Verständigung nach § 257c StPO – „Deal“ als Verteidigungsstrategie
Eine Verständigung im Strafverfahren – umgangssprachlich auch als „Deal“ bezeichnet – kann unter bestimmten Voraussetzungen ein sinnvoller Weg sein, um ein Verfahren planbar und belastungsärmer zu beenden. Als langjährige Strafverteidigerin mit Spezialisierung ausschließlich auf das Sexualstrafrecht und Approbationsrecht der Ärzte und Psychotherapeuten kenne ich die Chancen und Risiken der Verständigung genau und weiß, wann man zu diesem Mittel greifen sollte und wann Zurückhaltung geboten ist.
Auf dieser Seite möchte ich deshalb nicht nur aufzeigen, was „Verständigung“ nach § 257c StPO bedeutet und welche Rahmenbedingungen sie verlangt. Ich möchte auch darauf eingehen, welche Möglichkeiten sich durch einen „Deal“ für die Verteidigung ergeben - und welche schwerwiegenden Folgen sich daraus ergeben können.
Was bedeutet Verständigung nach § 257c StPO?
Der Begriff „Verständigung“ beschreibt eine formalisierte Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und ggf. Nebenklage über den möglichen Ausgang eines Strafverfahrens. Grundlage ist § 257c der Strafprozessordnung (StPO). Wichtig ist: Bei der Verständigung wird nicht über Schuld oder Unschuld verhandelt – sondern über den Gegenstand der zu erwartenden Rechtsfolgen, also etwa Strafmaß, Bewährung oder Auflagen. In der Regel geht der Verständigung die Ankündigung eines Geständnisses des Angeklagten durch die Verteidigung voraus.
Die Verständigung findet ausschließlich in der Hauptverhandlung statt und muss gerichtlich protokolliert werden. Voraussetzung ist nach § 257c Abs. 5 zudem eine umfassende Belehrung des Angeklagten über seine Rechte und die Bindungswirkung der Verständigung. Wird eine Verständigung getroffen, darf der Strafrahmen, der im Rahmen der Absprache vereinbart wurde, nicht ohne triftigen Grund überschritten werden.
Verständigung als Teil einer konsensualen Verteidigungsstrategie
Die Verständigung nach § 257c StPO ist ein Instrument der konsensualen Verteidigung – also einer einvernehmlichen Lösung zwischen allen Verfahrensbeteiligten. Ich ziehe diesen Weg nicht leichtfertig in Betracht, sondern nur dann, wenn die Beweislage gegen meinen Mandanten spricht und eine auf Freispruch ausgerichtete konfrontative Verteidigung kaum Aussicht auf Erfolg hat. In solchen Situationen kann eine Verständigung dabei helfen, das Verfahren zu verkürzen, emotionale Belastungen für alle Beteiligten zu reduzieren und eine maßvolle, häufig zur Bewährung ausgesetzte Strafe zu erreichen.
Als Ihre Verteidigerin prüfe ich gemeinsam mit Ihnen in Ruhe, welcher Weg der richtige für Ihren Fall ist. Meine Entscheidung, Ihnen zu einer Verständigung zu raten, treffe ich dabei stets individuell, mit Blick auf die konkrete Beweissituation, Ihre persönliche Lebenssituation und mit dem Ziel, das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Verständigung ohne Weitblick: Wenn der „Deal“ die Approbation gefährdet
Nicht jede Verständigung ist im langfristigen Interesse des Mandanten. Das zeigt sich besonders drastisch, wenn Angeklagte aus Heilberufen – etwa Ärzte, Psychotherapeuten oder Apotheker – vorschnell ein Geständnis ablegen, um eine Bewährungsstrafe zu erreichen oder der öffentlichen Verhandlung zu entgehen. Was viele nicht wissen: Die Approbationsbehörden interessiert nicht, wie oder warum ein Strafurteil zustande gekommen ist. Ob es auf einem taktischen Geständnis beruhte oder nicht – das Urteil steht, und auf dessen Basis wird geprüft, ob die Approbation entzogen wird.
