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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Konsensuale Verteidigung, Geständnis, „Deal“ , TOA

Die Frage nach der Verteidigungsstrategie im Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren gegen die Vorwürfe sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Missbrauch bedeutet, polarisierend ausgedrückt, die mit dem Mandanten zu treffende Entscheidung, ob konsensual oder konfrontativ verteidigt werden soll.

Konsensuale Verteidigung kann sich bei erdrückender Beweislage anbieten.

Denn wenn die Beweislage derart gegen den Mandanten spricht, so dass mit einer Verurteilung zu rechnen ist, macht eine Freispruchverteidigung wenig Sinn. Vielmehr sollte dann eine konsensuale Verteidigung erfolgen; insbesondere auch dann, wenn dadurch eine Freiheitsstrafe für den Mandanten vermieden werden kann.

Dabei würde – zumeist durch Absprachen mit Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage versucht, durch ein frühzeitiges Geständnis sowie opferschonende Aktivitäten wie Verzicht auf weitere staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Befragungen des Opfers und Angebot eines Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) durch Zahlung von Schmerzensgeld eine erhebliche Strafmilderung, insbesondere noch eine Bewährungsstrafe zu erreichen.

Bei konsensualer Verteidigung werde ich zudem alles daran setzen, mit Ihnen bereits im Ermittlungsverfahren und im Zwischenverfahren diejenigen Voraussetzungen zu schaffen, die letztendlich auch das Tatgericht davon überzeugen, Ihnen in der Hauptverhandlung eine positive Sozialprognose bei der Urteilsfindung zu attestieren. Meine weiteren Ausführungen zur Bewährung finden Sie bitte hier (mehr zu Bewährung).

In den für konsensuale Strafverteidigung geeigneten Fällen bietet sich zudem insbesondere bei dem Vorwurf einer Sexualstraftat frühzeitige, und möglichst bereits im Ermittlungsverfahren beginnende Ausschöpfung aller Möglichkeiten künftiger Prävention an.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.