sexueller Übergriff, Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Kindesmissbrauch unterscheidet sich besonders erheblich von der Verteidigung in anderen Bereichen des Strafrechts. So stellt die Verteidigung gegen diese Vorwürfe insbesondere prozessual völlig unterschiedliche Anforderungen an die Verteidigung als die Verteidigung gegen Vorwürfe im übrigen Strafrecht.

Verfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung, eines sexuellen Übergriffs, wegen Vergewaltigung oder dem sexuellen Missbrauch von Kindern sind regelmäßig von einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation geprägt. Hinzu kommen der Opferbonus, Falschbelastungen seitens der „Opfer“ aus den unterschiedlichsten Motiven (u.a. Rache, Vertuschen eines „Seitensprungs“, Sorgerechtsstreit), gesellschaftliche Ächtung und Vorverurteilung.

Frühes Verteidigerhandeln erforderlich!

Eine gute und erfolgreiche Verteidigungsstrategie gegen solche Vorwürfe muss in Anbetracht der gravierenden Folgen einer Verurteilung bereits zu einem frühen Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens ansetzen. Die Drohung hoher Strafen und Gefahren von Verdachtskündigung, Disziplinarverfahren, Approbationswiderrufsverfahren und Berufsverboten sowie Schmerzensgeldforderungen, Einreiseverboten in andere Staaten, selten gegebener Möglichkeit der Bewährung bzw. Erleichterungen im Strafvollzug sowie die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung sind allesamt Risiken, denen ein erfahrener Strafverteidiger entgegen wirken kann.

Arbeit an der (Falsch)belastungsaussage!

Häufige Falschbelastungen sowie der den vermeintlichen Opfern seitens Polizei und Gesellschaft nur allzu bereitwillig entgegengebrachte „Opferbonus“ bei gleichzeitiger „Vorverurteilung“ des „Täters“ erfordern von der Verteidigung dringend die fundierte und rechtzeitige Analyse der Belastungsaussage und der Aussageentstehung unter Hinzuziehung aussagepsychologischer Erfahrung und Kenntnisse.

Je früher im Ermittlungsverfahren die Verteidigungsarbeit ansetzen kann, desto größer die Chancen, die öffentliche Hauptverhandlung und damit Presse, Öffentlichkeit und gesellschaftliche Diskreditierung zu vermeiden oder gar die Einstellung des Verfahrens zu erwirken.

Geht Ihnen eine polizeiliche Vorladung zur Vernehmung zu, kontaktieren Sie mich bitte umgehend und machen Sie von Ihrem Schweigerecht gegenüber der Polizei Gebrauch! Nur so haben wir die Möglichkeit, gegen Sie erhobene Vorwürfe des Inhalts Sexuelle Nötigung, Sexueller Übergriff, Vergewaltigung oder Sexueller Missbrauch erfolgreich und effektiv zu beenden. Sie haben Fragen zum Sexualstrafrecht oder wünschen eine Beratung? Ich informiere Sie gern über die Gesetzeslage und aktuelle Änderungen, beispielsweise die Reform im Sexualstrafrecht 2016.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

Kontaktieren Sie mich

Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Sie haben Fragen zu Ihrer Situation?

Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.