Anwalt für Sexualstrafrecht Hamburg
Ich übernehme für Sie die Verteidigung im Sexualstrafrecht in Hamburg. Ich verteidige Sie vor dem Landgericht Hamburg und den verschiedenen Amtsgerichten.
Dazu gehören:
- Amtsgericht Hamburg-Mitte
- Amtsgericht Hamburg-Altona
- Amtsgericht Hamburg-Barmbek
- Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
- Amtsgericht Hamburg-Blankenese
- Amtsgericht Hamburg-Harburg
- Amtsgericht Hamburg-St. Georg
- Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Weiterhin übernehme ich die Beratung und Verteidigung als Strafverteidiger Hamburg in den Justizvollzugsanstalten:
- JVA Billwerder
- JVA Fuhlsbüttel
- JVA Glasmoor
- JVA Hahnöfersand
- Untesuchungshaftanstalt Holstenglacis
Sie suchen einen Anwalt für Sexualstrafrecht zur Verteidigung vor Gericht in Hamburg? Kontaktieren Sie mich für ein Erstgespräch!
Anwalt für Sexualstrafrecht in Bremen
Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt für Sexualstrafrecht in Bremen oder der Umgebung der Stadt? Ich unterstütze Sie gern! Ich berate und verteidige Sie vor dem Landgericht, den Amtsgerichten und den JVAs in Bremen.
Ein Strafverteidiger im Sexualstrafrecht ist bundesweit tätig: Als Anwalt für Sexualstrafrecht Berlin, Anwalt für Sexualstrafrecht München oder Anwalt für Sexualstrafrecht Hamburg bin auch ich in vielen weiteren Städten in ganz Deutschland für Sie da und biete Ihnen eine professionelle und umfassende Verteidigung.
Insbesondere bei Vorwürfen der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs gilt es, rasch zu reagieren. Während vermutlich Ihr erster Impuls sein wird, das Missverständnis aufzuklären, sollten Sie unter keinen Umständen der polizeilichen Vorladung Folge leisten, ohne sich mit einem Rechtsanwalt kurzgeschlossen zu haben. Das Ziel ist, es gar nicht erst zu einem ausgedehnten Verfahren kommen zu lassen. Ihre Aussage in diesem Stadium kann Ihnen nur zum Nachteil gereichen: Zu stark ist die Tendenz, den Beschuldigten in das Täter-Raster zu pressen, die Behauptungen der vermeintlichen ‚Opfer‘ nicht zu hinterfragen und einen Missbrauch als gegeben zu betrachten und sogleich als Tatsache zu behandeln. Eine angebliche Sexualstraftat führt leider dazu, dass der „Freund und Helfer“ sich zum größten Gegner entpuppt. Nicht anders ist dies in Bremen und Umgebung. Eine faire Behandlung sieht anders aus. Doch selbst falls Sie bereits vernommen wurden, kann ein spezialisierter Rechtsanwalt das Schlimmste verhindern. In meiner Kanzlei berate ich Sie auf jedem Schritt. Melden Sie sich gern direkt und nehmen Sie Kontakt auf. Als Ihr Strafverteidiger im Sexualstrafverfahren in Bremen und Umgebung unterstütze ich Sie dabei, eine Strafverteidigung zu genießen, wie sie sein sollte: Fair und transparent.
Verteidigung in Brandenburg
Verteidigung vor den Landgerichten und Amtsgerichten:
Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder), Oranienburg
JVAs in Brandenburg
Als Ihre Strafverteidigerin für Sexualstrafrecht unterstütze ich Sie, lange bevor das sprichwörtliche Kind in den Brunnen gefallen ist. Insbesondere bei Vorwürfen der Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs gilt es, rechtzeitig zu reagieren. Erhalten Sie eine Vorladung von der Polizei, so sollte Ihre erste Maßnahme die Konsultation eines spezialisierten Strafverteidigers sein.
Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin: Kompetente Strafverteidigung durch Ihre Fachanwältin
Wer mit dem Vorwurf einer Sexualstraftat konfrontiert wird, befindet sich sofort in einer existenziell bedrohlichen Lage: Der gesellschaftliche Ruf ist gefährdet, die berufliche Karriere steht auf dem Spiel, in Heilberufen droht sogar der Verlust der Approbation. Hier sollten Sie schnellstmöglich einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin hinzuziehen. Schon das Ermittlungsverfahren allein kann schwerwiegende Folgen haben. In dieser Situation brauchen Sie nicht irgendeinen Anwalt, sondern eine hoch spezialisierte Verteidigerin für Sexualstrafrecht.
Ich bin Anne Patsch, Fachanwältin für Strafrecht mit Spezialisierung auf Sexualstrafrecht und zusätzlich Fachanwältin für Medizinrecht. Von meinem Kanzleistandort in Frankfurt aus verteidige ich bundesweit Menschen, denen Sexualstraftaten vorgeworfen werden. Dabei bin ich regelmäßig auch in Berlin tätig, wo ich seit vielen Jahren Verfahren führe und über ein gut eingespieltes Netzwerk in der Berliner Justiz verfüge.
Mir ist wichtig, dass Beschuldigte überall in Deutschland die Chance auf eine starke, unvoreingenommene und persönlich geführte Verteidigung haben. Ich betreue jedes Mandat selbst und gebe keine Aufgaben an Dritte ab. So bleibt Ihr Verfahren während der gesamten Zeit in meinen Händen – fachlich fundiert und mit klarem Fokus auf Ihr Recht.
Warum im Sexualstrafrecht frühzeitig ein spezialisierter Verteidiger notwendig ist
Sexualstrafverfahren unterscheiden sich grundlegend von anderen Verfahren im Strafrecht. Die Delikte, wie
- sexueller Missbrauch,
- sexuelle Nötigung,
- Vergewaltigung oder
- Vorwürfe im Zusammenhang mit Kinderpornografie,
sind hochsensibel und werden oft mit besonderem Druck verfolgt. Schon eine Vorladung durch die Polizei kann zur Falle werden, wenn Beschuldigte unbedacht eine Aussage machen.
Meine klare Empfehlung als Ihre erfahrene Anwältin für Sexualstrafrecht: Schweigen Sie und nehmen Sie sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch. Frühzeitige Verteidigung entscheidet oft darüber, ob das Verfahren eingestellt wird oder ob es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt, die Ihr Leben unwiderruflich prägen kann.
Verteidigung in Berlin
Im Rahmen meiner bundesweiten Tätigkeit stehe ich als Anwältin für Sexualstrafrecht auch regelmäßig Mandanten in Berlin zur Seite. Alle Strafsachen werden dort am Amtsgericht Tiergarten bzw. am Landgericht Berlin I verhandelt, die sich beide am Standort des Kriminalgerichts Moabit befinden. Ermittlungsrichterliche Vernehmungen finden in Berlin in den Räumen des Landeskriminalamts am Tempelhofer Damm statt.
Meine Erfahrung mit den Berliner Ermittlungsbehörden und Gerichten ermöglicht eine gezielte und effektive Verteidigung – von der ersten Vernehmung bis zur Hauptverhandlung.
Vorgehen in Sexualstrafverfahren
Als Ihre Rechtsanwältin für Sexualstrafrecht in Berlin prüfe ich zunächst die Ermittlungsakten, analysiere die Beweislage und entwickle eine klare Verteidigungsstrategie. Dabei nutze ich auch meine besondere Kompetenz im Bereich Aussagepsychologie, denn die Glaubwürdigkeit von Belastungszeugen ist häufig das entscheidende Kriterium im Prozess.
Mein Ziel ist es, Widersprüche herauszuarbeiten, Gutachten kritisch zu hinterfragen und eine Verurteilung nach Möglichkeit zu verhindern – sei es durch eine Einstellung des Verfahrens oder durch einen Freispruch.
