Alle Berufsgruppen
Strafrechtliche Vorwürfe können für alle Berufe beruflich negative Folgen wie Berufsverbot, § 70 StGB, vorläufiges Berufsverbots, § 132 a StPO und/ oder eine gewerberechtliches Untersagungsverfahren und Eintrag im „normalen“ Führungszeugnis und Eintrag im erweiterten Führungszeugnis bedeuten.
Für Heilberufe wie Ärzte, Hebammen und Heilpraktiker, Kammerberufe wie Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Architekten; Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst kommen ergänzend die jeweiligen berufsrechtlichen Verfahren und Sanktionsmöglichkeiten der jeweiligen Berufsordnungen hinzu.
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