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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

„Nice Ass!“

Über Catcalling, neue Prüderie und eine Grand Dame des französischen Films. 

„Nice Ass!“. „Baby, du siehst geil aus!“ „Schnecke komm mal rüber“. Wer einer Frau nachpfeift oder einen entsprechenden Spruch platziert (sog. Catcalling), soll künftig in der Gefahr stehen, strafrechtlich verfolgt zu werden. So stellt es sich zumindest eine Gruppe von Feministinnen vor, die eine entsprechende Petition eingebracht hat. 

In Frankreich, Portugal, Niederlande und Belgien sind solche Verhaltensweisen bereits strafbar. Es bleibt abzuwarten, in welcher Weise der Gesetzgeber die Eingabe aufgreift. Vorstellbar ist es. Denn er zeigt sich in der letzten Zeit gerade auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts gerne besonders reformfreudig, um durch entsprechende gesetzlichen Regelungen und Sanktionierungen sexueller Handlungen neue Straftatbestände zu schaffen.

Es ist eine internationales Phänomen, das sich in der Folge der MeToo-Bewegung entwickelt hat. Sicher mit der Berechtigung, dass straffälliges Verhalten in den Geschlechterbeziehungen lange Zeit im Verborgenen stattfand und es eine Notwendigkeit darstellte, es in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und übergriffiges männliches Machtgebaren gesetzlich zu sanktionieren.

 

Ein Aufruf zu mehr Gelassenheit.

Die Grenzen zwischen gängigen Annäherungsversuchen und nachvollziehbarer strafrechtlicher Relevanz haben sich dabei allerdings auf eine Weise verschoben, die mitunter absurde Ausmaße annimmt. Man gewinnt oft den Eindruck, dass die Beziehungen zwischen den Geschlechtern damit weniger befördert als vielmehr beeinträchtigt werden. So entsteht heute schnell ein Generalverdacht gegenüber Männern. Und in sexualstrafrechtlichen Verfahren offenbart sich immer häufiger, dass Frauen die schlechte Stimmungslage den Männer gegenüber gerne auch mal instrumentalisieren und damit auch durchkommen.

Beim sog. Catcalling kann es vorkommen, dass Verhaltensweisen negativ bewertet und strafrechtlich bedroht werden, die vor einiger Zeit noch als Ausdruck männlicher Wertschätzung für weibliche Attraktivität galten.

Die Frage stellt sich, sollte hier tatsächlich die staatliche Obrigkeit eingreifen? Wäre es nicht angemessener, männlichem Balzverhalten – sofern es nicht auf massiver körperlicher Ebene übergriffig ist – anstelle feministischem Entsetzen mit weiblichem Selbstbewusstsein zu begegnen? Warum kann eine selbstbewusste Frau nicht auf charmante und bestimmte Weise eine Avance abwehren – und gut ist es. Warum fällt es oft Frauen so schwer, zu begreifen, dass moderner Feminismus gerade nicht Männerhass, sondern Souveränität und Gelassenheit im Umgang mit ihnen bedeutet. Denn damit würden wir Frauen endlich an den Tag legen, dass der Gedanke der Gleichberechtigung von Frau und Mann tatsächlich für uns eine Selbstverständlichkeit darstellt.

Lassen Sie uns nicht vergessen, sexuelle Attraktivität ist etwas, das zum Leben gehört und das Leben am Laufen hält. Eine Frau, die ihrerseits einen Mann attraktiv findet, wird einem Flirt wohl nicht grundsätzlich abgeneigt sein. Es gibt etliche TV-Serien, die aggressives weibliches Flirtverhalten als gesellschaftlichen Wert und Ausdruck von Emanzipation propagieren. Siehe die Damen aus der Erfolgs-Serie „Sex and the City“. Es tut sich dabei ein seltsamer Widerspruch zu dem auf, was heute an Zurückhaltung von den Männern eingefordert wird. (Fast könnte man meinen, dass es die Dating-Plattformen und das „Tindern“ auch deshalb gibt, weil ausdrückliches Flirten auf der Straße, im Büro oder in der Kaufhalle sofort in den Verdacht sexueller Belästigung geraten kann.)

 

Flirtversuch oder Belästigung ist die Frage. 

Wie könnte man sich eine juristische Ausgestaltung des Tatbestands Catcalling vorstellen? Wie wäre es überhaupt denkbar, verbale sexuelle Belästigung als objektiven Tatbestand zu fassen?