Gleiches gilt für die weiteren Heilberufe wie insbesondere Heilpraktiker und Physiotherapeuten. Als Heilpraktiker wie auch als Physiotherapeut benötigen Sie zur Ausübung Ihres Berufes eine Erlaubnis vom jeweils für Sie regional zuständigen Gesundheitsamt. Dies betrifft ebenso Logopäden und Ergotherapeuten, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie staatlich anerkannte Masseure und Bademeister. Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass gegen Sie eine strafrechtliche Verurteilung ergangen ist, widerruft dieses zumeist sehr schnell die Erlaubnis; häufig sogar unter Anordnung der sofortigen Wirksamkeit des Widerrufs.
Ich bin nicht nur als Strafverteidigerin ausschließlich im Schwerpunkt Sexualstrafrecht tätig, sondern auch als Fachanwältin für Medizinrecht. In Medizinrecht habe ich mich wiederum ausschließlich im Bereich des Berufsrechts für Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker sowie das Berufsrecht der weiteren Heilberufe spezialisiert und und schütze als Anwältin deren Approbation bzw. Berufserlaubnis. Dabei sehe ich immer wieder auch die fatalen Konsequenzen, die ein unüberlegter Deal haben kann. Deshalb arbeite ich als Anwältin für Sexualstrafrecht immer mit dem nötigen Weitblick. Denn wo die Verständigung nach StPO für einen Angeklagten ohne Heilberuf eine vertretbare Lösung sein mag, kann für sie für Ärzte, Therapeuten oder Apotheker sowie alle Heilberufe das berufliche Aus bedeuten.
Sorgfältig abwägen, verantwortungsvoll entscheiden
Ob Verständigung, konfrontative Verteidigung oder ein alternativer Weg – ich nehme mir die Zeit, mit Ihnen alle Optionen sorgfältig abzuwägen. Wenn Sie mit dem Vorwurf einer Sexualstraftat konfrontiert sind und wissen möchten, welche Strategie in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, vereinbaren Sie gerne ein vertrauliches Erstgespräch. Ich berate Sie fundiert, realistisch und mit dem nötigen Blick auf Ihre persönliche und berufliche Zukunft. Und auch wenn Sie wegen eines vorschnell getroffenen Deals um Ihre Approbation oder Berufserlaubnis bangen, stehe ich Ihnen gerne mit meiner Expertise zur Seite.
Entzug der Approbation
Die Approbation ist die rechtliche Grundlage für die ärztliche oder therapeutische Tätigkeit – wer sie verliert, darf seinen Beruf nicht mehr ausüben. Bei Vorwürfen bestimmter Delikte, insbesondere bei Tatbeständen im Bereich des Sexualstrafrechts, kommt es – zusätzlich zur eigentlichen Strafe – oft auch zu einem Entzug der Approbation. Mit diesem Artikel möchte ich beleuchten, wann ein Approbationsentzug droht, nach welchen Kriterien Behörden und Gerichte entscheiden – und warum frühzeitige rechtliche Beratung so wichtig ist.
Was bedeutet der Entzug der Approbation?
Durch einen Entzug der Approbation wird einem Arzt, Psychotherapeuten oder Apotheker die staatliche Zulassung zur Ausübung seines Berufs dauerhaft aberkannt. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in folgenden Gesetzen:
- Ärzte: § 3 und § 5 BÄO (Bundesärzteordnung)
- Zahnärzte: § 2 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 ZHG (Zahnheilkundegesetz)
- Apotheker: § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 BapO (Bundes-Apothekerordnung)
- Psychotherapeuten: § 2 und § 4 PsychThG n. F. (Psychotherapeutengesetz neue Fassung, seit 2020)
- Heilpraktiker: HeilprG i. V. m. VwVfG (Heilpraktikergesetz in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz)
Entzug, Rücknahme oder Widerruf
Unterschieden wird beim Verlust der Approbation zwischen Entzug, Rücknahme und Widerruf:
Die Begriffe beziehen sich auf verschiedene Arten, wie ein Arzt oder eine Ärztin die Berechtigung zur Berufsausübung verlieren kann. Während der Entzug meist mit Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit im Zusammenhang mit der Berufsausübung steht, kann die Rücknahme erfolgen, wenn die Approbation ursprünglich gar nicht hätte erteilt werden dürfen – etwa bei verschwiegenen Vorstrafen oder fehlenden Voraussetzungen. Der Widerruf tritt ein, wenn nachträglich Umstände eintreten, die gegen die weitere Berufsausübung sprechen – zum Beispiel bei schwerwiegendem Fehlverhalten oder Straftaten, die die berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen.
