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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Sexuelle Beleidigung bzw. Beleidigung auf sexueller Basis

Eine Beleidigung auf sexueller Basis, Sexuelle Beleidigung bzw. Sexualbeleidigung oder Sexuelle Belästigung ist vom Gesetz an sich nicht vorgesehen. Vielmehr ist einzig die „normale“ Beleidigung, § 185 StGB, als Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Missachtung bzw. Nichtachtung normiert. Dementsprechend vielfältig sind die Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Vorwürfe „Beleidigung auf sexueller Basis, Sexuelle Beleidigung/ Sexualbeleidigung / Sexuelle Belästigung. Denn eine Sexualbeleidigung gibt es im Grunde nicht!

Zugleich werden immer wieder Strafanzeigen erstattet bzw. aufgenommen wegen sexueller Beleidigung – dies zumeist wegen Handlungen, die tatbestandlich (mangels Nötigungshandlung und/oder Erheblichkeit der sexuellen Handlung) keine sexuelle Nötigung bzw. ein anderes Delikt darstellen, zugleich jedoch von dem bzw. der Betroffenen nicht ohne weiteres hingenommen werden wollen. Im Strafrecht relevante klassische Beispiele sind hier unter anderem folgende Handlungen:

  • Griffe an die weibliche Brust,
  • Berührungen am Po,
  • ein aufgezwungener Kuss oder
  • sexuelle Anspielungen.

Verteidigungsansätze bei sexueller Beleidigung

Indes: Strafbar im Sinne des Strafrechts ist eine derartige sexuelle Handlung des „Täters“ einzig dann, wenn mit ihm zugleich die Ehre des „Opfers“ gemindert werden soll! Genau hier liegen Verteidigungsansätze beim Vorwurf der sexuellen Beleidigung – denn zumeist geschehen derartige „Übergriffe“ doch wirklich aufgrund von (aus „Opfersicht“ mit Distanzlosigkeit gepaarter) Bewunderung und Affinität zu dem „Opfer“ - und gerade nicht, um gegenüber dem „Opfer“ Missachtung kundzutun!

Nehmen Sie Vorwürfe wegen Beleidigung auf sexueller Basis bzw. Sexuelle Beleidigung bitte dennoch ernst. Denn ersticken Sie derartige Vorwürfe nicht im Keim, „basteln“ Ermittlungsbehörden hieraus immer wieder gerne auch den Vorwurf der sexuellen Nötigung — ein Tatbestand welcher im Strafrecht durch § 177 StGB geregelt wird.

Beleidigung mit sexuellem Hintergrund

Im Strafrecht wird nicht jede als sexuelle Belästigung empfundene Berührung oder Aussage unter Strafe gestellt, denn: Nicht jede sexuell motivierte Handlung — auch wenn sie unter Umständen gesellschaftlich geächtet ist — stellt automatisch einen justiziablen Tatbestand nach dem Strafgesetzbuch (§ 184i StGB) dar.

Um den entgegenzuwirken, gehen Rechtsanwälte vermeintlicher Opfer häufig den Weg über den Vorwurf der sexuellen Beleidigung. Fakt ist jedoch: Der Tatbestand der sexuellen Beleidigung existiert im Strafgesetzbuch gar nicht. Die sexuelle Beleidigung ist im Sinne des Strafrechts kein eigener Tatbestand, sondern lediglich eine Fallgruppe der in § 185 StGB geregelten Beleidigung. Außerdem ist der Tatbestand der Beleidigung gemäß Strafrecht oft gar nicht erfüllt. Viele Anwälte versuchen jedoch, diese Strafbarkeitslücke durch den Vorwurf der sexuellen Beleidigung zu schließen.

Wird Ihnen eine Beleidigung auf sexueller Grundlage vorgeworfen, sollten Sie sich unbedingt von einem Anwalt für Sexualstrafrecht verteidigen lassen. So vermeiden Sie, für Berührungen oder verbalen Äußerungen haftbar gemacht zu werden, die nach geltendem Sexualstrafrecht gar nicht strafbar sind. Als Fachanwältin auf diesem Gebiet bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin beim Vorwurf der sexuellen Beleidigung. Treten Sie jetzt mit mir in Kontakt und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Als Spezialistin für Sexualstrafrecht konnte ich in den letzten Jahren nahezu 85% meiner Mandate erfolgreich abschließen. In der Regel, bevor es zu einer Anklage kam.

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Anne Patsch 2022 137 Zitat

In welchen Fällen ist sexuelle Belästigung als Beleidigung strafbar?

Die im Gesetzt nach § 185 im Strafgesetzbuch geregelte Beleidigung deckt nicht die sexuelle Selbstbestimmung ab. Um den Tatbestand der Beleidigung zu erfüllen, muss die sexuell motivierte Handlung also neben der Geschlechtsbezogenheit auch eine selbstständig beleidigende Komponente aufweisen. Diese fehlt jedoch, wenn die körperliche Berührung oder verbale Äußerung, das vermeintliche Opfer nicht herabwürdigen und in seiner Ehre verletzen sollte. Oftmals ist genau das Gegenteil einer sexuellen Beleidigung der Fall: Der vermeintliche Täter will viel mehr zum Ausdruck bringen, dass er sich zum vermeintlichen Opfer hingezogen fühlt.

Ob neben der sexuellen Handlung eine Beleidigung — ob verbal oder körperlich — vorliegt, muss aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung immer individuell und abhängig vom Einzelfall geklärt werden. Aus diesem Grund sollten Sie in jedem Fall auf einen kompetenten Anwalt für Sexualstrafrecht setzen. Als erfahrene Strafverteidigerin kenne ich das Gesetz wie meine eigene Westentasche und biete Ihnen juristische Unterstützung in dieser misslichen Lage.

Sexuelle Beleidigung & StGB: Welche Strafe zieht ein Schuldspruch nach sich?

Wie Sie bereits wissen, ist die sexuelle Beleidigung kein eigener Tatbestand im Strafgesetzbuch. Daher droht für eine Beleidigung mit sexuellem Hintergrund dasselbe Strafmaß wie bei anderen Formen der Beleidigung auch. Strafen sind — abhängig von der Schwere der rechtswidrigen Tat — in der Regel:

  • Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahre
  • Geldstrafen

Meine langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Sexualstrafrecht zeigt: Gerichte schätzen Beleidigungen mit sexueller Motivation meist als sehr schwer ein, wodurch bei einer Verurteilung auch sehr hohe Strafen verhängt werden. Neben Freiheitsentzug und finanziellen Strafen zieht ein Schuldspruch oftmals auch weitere Folgen nach sich und belastet Täter auch in privater, beruflicher und gesellschaftlicher Hinsicht. Dies gilt insbesondere, wenn die sexuelle Beleidigung als sexuelle Belästigung nach § 184i StGB eingestuft wird. Daher sollten Sie sämtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit sexuellen Vergehen — körperliche wie verbale — ernst nehmen und ihnen von Anfang an mit fachgemäßer juristischer Unterstützung eines Rechtsanwalts begegnen. Als Fachanwältin für Sexualstrafrecht können Sie auf mich bauen!

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.