Es ist gut möglich, dass eine Aussage für die eine Person Flirten bedeutet, während sich eine andere Person davon belästigt fühlt. Maßgebend für die Wahrnehmung wäre dabei sicherlich, inwiefern die Aussage von einer Person getroffen wird, die anziehend erscheint oder eher auf Ablehnung trifft. Je nach dem Grad der Attraktivität wird die Aussage erwünscht oder unerwünscht sein. Wir sehen dabei, dass es sehr wohl subjektive Faktoren sind, die eine Aussage als aufdringliche Belästigung oder als sympathisches Interesse wahrnehmen lassen. Vor diesem Hintergrund aber wird jede Form des Flirtens zum Risiko. Was damit strafbar wird, wäre in erster Linie eher ein gewisser Mangel an Takt- und Fingerspitzengefühl. Catcalling zu einer Ordnungswidrigkeit zu machen, wie manche vorschlagen, kann angesichts dieser Überlegung schnell am Leben und an der Realität vorbeigehen. Mal davon abgesehen, dass Ordnungsbehörden damit überfordert wären und bestimmt auch wichtigeres zu tun haben. Ohne absolut eindeutige Beweislage, und wir haben gesehen, wie kompliziert das ist, würden Catcalling-Vorfälle wohl in den meisten Fällen eingestellt werden. (Vgl. § 47 Abs. 1 OwiG). 

 

Heuchelei und neue Prüderie.

Nicht von der Hand zu weisen ist, dass die strafrechtlichen Normen und die Ausweitung der Strafbarkeit gerade im Sexualstrafrecht immer auch Ausdruck der gesellschaftlichen Vorstellungen von Sexualität und sexueller Normen ist. 

An der Fassade einer Berliner Hochschule soll ein Gedicht übermalt werden, in dem „Frauen“ und „bewundern“ in einen Zusammenhang gebracht werden. Die fragwürdige Zeile heißt : „ ... Alleen und Blumen und Frauen und ein Bewunderer.“ Für den Asta der Hochschule war das keine poetische Verbeugung vor der Frau, sondern Ausdruck einer „patriarchalen Kunsttradition“, die „unangenehm an sexuelle Belästigung, der Frauen alltäglich ausgesetzt sind“ erinnere. In Großbritannien sollte in einer bilderstürmerischen Aktion ein Gemälde aus dem 19. Jahrhundert wegen der nackten Brüste der abgebildeten Frau abgehängt werden. Die unterstützenswerten Ziele der MeToo-Bewegung nehmen mit solchen Forderungen schon auch eine lächerliche Richtung ein. Nachvollziehbare Empörung wird zu radikaler Eindimensionalität übertriebener politischer Correctness und Prüderie.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass gerade autoritäre System gerne in solche Forderungen einstimmen. So dringt die neue Rechte auf eine rigide Sanktionierung abweichender Sexualität und wirbt damit, sexuelle Straftaten konsequent und hart zu bestrafen. Sie verweist dabei auf ein sog. Strafbedürfnis der Bevölkerung. Die Psychoanalyse sieht hier im übrigen einen engen Zusammenhang von „Bestrafungswunsch“ und dem unbewussten Wunsch nach Bestrafung eigener Handlungen und Triebe. So stellt die Reglementierung von Sexualität immer auch ein Verfahren dar, mit dem autoritäre Systeme zu mehr Kontrolle und rigider Ordnung gelangen möchten. 

Zumindest kann man heutzutage den Eindruck gewinnen, dass unsere Sittenmoral doch heuchlerische Züge trägt. Jens Jessen von der Zeit spricht im Artikel „Die große Heuchelei“ von der Verlogenheit unserer Sittenmoral und einer paradoxen Zunahme der Prüderie im öffentlichen Diskurs. (Zeit Nr. 35/2014) Auf der einen Seite gibt es mehr Pornografie als je zuvor, auf der Seite zeigt sich unsere Zeit überraschend prüde. 

So kann man gut nachvollziehen, dass Catherine Deneuve, Grande Dame des französischen Films und mit ihr prominente französische Frauen die Folgen der MeToo-Debatte für das Verhältnis der Geschlechter und einen neuen Puritanismus beklagen und mit einem Aufruf für die „Freiheit, aufdringlich zu sein“ an die Öffentlichkeit gingen. 

In einem offenen Brief, der in der Tageszeitung „Le Monde“ abgedruckt wurde und in dem sie sich auch bei Opfern sexueller Gewalt entschuldigte, sagt sie:

"Wir Frauen erkennen uns nicht in diesem Feminismus, der über die Anprangerung von Machtmissbrauch hinaus das Gesicht eines Hasses auf Männer und die Sexualität annimmt."

Ich finde: dem kann sich man / frau nur anschließen. Und ohne Frage auch die erfahrene Fachanwältin mit der Spezialisierung auf Sexualstrafrecht. Zumindest als Aufruf zu mehr Gelassenheit in den Geschlechterbeziehungen.