Entzug der Approbation:
Der Entzug der Approbation ist eine behördliche Maßnahme, die dann verhängt wird, wenn ein Arzt oder eine Ärztin als unwürdig oder unzuverlässig zur Ausübung des Berufs gilt. Diese Entscheidung stützt sich auf Tatsachen, die auf ein Fehlverhalten oder eine mangelnde Eignung hindeuten. Gründe für einen Entzug können etwa Straftaten im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit oder grobe Verstöße gegen berufliche Pflichten sein. Auch ein Verhalten, das das Ansehen des Berufsstandes erheblich beschädigt, kann zum Entzug führen – wobei die Behörde stets eine Einzelfallabwägung vornimmt.
Rücknahme der Approbation:
Die Rücknahme erfolgt, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Approbation gar nicht hätte erteilt werden dürfen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht wurden oder wesentliche Voraussetzungen, wie die Anerkennung der Ausbildung, tatsächlich nicht vorlagen. Die Rücknahme wirkt dabei rückwirkend: Die Approbation gilt als nie erteilt.
Widerruf der Approbation:
Ein Widerruf liegt vor, wenn nachträglich Gründe entstehen, die die weitere Berufsausübung untragbar machen – zum Beispiel durch neue Straftaten oder wiederholte Verstöße gegen die ärztliche Berufspflicht. Im Unterschied zur Rücknahme entfaltet der Widerruf Wirkung für die Zukunft und wird in der Regel dann ausgesprochen, wenn die Behörde die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit feststellt.
Freiwillige Rückgabe der Approbation:
Ein Arzt oder eine Ärztin kann die Approbation auch freiwillig zurückgeben – etwa im Rahmen einer Praxisaufgabe, beim Eintritt in den Ruhestand oder um einem drohenden Entzug zuvorzukommen. Diese freiwillige Rückgabe kann später grundsätzlich rückgängig gemacht werden, indem ein erneuter Antrag gestellt wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Entzug: Sanktion wegen Unwürdigkeit/Unzuverlässigkeit im Nachhinein
- Rücknahme: Approbation hätte ursprünglich nicht erteilt werden dürfen
- Widerruf: Spätere Umstände sprechen gegen die Fortführung des Berufs
- Freiwillige Rückgabe: Eigenständige Aufgabe der Approbation
Zuständig für solche Maßnahmen ist die jeweilige Approbationsbehörde des Bundeslandes. Auch die Ärztekammer ist in berufsrechtlichen Verfahren regelmäßig beteiligt. Im Streitfall kann der Betroffene gegen den Approbationsentzug Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Wenn Sie den Widerruf Ihrer Approbation fürchten oder sich Vorwürfen ausgesetzt sehen, die Ihre Approbation gefährden können, sollten Sie unbedingt schnell reagieren und professionelle juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Ich bin nicht nur erfahrene Anwältin für Sexualstrafrecht, sondern unterstütze als Fachanwältin für Medizinrecht auch Ärzte und Heilkundler in berufsrechlichen Fragen und beim Schutz der Approbation. Kontaktieren Sie meine Kanzlei.
Durch eine Straftat die Approbation verlieren: Zusammenhang zwischen Sexualstrafrecht und Approbation
Straftaten aus dem Bereich des Sexualstrafrechts sind häufig Gründe für den Widerruf der Approbation. Besonders relevant ist hier § 174 c StGB, der den sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses behandelt. Aber auch Vorwürfe wie sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177 StGB), die gegen Mediziner als Privatpersonen erhoben werden, können die Approbation gefährden. Begründet wird dies mit einer Beschädigung des öffentlichen Vertrauens in den jeweiligen Berufsstand als Arzt oder approbierter Psychotherapeut.
Ein Approbationsentzug kann selbst dann drohen, wenn noch kein Urteil vorliegt – allein der Tatvorwurf kann ein berufsrechtliches Verfahren auslösen.
Als Anwältin sowohl für Sexual- als auch Medizinstrafrecht stehe ich Ihnen bei Anliegen rund um das Berufsrecht für Ärzte, Psychotherapeuten und andere Heilberufe gerne zur Seite.
