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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Sexualstraftaten im Führungszeugnis und Bundeszentralregister

Eintragungen von Sexualstraftaten im Führungszeugnis oder Bundeszentralregister (BZR) können für Betroffene überaus weitreichende Folgen haben. Oft werden die beiden Begriffe Führungszeugnis und Bundeszentralregister verwechselt, obwohl grundlegende Unterschiede vorliegen - unter anderem entscheidet die jeweilige Eintragung nämlich darüber, ob eine Vorstrafe vorliegt oder nicht. Da der Übergang von einem vergleichsweise niedrigen Strafmaß zu einem höheren manchmal in einem Tagessatz liegen kann, stellt sich die Beschäftigung mit dem Thema allerdings als durchaus komplex dar. Hierbei kann Sie in erster Linie ein Anwalt für Sexualstrafrecht vollumfänglich unterstützen.

 

Gern berate ich Sie! Kontaktieren Sie mich unter folgender Telefonnummer 0621 33 58 356 oder nutzen Sie das Kontaktformular. Für diese Beratungsleistung erhebe ich ein Pauschalhonorar von 300,– €. Kontaktieren Sie mich

 

 

Sexualstraftaten im Führungszeugnis und Bundeszentralregister

Was ist ein polizeiliches Führungszeugnis?

Das polizeiliche Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem BZR.

Zumeist verlangen potentielle Arbeitgeber, bei denen Sie sich bewerben, ein polizeiliches Führungszeugnis.

Im Gegensatz zum BZR enthält das Führungszeugnis nur gerichtliche Entscheidungen über eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen sowie gerichtliche Entscheidungen über eine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten. Ebenso sind darin Jugendstrafen enthalten, die höher als 2 Jahre sind und mithin nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können. Die verhängte Strafe muss also höher ausfallen, damit es zu einer Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis kommt.

Was ist das Bundeszentralregister (BZR)?

Das BZR wird vom Bundesamt für Justiz geführt. Es besteht aus dem Zentralregister und dem Erziehungsregister für Eintragungen nach Jugendstrafrecht.

Im BZR werden alle strafgerichtlichen Urteile registriert. Also auch diejenigen, die auf eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen bzw. unter eine Freiheitsstrafe unter 3 Monaten erkennen.

Sexualstraftaten und erweitertes Führungszeugnis

Für die Verteidigung im Sexualstrafrecht relevant ist das erweiterte Führungszeugnis. Denn eingetragen werden hier sämtliche, also auch geringfügige Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat. Damit geht das erweiterte Führungszeugnis über das ‘normale’ hinaus.

Insbesondere ein Kindesmissbrauch Anwalt beschäftigt sich oft mit Eintragungen in erweiterten Führungszeugnissen, da diese immer dann benötigt werden, wenn beruflicher Umgang mit Kindern und Jugendlichen besteht.

Vorbestraft wegen einer Sexualstraftat?

Wird gegen Sie auf eine Geldstrafe von 91 oder mehr Tagessätzen oder auf eine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten erkannt, so steht dies auch im Führungszeugnis. In dem Fall gelten Sie als „vorbestraft“. In Anbetracht der massiven Strafen im Sexualstrafrecht gelten Sie daher in aller Regel bereits aufgrund einer einzigen Verurteilung wegen einer Sexualstraftat als „vorbestraft“. Oft wird die Strafe für Vergewaltigung, die sich am Ende des Strafspektrums befindet, angeführt - tatsächlich genügen im Bereich des Sexualstrafrechts jedoch auch kleinere Vergehen, um eine Vorstrafe zu erhalten. Umgekehrt gilt: Eine Geldstrafe von maximal 90 Tagessätzen sowie eine Freiheitsstrafe von maximal 3 Monaten steht nicht im Führungszeugnis, wenngleich sie im BZR steht. Hier gelten Sie als nicht vorbestraft.

Sexualstraftaten im Führungszeugnis und ihre Tilgungsfristen

Tilgungsfristen von Sexualstraftaten im Führungszeugnis

Eintragungen aus dem polizeilichen Führungszeugnis werden auch wieder gelöscht. Die Art der Strafe ist allerdings entscheidend dafür, wann dies geschieht. Kritisch mit der Tilgungsfrist von Straftaten im Führungszeugnis wird es im Sexualstrafrecht:

Werden Sie wegen dem Vorwurf sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), sexueller Missbrauch von Kindern (176 StGB; 176 a StGB), sexueller Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB) oder sexueller Missbrauch von Widerstandsunfähigen (§ 179 StGB a.F.) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt, beläuft sich die Tilgungsfrist der Sexualstraftat im Führungszeugnis auf 10 Jahre. 1 Jahr nach Tilgungsreife werden auch Eintragungen, die auf Grundlage von Sexualstraftaten im Führungszeugnis stehen, gelöscht. Eine Verurteilung kann also über Jahre hinaus schwerwiegende Nachwirkungen mit sich bringen; allzu oft genügt zum Beispiel die Behauptung, dass ein sexueller Missbrauch oder sogar eine Vergewaltigung vorliegt, um Existenzen zu erschüttern. In diesen Fällen bedarf es der Fachkompetenz eines Anwalts Vergewaltigung um sich gegen die Vorwürfe zur Wehr zu setzen und das soziale Stigma, welches durch eine Eintragung im Führungszeugnis droht, abzuwenden. Auf eine Löschung zu warten und sich damit sowohl vor einem potentiellen Arbeitgeber als auch seiner Familie und Freunden rechtfertigen zu müssen, kann keine Lösung sein. Dies ist umso wichtiger, weil die Schwelle zu Verurteilungen mit der Reform im Sexualstrafrecht 2016 noch ein Stück gesunken ist.

Sexualstraftaten im BZR und ihre Tilgungsfristen

Wie auch im Führungszeugnis ist die Tilgungsfrist von Sexualstraftaten im BZR weitaus höher als hinsichtlich der Verurteilung wegen sonstiger Straftaten.

Hier gilt: Werden Sie wegen dem Vorwurf sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), sexueller Missbrauch von Kindern (176 StGB; 176 a StGB), sexueller Nötigung, Vergewaltigung ( § 177 StGB) oder sexueller Missbrauch von Widerstandsunfähigen (§ 179 StGB a.F.) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt, beläuft sich die Tilgungsfrist der Sexualstraftat auf 20 Jahre.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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