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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Anzeige wegen sexueller Belästigung oder sexuellem Übergriff

Seit der Reform des Sexualstrafrechts im Jahr 2016 haben die Begriffe sexuelle Belästigung und sexueller Übergriff erheblich an Bedeutung gewonnen. Beide betreffen unerwünschte sexuelle Handlungen, die von verbalen Äußerungen bis zu körperlichen Übergriffen reichen können. Mit der Reform wurde das Schutzkonzept der sexuellen Selbstbestimmung neu gefasst und der Strafrahmen deutlich erweitert.

Für Beschuldigte bedeutet das: Schon eine einzelne Aussage kann eine Anzeige wegen sexueller Belästigung oder sexuellem Übergriff nach sich ziehen – oft ohne objektive Beweise. In solchen Verfahren kommt es entscheidend darauf an, frühzeitig zu reagieren und eine fundierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Als Anwältin für Sexualstrafrecht konzentriere ich mich ausschließlich auf diesen sensiblen Rechtsbereich. Meine Arbeit basiert auf wissenschaftlicher Aussagepsychologie und einem tiefen Verständnis für die Dynamik von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. So kann ich die Belastungsaussage methodisch prüfen und gezielt auf ihre Glaubhaftigkeit hinterfragen.

 

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Rechtliche Grundlagen und Abgrenzung

Unsicherheit bei Vorwurf Sexueller Übergriff oder Sexuelle Belästigung

Der sexuelle Übergriff (§ 177 StGB) liegt vor, wenn eine Person gegen den erkennbaren Willen einer anderen eine sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit vornimmt. Maßgeblich ist also nicht jede Berührung, sondern die Intensität und der sexuelle Bezug der Handlung.

Die sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) schließt die Lücke für Berührungen, die unterhalb dieser Erheblichkeitsschwelle liegen. Strafbar ist bereits, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt wird – etwa durch Grapschen oder einen unerwünschten Kuss. Entscheidend ist, dass sich die betroffene Person subjektiv belästigt fühlt, auch wenn die Handlung objektiv keine erhebliche sexuelle Handlung darstellt.

Von diesen Tatbeständen abzugrenzen ist die Beleidigung (§ 185 StGB). Einen eigenständigen Tatbestand der „sexuellen Beleidigung“ gibt es im Strafgesetzbuch nicht. In der Praxis spricht man jedoch häufig von einer „Beleidigung auf sexueller Grundlage“, wenn eine ehrverletzende Äußerung oder Geste einen sexuellen Bezug aufweist. Sobald jedoch eine körperliche Berührung hinzukommt, liegt regelmäßig keine Beleidigung mehr vor, sondern eine sexuelle Belästigung nach § 184i StGB.

Diese Abgrenzung ist entscheidend für die juristische Bewertung des Vorwurfs und die Wahl der geeigneten Verteidigungsstrategie.

 

Sexuelle Belästigung im beruflichen Umfeld

Sexuelle Belästigung kann auch am Arbeitsplatz oder in dienstlichen Zusammenhängen eine Rolle spielen. Hier treffen strafrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen aufeinander – etwa im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Ausführliche Informationen finden Sie auf meiner Seite zum Thema Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

 

Auswirkungen der Reform auf aktuelle Verfahren

Die Reform des Sexualstrafrechts aus dem Jahr 2016 steht unter dem Leitsatz „Nein heißt nein“. Sie soll das Selbstbestimmungsrecht stärken, führt aber in der Praxis häufig zu Auslegungsproblemen und Fehlinterpretationen.
Der Tatbestand des sexuellen Übergriffs (§ 177 StGB) setzt weiterhin eine körperliche sexuelle Handlung von gewisser Erheblichkeit voraus. Geändert hat sich vor allem die Frage der Einwilligung: Es genügt, dass die sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person vorgenommen wird – eine ausdrückliche Gegenwehr ist nicht mehr erforderlich.