Gründe, die zum Verlieren der Approbation führen
Neben sexualstrafrechtlich relevanten Tatbeständen gibt es noch andere Vergehen, die einen Entzug der Approbation nach sich ziehen können, weil sie schädigend für das Vertrauen in den Berufsstand gelten. Diese sind u. a.:
- Vorsätzliche Tötungsdelikte (z. B. Mord, Totschlag)
- Körperverletzung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
- Abrechnungsbetrug gegenüber Krankenkassen oder Patienten
- Urkundenfälschung (z. B. gefälschte Atteste oder Zeugnisse)
- Fälschung von Gesundheitszeugnissen nach § 278 StGB
- Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (z. B. illegaler Handel oder Manipulation)
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) (z. B. unerlaubte Verschreibungen oder Eigenkonsum)
- Steuerhinterziehung bei erheblichem Umfang oder bei Bezug zum Beruf
- Korruption und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen nach § 299a, 299b StGB
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss bei wiederholtem oder schwerem Verstoß
- Untreue im Umgang mit Patientengeldern oder Praxisvermögen
- Freiheitsstrafen ohne Bewährung (i. d. R. ab 1 Jahr, bei Berufsbezug auch darunter)
- Wiederholte oder grobe Behandlungsfehler mit strafrechtlicher Relevanz
- Verhalten, das grob gegen die ärztliche Berufsethik verstößt (auch ohne Straftatbestand)
Gerne unterstütze ich Sie auch außerhalb des Sexualstrafrechts. Möchten Sie Ihre Approbation mit einem Anwalt verteidigen, bin ich für Sie da.
“Deal” als Gefahr für die Approbation
Der größte Fehler, den Sie machen können: Grade Verteidiger, die nicht im ärztlichen Berufsrecht spezialisiert sind, drängen bei bestimmten Vorwürfen vorschnell auf eine Verständigung, die in der StPO geregelt ist. Umgangssprachlich wird hier auch vom “Deal” gesprochen: Zeigt sich der Angeklagte geständig, erhält er eine niedrigere, oft bewährungsfähige Strafe und muss nicht an einem langwierigen Prozess in der Öffentlichkeit teilnehmen. Strafrechtlich mag sich ein solcher Deal lohnen, berufsrechtlich verbaut er Ihnen jedoch die Existenz, denn einer Verständigung muss immer ein Geständnis zugrunde liegen. Sie müssen sich also schuldig bekennen, was zum Entzug der Approbation führt, auch wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Deshalb ist es gerade für Mediziner wichtig, bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht oder anderen der genannten Delikte, immer einen Anwalt hinzuzuziehen, der auch das Approbationsrecht im Blick behält.
Als langjährige Anwältin im Sexualstrafrecht und im Medizinrecht bringe ich alles Wissen und Erfahrung mit, um Sie optimal zu verteidigen und Ihre Approbation zu schützen. Treten Sie gerne mit mir in Kontakt, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Entzug ohne Urteil? - Ab wann droht dem Arzt der Entzug der Approbation?
Der Verlust der Approbation ist nicht zwingend an eine rechtskräftige Verurteilung gebunden. Zwar stützen sich Behörden häufig auf ein Urteil, doch bereits ein laufendes Strafverfahren kann dazu führen, dass die Approbation ruht – sozusagen als Vorstufe zum vollständigen Widerruf — und schlussendlich entzogen wird.
Entscheidend ist nicht nur das strafrechtliche Ergebnis, sondern die berufsrechtliche Bewertung des Verhaltens. Die zuständige Approbationsbehörde prüft dabei, ob der Betroffene für die weitere Ausübung des Berufs als unwürdig oder unzuverlässig angesehen wird. Gleiches gilt auch dann, wenn die Approbationsbehörde der Ansicht ist, die Allgemeinheit vor dem Betroffenen “schützen” zu müssen – so etwa beim Vorwurf des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie durch einen Psychotherapeuten für Kinder- und Jugendpsychotherapie.
In Fällen, in denen der Approbationsentzug bereits vor einer rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung erfolgt, greift die Approbationsbehörde häufig zum Mittel des einstweiligen Rechtsschutzes. Dies bedeutet, dass der Approbationsentzug sofort vollziehbar ist und selbst ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Diese Beurteilung erfolgt unabhängig vom Strafmaß, kann sich aber stark auf die Art der Tat, das berufliche Umfeld und das Verhältnis zu den Patienten stützen.
