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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Anklage wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger, Kinder, Jugendlicher oder Schutzbefohlener – was kann der Anwalt in der Hauptverhandlung für Sie tun?

Auch dann, wenn Ihnen eine Anklageschrift wegen einer Sexualstraftat bereits zugegangen ist, kann ich als Ihr Anwalt für Sie noch in dem sog. Zwischenverfahren“ auf eine Verfahrensbeendigung ohne öffentliche Hauptverhandlung hinwirken.

Mithin kann ich für Sie eine Verfahrenseinstellung oder für Sie durch entsprechende Abstimmung mit Staatsanwaltschaft und Gericht die Verfahrensbeendigung durch einen Strafbefehl erreichen. Dabei bietet sich die Verfahrensbeendigung mittels eines Strafbefehls regelmäßig bei Vergehen mit klarer Sachlage und einer Straferwartung von maximal 1 Jahr Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird an.

So insbesondere bei den Delikten Einfacher sexueller Missbrauch von Kindern, Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger, Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen Kinderpornographie und exhibitionistischen Handlungen.

Kommt es aufgrund einer Anklage wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauchs indes zur Hauptverhandlung, kann ich als Ihr Anwalt und Strafverteidiger für Sie die oft entscheidende Frage, ob Sie dort von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, sorgfältig mit Ihnen abwägen.

Oft bietet sich auch eine umfassende, fundierte Verteidigererklärung meinerseits als Ihrem Anwalt für Sie sowie die Vorbereitung eines sog. opening statement an.

Weiter kann ich Sie als Ihr Anwalt vor Presse und Öffentlichkeit abschirmen; insbesondere den Ausschluss der Öffentlichkeit während der Dauer der Hauptverhandlung beantragen.

Daneben kann – und werde!- ich als Ihr Anwalt für Sie Ihre prozessualen Befugnisse engagiert und unerschrocken wahrnehmen; insbesondere Beweisanträge stellen und erforderlichenfalls die Rügerechte der Verteidigung wahrnehmen.

Besteht hierfür die Veranlassung, kann ich für Sie als Ihr Anwalt und Strafverteidiger selbstverständlich jederzeit den Dialog mit Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage suchen und auf eine konsensuale Verfahrensbeendigung hinwirken.

Daneben verspreche ich Ihnen die vorurteilsfreie und mentale Begleitung in jeder Situation des Verfahrens. Dies sollte selbstverständlich sein!