Beamte, Angestellte Öffentlicher Dienst
Sind Sie Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst, stehen jedenfalls bei Dienstbezug, bei schwereren Sexualdelikten auch ohne Dienstbezug und auf der Grundlage mangelnder Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit, disziplinarrechtliche Konsequenzen im Raum, insbesondere Suspendierung, Zwangsbeurlaubung, vollständiger Verlust des Beamtenstatus, verhaltensbezogene oder personenbezogene Kündigung im Raum.
Ihr Dienstherr muss gegen Sie ein Disziplinarverfahren einleiten, sobald ihm allein der gegen Sie erhobene strafrechtliche Vorwurf bekannt wird – zumeist also bereits sehr weit vor einer etwaigen strafrechtlichen Verurteilung.
Beamte, Öffentlicher Dienst
Sind Sie Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst, stehen disziplinarrechtliche Konsequenzen wie Suspendierung, Zwangsbeurlaubung, vollständiger Verlust des Beamtenstatus, verhaltensbezogene oder personenbezogene Kündigung im Raum. Dies jedenfalls bei Dienstbezug; bei Vorwurf eines schweren Sexualdelikts auch bei fehlendem Dienstbezug. Dies, wenn Sie beispielsweise ein schweres Sexualdelikt wie eine Vergewaltigung oder schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Ihrer Freizeit begehen würden. In diesem Fall könnte der Dienstherr sodann mangelnde Zuverlässigkeit und mangelnde Vertrauenswürdigkeit, mithin mangelnde Eignung im Sinne des Beamtenrechts attestieren.