Vertrauen und Erfahrung: Ihre Anwältin für Sexualstrafrecht auch in Berlin

Die Strafe für Vergewaltigung fällt empfindlich aus – das StGB sieht Freiheitsstrafen von mehreren Jahren vor. Wer in der deutschen Hauptstadt mit Vorwürfen im Sexualstrafrecht konfrontiert wird, braucht unbedingt einen erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin, der die Fallstricke dieses Rechtsgebiets kennt. Für Anwälte ohne Expertise im Sexualstrafrecht können solche Verfahren schnell zum Hindernis werden. Oft sind dann bereits belastende Aussagen gefallen, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig eine spezialisierte Fachanwältin einzuschalten, die strategisch handelt und Ihre Rechte konsequent verteidigt.
Ich stehe Beschuldigten bundesweit – und auch in Berlin – engagiert, diskret und kompetent als Anwältin für Sexualstrafrecht zur Seite. Vertrauen, Verschwiegenheit und Konfliktbereitschaft bilden die Grundlage meiner Arbeit.
Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben oder mit einem Vorwurf im Sexualstrafrecht konfrontiert werden, zögern Sie nicht: Je früher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser stehen Ihre Chancen. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu meiner Kanzlei auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
Spezialwissen: Sexualstrafrecht und Medizinrecht
Ihnen wird der Vorwurf des Missbrauchs durch Sie als Arzt zur Last gelegt? In diesen Fällen drohen neben strafrechtlichen auch gravierende berufsrechtliche Konsequenzen. Ich bin nicht nur auf das Strafrecht spezialisiert, sondern zusätzlich als Fachanwältin für Medizinrecht tätig. Das erlaubt mir, insbesondere Ärzte und andere Angehörige von Heilberufen zu verteidigen, die mit dem Vorwurf eines sexuellen Übergriffs, der Vergewaltigung oder des Missbrauchs konfrontiert werden. Dank meiner Doppelqualifikation kann ich sowohl die strafrechtliche Verteidigung als auch die berufsrechtliche Dimension umfassend berücksichtigen und so Ihre berufliche Existenz schützen.
Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin: Häufig gestellte Fragen
Wann sollte ich bei einem Vorwurf im Sexualstrafrecht einen Anwalt einschalten?
Am besten, sobald Sie erfahren, dass gegen Sie ein Vorwurf im Raum steht. Gerade im Sexualstrafrecht entscheidet eine frühe Weichenstellung darüber, ob sich ein Verdacht erhärtet oder eine unangenehme öffentliche Verhandlung abgewendet werden kann.
Was sollte ich tun, wenn ich eine Vorladung von der Polizei in Berlin wegen eines Sexualdelikts bekomme?
Bewahren Sie Ruhe und reagieren Sie bedacht. Gehen Sie als Beschuldigter nicht ohne anwaltliche Beratung zur Polizei und machen Sie keine Angaben zur Sache. Nehmen Sie stattdessen umgehend Kontakt zu einer Strafverteidigerin auf, damit diese Akteneinsicht beantragen und die nächsten Schritte planen kann. Bis dahin gilt: Unterschreiben Sie nichts, geben Sie nichts heraus und sprechen Sie mit niemandem. Sobald die Akte von Ihrer Strafverteidigung eingesehen wurde, lässt sich klären, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und was die nächsten Schritte sind.
Wie läuft ein Sexualstrafverfahren in Berlin typischerweise ab?
Meist beginnt es mit dem Ermittlungsverfahren: Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, nimmt Aussagen auf und sichert Beweise. Wenn Sie als Beschuldigter geführt werden, sollten Sie frühzeitig eine Verteidigerin einschalten, damit sie Akteneinsicht beantragt und Ihre Position strategisch vorbereitet. Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt wird oder ob sie Anklage erhebt.
Kommt es zur Anklage, prüft das zuständige Gericht in einem Zwischenverfahren, ob die Hauptverhandlung eröffnet wird. In der Hauptverhandlung werden Beweise erhoben, Zeugen vernommen und Anträge gestellt, anschließend folgt das Urteil. Je nach Ergebnis sind Rechtsmittel wie Berufung oder Revision möglich.
Was macht eine spezialisierte Fachanwältin für Sexualstrafrecht anders als ein allgemeiner Strafverteidiger?