Ein rechtskräftiges Urteil aufgrund einer Straftat im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit – etwa wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs durch den Arzt – führt in der Regel unweigerlich zum Approbationsentzug. Doch auch ohne Verurteilung behalten sich die Behörden das Recht vor, bei gravierenden Verdachtsmomenten eine berufsrechtliche Maßnahme zu ergreifen.
Verteidigung und Schutz der Approbation
Sie sehen also: Wenn Sie als Arzt oder Psychotherapeut mit einem Sexualstrafverfahren konfrontiert ist, sollten Sie so früh wie möglich eine spezialisierte Strafverteidigung beauftragen. Bereits im Ermittlungsverfahren lassen sich entscheidende Weichen stellen – sowohl im Hinblick auf mögliche straf- als auch berufsrechtliche Konsequenzen wie den Entzug der Approbation.
Als erfahrene Rechtsanwältin im Sexualstrafrecht und Medizinstrafrecht setze ich mich im Strafverfahren für Sie ein und begleite auch die Kommunikation mit der für Sie zuständigen Approbationsbehörde bzw. Kammer. So verhindern Sie eine voreilige Einschätzung von Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit und sichern Ihre berufliche Existenz als Arzt, Apotheker oder Psychotherapeut.
Falls auch Sie von einem Sexualdelikt im beruflichen Kontext betroffen sind: Verlieren Sie keine Zeit! Kontaktieren Sie meine Kanzlei für Sexualstrafrecht und vereinbaren Sie direkt einen Termin – gerne auch für eine Präventivberatung.
Soforthilfe und Verhaltensregeln
Hier finden Sie wertvolle Tipps, wie Sie sich am besten verhalten sollten, so lange Sie noch keinen anwaltlichen Beistand haben. Der beste Rat an dieser Stelle ist aber: Machen Sie keine Aussage und suchen Sie schnellstmöglich eine erfahrene Verteidigung.
Zu folgenden Themen habe ich weitere Hinweise für Sie zusammengestellt:
- Vorladung als Beschuldigter
- Haftbefehl und Festnahme
- Durchsuchung und Beschlagnahme
- Befragung als Zeuge
- Erhalt einer Anklageschrift
- Untersuchungshaft
- Akteneinsicht
- Ermittlungsverfahren
- Erkennungsdienstliche Behandlung
- Strafbefehl
- Pflichtverteidigung
Jedes Verfahren ist anders und verlangt nach individuellen Vorgehensweisen. Es ist mir ein besonderes Anliegen, auch für Ihren Fall die optimale Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf!
Zwischenmenschliche Wahrheiten
Falschaussagen wegen eines Sexualdelikts stellen oft ein bewusstes Mittel dar, dem vermeintlichen Täter Schaden zufügen zu wollen. Viele falsche Anschuldigungen werden allerdings unbewusst vorgenommen. Sie können das Ergebnis sozialer Ängste sein sowie fehlgeleiteter und die Wirklichkeit verzerrender Wahrnehmung, die mitunter erst in zeitlicher Verzögerung zustande kommt.
Die wissenschaftliche Methode der Aussagepsychologie bildet damit das entscheidende Instrument zu einer Einstellung des Verfahrens im Ermittlungsverfahren bzw. zu einem Freispruch, indem sie die Mängel der Belastungsaussage identifiziert und damit ihre fehlende Glaubhaftigkeit nachweist. Es erwies sich oft als keine einfache Aufgabe, zumal Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte in den meisten Fällen eine gewisse Voreingenommenheit zugunsten der vermeintlichen Opfer und zum Nachteil des Mandanten an den Tag legten. Hinter vielen meiner erfolgreich abgeschlossenen Fälle eröffnet sich das weite Spektrum menschlicher und zwischenmenschlicher Ängste, Abgründe, Fehlleistungen, Gefühlsverwirrungen und psychosozialer Störungen. Hier ein paar aktuelle Beispiele aus meiner täglichen Praxis.
Wie entstehen Falschaussagen?
In meiner täglichen Arbeit beschäftige ich mich (in dem dem Sexualstrafrecht eigenen häufigen Mangel an Beweisen) zu einem großen Teil mit Aussagen. Die Gründe für Falschaussagen sind dabei so unterschiedlich wie die Zeugen, die sie treffen.