Damit wurde die Strafbarkeit erweitert, nicht durch neue Tatformen, sondern durch den Wegfall früherer Hürden wie Gewalt oder Drohung. Für die Verteidigung bedeutet das: Fälle, die früher nicht strafbar waren, können heute als sexueller Übergriff verfolgt werden, obwohl es keine Gewalt gab. Das erhöht die Komplexität der Beweisführung und zugleich das Risiko von Fehlinterpretationen oder Falschbeschuldigungen, insbesondere bei widersprüchlichen Aussagen.

 

Vorgehen nach einer Anzeige oder einem Vorwurf der sexuellen Belästigung

Wenn Sie mit einem Vorwurf sexueller Belästigung oder sexuellen Übergriffs konfrontiert sind, gilt: Sagen Sie nichts, bevor Sie anwaltlich beraten sind.

Nach einer Anzeige leitet die Polizei das Ermittlungsverfahren ein, befragt Zeugen und lädt Beschuldigte zur Vernehmung. Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie nicht folgen. Ich übernehme die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beantrage Akteneinsicht und prüfe, ob eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens erreichbar ist.

Die Verteidigung beginnt nicht erst vor Gericht. In vielen Fällen kann bereits im Ermittlungsverfahren durch gezielte Einwände gegen die Glaubhaftigkeit der Aussage eine Anklage verhindert werden.

 

Ablauf eines Ermittlungsverfahrens beim Vorwurf Sexueller Übergriff

  1. Anzeige oder Strafantrag – häufig durch das vermeintliche Opfer oder Dritte.
  2. Einleitung der Ermittlungen – Polizei sammelt Beweise, vernimmt Zeugen.
  3. Vorladung als Beschuldigter – Sie haben das Recht zu schweigen.
  4. Akteneinsicht durch die Verteidigung – Grundlage jeder strategischen Entscheidung.
  5. Stellungnahme und Verteidigungsstrategie – auf Basis der aussagepsychologischen Analyse.
  6. Einstellung oder Anklage – Ziel ist stets die Verfahrenseinstellung vor einer öffentlichen Hauptverhandlung.

 

Mögliche Konsequenzen einer Verurteilung

Eine Verurteilung wegen sexueller Belästigung oder eines sexuellen Übergriffs kann zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe führen. Darüber hinaus drohen berufliche Konsequenzen, etwa Disziplinarverfahren, Kündigungen oder Einträge ins Führungszeugnis. Selbst ein laufendes Verfahren kann das persönliche und soziale Umfeld erheblich belasten.
Je früher Sie sich anwaltlich vertreten lassen, desto größer sind die Chancen, das Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung zu beenden.


Häufig gestellte Fragen

Anzeige bei einem sexuellen Übergriff oder einer sexuellen Belästigung


Jetzt handeln – rechtzeitig verteidigen

Wenn Ihnen eine Anzeige wegen sexueller Belästigung oder sexuellem Übergriff vorliegt, sollten sie dringend handeln. Warten Sie nicht, bis sich die Ermittlungen verselbstständigen. Eine frühzeitige und methodisch fundierte Verteidigung kann entscheidend sein, um den Tatvorwurf zu entkräften und Ihr Verfahren in geordnete Bahnen zu lenken.

Ich berate und vertrete Sie persönlich: vertraulich, zielgerichtet und mit langjähriger Erfahrung im Sexualstrafrecht. Neben Fällen der sexuellen Belästigung oder des sexuellen Übergriffs übernehme ich auch Verfahren wegen anderer Sexualdelikte, etwa beim Vorwurf der Vergewaltigung oder der sexuellen Nötigung. Auch bei einer Anzeige wegen Kindesmissbrauchs stehe ich Ihnen anwaltlich zur Seite.

Gerade in Verfahren, die sexuelle Handlungen mit Kindern oder Jugendlichen betreffen, kommt es auf Erfahrung, psychologisches Feingefühl und eine sachlich präzise Verteidigung an. Ich prüfe sorgfältig, welche Taten, Aussagen und Beweise den Verdacht tatsächlich tragen – und wann es sich um fehlerhafte Wahrnehmungen oder Falschinterpretationen handelt.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten, bevor Sie eine Aussage machen oder weitere Schritte unternehmen.

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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.