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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Diese Änderungen bringt die Reform des Sexualstrafrechts mit sich

Vorwurf & Anzeige wegen sexueller Belästigung oder sexuellem Übergriff

Sexuelle Belästigung und sexueller Übergriff sind Themen, die seit der Reform des Sexualstrafrechts häufig diskutiert werden. Beide Begriffe betreffen unerwünschte sexuelle Handlungen, die von verbalen Äußerungen bis hin zu körperlichen Übergriffen reichen können. Mit der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 wurden diese Delikte neu definiert und schärfer sanktioniert, wodurch bei strafrechtlichen Prozessen neue Herausforderungen entstehen.

Sowohl die Verteidigung als auch die Gerichte stehen seither vor der Aufgabe, die neu gefassten Tathandlungen zu überblicken und potenziellen rechtlichen Grauzonen frühzeitig entgegenzuwirken. Um Betroffene erfolgreich bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung oder einem sexuellen Übergriff zu verteidigen, ist es für einen Anwalt für Sexualstrafrecht daher wichtig, frühzeitig handeln zu können.

Möchten Sie sich gegen den Vorwurf sexueller Belästigung oder sexuellen Übergriffs rechtlich zur Wehr setzen, stehe ich Ihnen gerne mit meinem umfassenden Wissen und meiner Erfahrung als Anwältin für Sexualstrafrecht bei. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf und legen Sie Ihre Verteidigung vertrauensvoll in meine Hände.

 

Rechtsgrundlagen und Gesetzesänderungen

Der Tatbestand “Sexueller Übergriff” wird durch den § 177 StGB definiert. Gemäß der im Jahr 2016 reformierten Ausführungen liegt ein sexueller Übergriff dann vor, wenn eine sexuelle Handlung „gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person“ erfolgt. Zuvor bedurfte es für den Tatbestand weitere Voraussetzungen wie die Androhung von Gewalt; Drohung mit Gefahr für Leib und Leben oder die Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer dem Täter schutzlos ausgeliefert ist und daher die sexuelle Handlung dulden muss.

Voraussetzung des Tatbestands “Sexueller Übergriff” ist also eine sexuelle Handlung im Sinne des § 184h StGB – also eine sexuelle (und damit objektiv sexualbezogene) Handlung, “die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit” ist.

Die nunmehr strafbare Handlung des im Jahr 2016 neu eingeführten Tatbestands der “sexuellen Belästigung” definiert sich durch den neu eingeführten Absatz § 184i StGB. Hier wird eine Überrumpelung durch den Beschuldigten (z.B. bei einem spontanen Kuss oder auch beim medial immer wieder erwähnten “Grapschen”) zu einem Straftatbestand, wenn das Opfer wegen des Überraschungsmoments keinen Widerstand leistet. Delikte dieser Art galten vor der Gesetzesreform im November 2016 noch als Beleidigung nach §185 StGB. Nunmehr können sie als sexuelle Belästigung mit bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden.

 

Auswirkungen der Reform auf die Verteidigung bei Strafanzeigen

Unsicherheit bei Vorwurf Sexueller Übergriff oder Sexuelle Belästigung

In den Medien war nach der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 immer wieder die Überschrift “Nein heißt nein.” zu lesen. Dies sollte den Charakter der Änderungen unterstreichen, die in erster Linie die sexuelle Selbstbestimmung bestärken sollten. Doch die neue Definition des Rechtstextes öffnet Grauzonen für Falschbeschuldigung und Willkür.

Denn nach der neuen Gesetzeslage ist ein "sexueller Übergriff" auch dann gegeben, wenn das „Opfer“ seinen Willen nur rein verbal äußert. Darüber hinaus liegt der Tatbestand bei der Nutzung eines Überraschungsmoments durch den Täter oder das Fehlen einer klaren Einwilligung vor. Für Betroffene, die zu Unrecht der Tat beschuldigt werden, erschwert dies die Verteidigung bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung oder sexuellem Übergriff. In vielen Fällen kommt es nach einem Vorwurf und der offiziellen Strafanzeige zu einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, welche ohne eine gründliche aussagepsychologische Bewertung kaum aufzulösen ist.

Wenn Sie sich also mit dem Vorwurf eines sexuellen Übergriffs konfrontiert sehen oder etwa eine Anzeige wegen sexueller Belästigung erhalten haben, sollten Sie sich frühestmöglich rechtliche Unterstützung einholen. Nur so kann der Straftatbestand sowie die Glaubhaftigkeit der Aussage des vermeintlichen Opfers ausreichend geprüft und ggf. widerlegt werden. Kontaktieren Sie mich und ziehen Sie mich als erfahrene Anwältin für Sexualstrafrecht hinzu, um eine effektive Verteidigung zu planen!

Beim Vorwurf einer sexuellen Belästigung einen Anwalt konsultieren

Rechtsbeistand bei Vorwürfen sexueller Übergriffe; sexueller Belästigung Anne Patsch

Wird Ihnen ein Sexualdelikt vorgeworfen, ist es wichtig, schnell und gezielt zu handeln. Meine langjährige Erfahrung im Sexualstrafrecht und die Teilnahme an
wertvollen Fortbildungen ermöglichen es mir, Sie mit umfassendem Wissen zu unterstützen. Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie zur Verteidigung bei einer Anzeige wegen sexueller Belästigung oder sexuellem Übergriff. Mir ist bewusst, dass jeder Fall einzigartig ist und demnach eine individuelle Verteidigung erfordert. Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und lassen Sie sich individuell zu Ihrem Fall beraten!

Hinweis: Auch beim Vorwurf der Vergewaltigung oder des Kindesmissbrauchs ist professioneller Rechtsbeistand wertvoll. Ziehen Sie mich gerne als Anwältin hinzu!

 

Häufig gestellte Fragen

Anzeige bei einem sexuellen Übergriff oder einer sexuellen Belästigung

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.