Kern der Aussagepsychologie ist die Beurteilung der Frage, ob eine Aussage, insbesondere eine Zeugenaussage, glaubhaft ist oder nicht.

Umdeutung von einvernehmlichem Sex aus sozialer Angst
Auffallend ist, dass in jüngster Zeit ein erheblicher Anteil der Strafanzeigen wegen sexuellen Übergriffs, Vergewaltigung und sexueller Nötigung von relativ jungen Frauen nach Clubbesuchen und anschließendem One-Night-Stand erstattet wurden. Anzeigen dieser Art nehmen zu. Der in der Nacht noch einvernehmliche Sex wird an den Tagen danach schnell zu einem nicht-einvernehmlichen Sexualdelikt. Manchmal geschieht das, weil der spontane Sex mit dem Selbstbild kollidiert, manchmal aus Erklärungsnot dem Partner, den Eltern oder Freunden gegenüber. Dies kann für den Beschuldigten schnell gefährlich werden, zumal nach der Reform des Sexualstrafrechts von 2016 die Frage der Einvernehmlichkeit oft vor dem Hintergrund von Opfer-Bonus und Täter-Malus bewertet wird und der Glaubhaftigkeit einer solchen Aussage oft mit subjektivem Wohlwollen begegnet wird.
Wie eine irrtümliche Falschaussage entstehen kann
Es kommt vor, dass der Sex zwar einvernehmlich, aber nicht ganz so gelungen war. Stunden danach – etwa bei einem für sie unbefriedigenden weiteren Kontakt mit dem Sexpartner – können nun motivationale Prozesse ablaufen, die zur Überzeugung von einer Nicht-Einvernehmlichkeit führen. Mit der Folge, dass die betroffene Frau tatsächlich die irrtümliche Überzeugung gewinnt, Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein.
Durch Suggestion zur Falschaussage
Überzeugungen können auch Formen von Autosuggestion und Fremdsuggestion zur Ursache haben. In einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Gießen wegen angeblicher Vergewaltigung sowie der Staatsanwaltschaft Kassel wegen angeblichem sexuellen Missbrauchs von Kindern stellte sich heraus, dass ein „Therapie-Marathon“ dazu führte, dass eine Zeugin im Erwachsenenalter zur Überzeugung gelangte, sexuell missbraucht worden zu sein. Ähnlich in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Ulm wegen Vergewaltigung. Auch hier hatte eine inzwischen erwachsene Zeugin meinen Mandanten wegen einer angeblichen Vergewaltigung im Jugendalter angezeigt. In allen Fällen konnte die Methode der Aussagepsychologie auch die Kläger davon überzeugen, dass die Therapie dazu führte, die vergangene Wirklichkeit verzerrt wahrzunehmen.
Vermeidung der Hauptverhandlung
Die Verteidigungsarbeit sollte im Ermittlungsverfahren möglichst früh einsetzen. Nicht zuletzt, weil es die Chance erheblich verbessert, die öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden, denn diese bedeutet Presse und Öffentlichkeit. Wir alle wissen, dass mediale Berichterstattung selten objektiv ist. Die gesellschaftliche Diskreditierung kann hier einen neuen Höhepunkt erreichen.
Ist eine Anklage erst mal erhoben, ist ein erstes Urteil über die Glaubhaftigkeit bereits gesprochen. Die Psychologie des strafrechtlichen Verfahrens wendet sich damit noch ein Stück mehr gegen den vermeintlichen Täter. Man könnte schon fast sagen, dass die Unschuldsvermutung damit bereits ein Stück weit außer Kraft gesetzt wird. Natürlich ist damit noch kein Urteil gesprochen.
Kontaktieren Sie michEine erfahrene und exzellente Strafverteidigung kann auch vor Gericht aufgrund einer fundierten aussagepsychologischen Argumentation den Freispruch erreichen.

Es wird aber auch dann nicht einfach sein, Ihre gesellschaftliche Reputation, berufliche Existenz und Ihren privaten Beziehungs-Status wieder zur Normalität zurückzuführen. Mein vorrangiges Zeil ist es deshalb, vor der Hauptverhandlung das Verfahren zur Einstellung zu bringen.