Anwalt für Sexualstrafrecht in Kiel: Ich verhelfe Ihnen bundesweit zu Ihrem Recht
Mein Name ist Anne Patsch und ich verteidige Sie als Anwältin für Sexualstrafrecht in Kiel und Umgebung. Als Rechtsanwältin mit sexualstrafrechtlicher Spezialisierung übernehme ich Ihre Strafverteidigung vor den Landgerichten und Amtsgerichten in ganz Schleswig-Holstein.
Wird Ihnen sexueller Missbrauch oder sexuelle Nötigung vorgeworfen, sollten Sie keineswegs versuchen, sich lange zu rechtfertigen oder gar vor der Polizei eine Aussage machen! Dies kann ein böses Ende nehmen, und die Worte, die Sie Ihrem „Freund und Helfer“ gegenüber geäußert haben, können rasch verkehrt und zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Ein Anwalt für Sexualstrafrecht sollte daher unbedingt zeitnah konsultiert werden, bevor Sie unbedacht und vorschnell handeln. Ich vertrete Mandanten bundesweit mit klarem Fokus auf eine diskrete, konsequente und persönlich geführte Strafverteidigung. Treten Sie direkt mit meiner Kanzlei in Kontakt.

Anwältin für Sexualstrafrecht
Anne Patsch
Spezialisierte Verteidigung bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht.
Bundesweit tätig. Diskret, erfahren und konsequent in der Strafverteidigung.
Warum ein im Sexualstrafrecht spezialisierter Anwalt den Unterschied macht
Im Sexualstrafrecht steht meist die Bewertung von Aussagen, Indizien und Gutachten im Vordergrund. Gerade weil Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen keine Seltenheit sind, braucht Ihre Verteidigung eine klare Strategie, die psychologische Dynamiken versteht und juristisch entsprechend reagiert. Mit einem Anwalt für Sexualstrafrecht in Kiel an Ihrer Seite vermeiden Sie typische Fehler, die Sie teuer zu stehen kommen. So verhindern Sie etwa vorschnelle Einlassungen, kommunizieren klug und vorausschauend mit Polizei oder Staatsanwaltschaft und umgehen geschickt Szenarien, in denen Sie sich unter Umständen selbst belasten.
Als spezialisierte Rechtsanwältin für Sexualstrafrecht verhelfe ich Ihnen sowohl in Schleswig-Holstein als auch bundesweit zu Ihrem Recht. Dabei arbeite ich mit klarer, transparenter Struktur kompetent auf unser gemeinsames Ziel hin: Der bestmögliche Ausgang für Sie im Zusammenhang mit den Vorwürfen — idealerweise, bevor es überhaupt zu einer Anklage kommt.
Engagiert für Sie mit Kompetenz und Erfahrung
Ich zeichne mich durch meine umfassende Spezialisierung aus und verteidige bundesweit erfolgreich Mandanten. So kommt Ihnen unabhängig von Ihrem Wohnsitz meine Expertise zugute. Die Erstberatung erfolgt unkompliziert per Telefon, Akteneinsicht wird direkt bei Staatsanwaltschaft und Gericht beantragt, die Strategieabstimmung erfolgt telefonisch oder digital. Zu eventuellen Vernehmungen und Hauptverhandlungen am Amtsgericht oder Landgericht Kiel bin ich selbstverständlich persönlich vor Ort.
Darüber hinaus verfüge ich über ein bundesweites agierendes Netzwerk aus Sachverständigen und Gutachtern, welches ich gezielt für Ihr Strafverfahren einsetze. Dadurch erhalten Sie in Kiel und Umgebung eine hoch spezialisierte Verteidigung mit voller lokaler Handlungsfähigkeit, ohne Kompromisse hinsichtlich Qualität oder Erreichbarkeit.
Übrigens: Ich bin nicht nur in Schleswig-Holstein für Sie da. Gerne unterstütze ich Sie als Anwältin für Sexualstrafrecht in Hamburg, Rostock oder ganz Norddeutschland. Haben Sie eine Vorladung aufgrund eines vorgeworfenen Sexualdelikts erhalten, können Sie sich in der gesamten Bundesrepublik auf mich verlassen.

Bei diesen Vorwürfen bin ich für Sie da:
- sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (§ 174c StGB)
- sexueller Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen (§§ 176 ff. StGB)
- sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung (§ 177 StGB)
- Vergewaltigung (§ 177 StGB)
- Besitz oder Verbreitung kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB)
- sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
Vorwürfe im Sexualstrafrecht haben mitunter weitreichende Konsequenzen für Familie, Beruf und das gesellschaftliche Ansehen. Auch hohe Geld- und Freiheitsstrafen sind abhängig vom Tatvorwurf möglich.
Aus diesem Grund ist eine frühzeitige kompetente Strafverteidigung unerlässlich. Als erfahrene Anwältin für Sexualstrafrecht für Kiel und Umgebung begleite ich Sie fachlich fundiert und zielorientiert. Je eher ich mit Ihrer Verteidigung beginnen kann, desto höher sind Ihre Chancen, eine Anklage oder öffentliche Hauptverhandlung abzuwenden. Zögern Sie also nicht und treten Sie direkt mit meiner Kanzlei in Kontakt.
Kanzlei Patsch: Ihre Verteidigung für Sexualstrafrecht in Kiel 
- Spezialistin für sexualstrafrechtliche Vorwürfe: Als Fachanwältin für Sexualstrafrecht kenne ich das Rechtsgebiet in- und auswendig und bringe so langjährige Erfahrung und maximalen Sachverstand mit.
- Bundesweit für Sie da: Ich verteidige Mandanten in Kiel und ganz Deutschland. So erhalten Sie die optimale Unterstützung durch eine erfahrene Spezialistin und nicht des nächstgelegenen Anwalts.
- Expertin für Aussagepsychologie: Gerade in Aussage-gegen-Aussage-Situationen entscheidet die methodische Prüfung von Glaubhaftigkeit über Freispruch oder Verurteilung. Genau hier liegt meine Kernkompetenz als Anwältin für Sexualstrafrecht in Kiel.
- Enorm hohe Erfolgsquote: 85 Prozent der Anschuldigungen konnte ich mit meiner Kanzlei in den letzten Jahren gegen unsere Mandanten aus der Welt schaffen, häufig bereits im Ermittlungsverfahren, ohne dass es zu einer Anklage kam.
- Persönliche Mandatsführung: Ich kümmere mich über den gesamten Prozess um Sie. Mit mir wird es keine Delegation oder Übergaben an weniger erfahrene Angestellte geben.
- Absolute Diskretion: Der Schutz vor Vorverurteilung, gesellschaftlicher Diffamierung und unkontrollierter Öffentlichkeit hat höchste Priorität. Ich sichere Ihnen absolute Diskretion und unermüdliches anwaltliches Engagement zu.
- Starkes Netzwerk: Ich verfüge bundesweit über langjährige Kontakte zu qualifizierten Sachverständigen und Gutachtern. Dieses Experten-Netzwerk kommt Ihnen zugute.
- Vorurteilsfrei auf Ihrer Seite: Ich bin Strafverteidigerin und verteidige ausschließlich Beschuldigte. Die Unschuldsvermutung ist für mich kein Lippenbekenntnis, sondern ein unverhandelbares Grundrecht.
- Doppelte Fachanwaltschaft: Als Fachanwältin für Strafrecht und Medizinrecht schütze ich Sie auch dann, wenn neben dem Strafverfahren berufliche Konsequenzen drohen.