Als spezialisierte Fachanwältin kenne ich die typischen Konstellationen im Sexualstrafrecht sehr genau und arbeite von Beginn an mit einer klaren Strategie. Meine Expertise in der Aussagepsychologie verschafft meinen Mandanten zusätzliche nachhaltige Vorteile: Ich weiß, welche Details in Aussage-gegen-Aussage-Verfahren entscheidend sind, wie man Widersprüche sauber herausarbeitet und welche Beweisanträge wirklich Wirkung entfalten.
Dazu kommt meine Erfahrung in sensiblen Bereichen wie Nebenklage, Opferschutzstrukturen und auch der Umgang mit digitalen Beweismitteln. In der Praxis bedeutet das für Sie: Sie erhalten umgehend einen detaillierten Überblick direkt nach Akteneinsicht mit einer professionellen Einschätzung von Risiken sowie Handlungsoptionen, um das Verfahren frühzeitig zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Kommt es zur Hauptverhandlung, erarbeite ich eine robuste Verteidigungsstrategie und verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht.
Welche Gerichte und Stellen sind in Berlin zuständig?
In Berlin sind bei Sexualdelikten typischerweise folgende Stellen beteiligt:
- Polizei Berlin: Aufnahme der Anzeige und Ermittlungen, häufig über spezialisierte Fachdienststellen; Sexualdelikte zum Nachteil von Minderjährigen beim Landeskriminalamt (insbesondere LKA 13)
- Staatsanwaltschaft Berlin: Leitet das Ermittlungsverfahren und entscheidet am Ende unter anderem über Einstellung oder Anklage; besondere Zuständigkeiten in den Abteilungen 284 und 288 für bestimmte Sexualstrafsachen (u. a. sexuelle Nötigung/Vergewaltigung sowie Jugendschutzsachen)
- Amtsgericht Tiergarten: Zentrale Anlaufstelle für Strafsachen in Berlin und oft das erstinstanzliche Gericht, wenn die Sache in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fällt (z. B. Strafrichter, Schöffengericht, Jugendrichter/Jugendschöffengericht)
- Landgericht Berlin I (Strafkammern): Zuständig, wenn die Sache wegen Schwere/erwarteter Strafe oder besonderer Zuständigkeit vor das Landgericht gehört
Welche Sexualdelikte fallen typischerweise unter das Sexualstrafrecht?
Unter das Sexualstrafrecht fallen Delikte wie bspw. Vergewaltigung, Besitz von Kinderpornografie oder exhibitionistische Handlungen. Im Strafgesetzbuch (StGB) werden folgende Sexualdelikte benannt:
- § 174 StGB: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
- § 174a StGB: Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen
- § 174b StGB: Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
- § 174c StGB: Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
- § 176 StGB: Sexueller Missbrauch von Kindern
- § 176a StGB: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
- § 176b StGB: Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
- § 176c StGB: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
- § 176d StGB: Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge
- § 177 StGB: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
- § 178 StGB: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
- § 180 StGB: Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
- § 180a StGB: Ausbeutung von Prostituierten
- § 181a StGB: Zuhälterei
- § 182 StGB: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
- § 183 StGB: Exhibitionistische Handlungen
- § 183a StGB: Erregung öffentlichen Ärgernisses
- § 184 StGB: Verbreitung pornographischer Inhalte
- § 184a StGB: Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte
- § 184b StGB: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
- § 184c StGB: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
- § 184e StGB: Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen
- § 184f StGB: Ausübung der verbotenen Prostitution
- § 184g StGB: Jugendgefährdende Prostitution
- § 184i StGB: Sexuelle Belästigung
- § 184j StGB: Straftaten aus Gruppen
- § 184k StGB: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
- § 184l StGB: Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
Anwalt für Sexualstrafrecht in München und Bayern
Kompetente Beratung und Verteidigung vor Gericht durch einen Anwalt für Sexualstrafrecht: Ich vertrete Sie vor den Landgerichten, Amtsgerichten und Justizvollzugsanstalten im Staat Bayern. Dabei bin ich vor allem als Pflicht- und Strafverteidiger in München, Augsburg, Würzburg und Kempten tätig. Für weitere Informationen und ein erstes Gespräch treten Sie mit mir in Kontakt!
Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.
Ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen? Sie haben Fragen zu Ihrer Situation?
Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.
Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.

