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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Anzeige wegen Stalking: Verteidigung gegen Vorwürfe


Gegen Sie wurde eine Anzeige wegen Stalking gestellt und Sie benötigen einen Rechtsanwalt für Ihre Verteidigung? Hier ist ein Anwalt für Sexualstrafrecht die richtige Wahl!

Der Begriff “Stalker” meint eine Person, die einer anderen Person wiederholt widerrechtlich nachstellt, diese belästigt, verfolgt, bedroht oder sogar terrorisiert, bis hin zur Ausübung physischer oder psychischer Gewalt. Wenn das Gericht eine Person als Stalker einstuft, steht dahinter ein oftmals komplizierter Bewertungsprozess, weil subjektives Empfinden des fraglichen Opfers, tatsächliche Sachlage und gesetzlich schwammige Definitionen miteinander kollidieren.

In der Tat lässt das Strafrecht beim Thema Stalking viel Interpretationsspielraum. Mit einem guten Anwalt an der Seite können sich als “Stalker” angeklagte Personen gegen unrechtmäßige Behauptungen oder übertriebene Auslegungen von Sachverhalten wehren und einer unverhältnismäßigen Strafe entgehen.

Bereits seit Jahren bin ich als Ihre Anwältin für Sexualstrafrecht auf diesem Fachgebiet spezialisiert und verfüge über Kenntnisse und Erfahrungen, die mir den Entwurf einer optimalen Verteidigungsstrategie für Ihren Fall ermöglichen. Kontaktieren Sie mich jetzt für Ihre profesionelle Beratung und lassen uns gemeinsam gegen die gegen Sie erhobenen Vorwürfe vorgehen.

Anzeige wegen Nachstellung - das sagt das Gesetz zum Thema Stalking

Nachstellung (Stalking), § 238 StGB, wird bestraft mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe. Das Delikt wird definiert als nachhaltige Annäherungs- und Kontaktaufnahmeversuche des Täters mit dem „Opfer“ – sei es persönlich oder über Dritte, räumlich oder via Telekommunikation. Strafbar ist Stalking, wenn das Gericht eine wesentliche Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers erkennt.

Aufgrund der Schwere der Strafanzeige kann sich die Strafe erhöhen:

Laut § 238 Absatz 2 StGB ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen, wenn das Gericht der Meinung ist, das Opfer hätte sich durch das Stalking in Todesgefahr oder zumindest in Gefahr schwerer Gesundheitsschädigung befunden.

§ 238 Abs 3 StGB regelt die Strafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, wenn das Delikt zum Tod des Opfers geführt hat oder zumindest wesentlichen Anteil daran hatte.

Übrigens: “Stalking” als Straftat wird in der Regel nur auf Antrag bei der Polizei verfolgt.

Es ist davon auszugehen, dass die strafrechtlich relevante Nachstellung bzw. das hier gemeinte Stalking wenig mit der umgangssprachlichen Verwendung des Begriffs gemeinsam haben. Gleichzeitig werden mit dem Inhalt „Stalking“ aber auch etliche Strafanzeigen erstattet und seitens der Polizei häufig auch viel zu bereitwillig entgegengenommen.
Daraus ergeben sich Verteidigungsansätze, die bei einer Stalking-Strafanzeige aussichtsvoll eingesetzt werden können.

Der Vorwurf des Stalkings trifft viele meiner Klient*innen unvorbereitet. Nach meiner Erfahrung sind nur wenige Vorwürfe des strafbaren Nachstellens haltbar. Mit mir an Ihrer Seite vertreten Sie Ihren Standpunkt mit Nachdruck und rechtlicher Absicherung

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Vorwurf “Stalking” und Anwalt: Verteidigungsansätze bei Anzeige

Bei einer Anzeige wegen Stalking gibt es verschiedene Möglichkeiten für eine Strafverteidigung. Für dieses Delikt setzt die Strafbarkeit ein Täterverhalten derartiger Intensität voraus, dass hierdurch die persönliche Freiheit und Autonomie des Opfers, mithin sein individueller Lebensbereich und seine Lebensführung objektiv nachhaltig und massiv beeinträchtigt werden.


Die – strafrechtlich relevante - Nachstellung ist in der Strafrechts-Dogmatik ein sog. Erfolgsdelikt. Ob eine Straftat vorliegt, ist also abhängig davon, ob ein von der Handlung unterscheidbarer Taterfolg vorliegt.

Mithin setzt die Strafbarkeit des Täters voraus, dass das Stalkingopfer tatsächlich und bedingt durch sein Verhalten seine bisherigen Lebensumstände unfreiwillig verändern musste, das Opfer also tatsächlich eine Beeinträchtigung in der Ausübung seiner Freiheit erfuhr. Klassische Beispiele hierfür sind, dass das Opfer aufgrund des Verhaltens des Stalkers seinen Wohnsitz wechseln musste oder nur noch in Begleitung Dritter am öffentlichen Leben teilnehmen konnte, weil der Täter immer in der Nähe war.

Hingegen bestehen gute Aussichten auf eine Verfahrenseinstellung bei einer Stalking-Anzeige in denjenigen Fällen, in denen das Opfer die Veränderung seiner Lebensumstände lediglich subjektiv als gravierend und unzumutbar empfindet. Das Gericht kann entscheiden, dass die Handlung nicht als schwerwiegend genug eingestuft werden kann und die betroffene Person keine wesentliche Beeinträchtigung der Lebensgestaltung durch den vermeintlichen Täter erfährt. Viele Stalking-Fälle sind rechtlich keine Straftaten und ein Strafverteidiger wird fast immer diesen Ansatz verfolgen.

Anne Patsch: Ihre Anwältin für Sexualstrafrecht

In meiner langjährigen Tätigkeit als Rechtsanwältin mit Spezialisierung auf Sexualstrafrecht habe ich bereits viele erfolgreiche Verteidigungsstrategien entworfen. Ob bei Anzeige wegen sexueller Belästigung oder sexueller Nötigung, beim Vorwurf der Vergewaltigung, beim Vorwurf Kindesmissbrauch oder eben auch bei Anzeige wegen Stalking - stets richte ich meine Vorgehensweise bei der Verteidigung gewissenhaft aus und stehe meinen Klienten während der gesamten Verhandlung hilfreich zur Seite.

Wenn gegen Sie eine Stalking-Anzeige erhoben wurde oder Sie der Nachstellung beschuldigt werden, kontaktieren Sie mich gleich und lassen Sie sich von mir bei allen bevorstehenden rechtlichen Schritten unterstützen!

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.