Mein Anspruch: Was mit als Verteidigerin im Sexualstrafrecht wichtig ist
Sie sehen sich dem Vorwurf sexueller Übergriff oder dem Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern ausgesetzt? Ihre Ex-Partnerin oder eine Bekannte wirft Ihnen einen sexuellen Übergriff
oder eine Vergewaltigung vor? - Diese Taten haben Sie nicht begangen, Sie verstehen die Welt nicht mehr. Vielleicht haben Sie den ersten Impuls, direkt zur Polizei zu gehen, um das Missverständnis aufzuklären und eine Gegenanzeige wegen Verleumdung oder falscher Verdächtigung zu erstatten.
Niemand, der dies nicht erlebt hat, kann sich wirklich vorstellen, was ein solcher Vorwurf, der oft genug wie aus dem Nichts auftaucht, bedeutet. Den Beschuldigten ist der Kontakt zu Polizei und KriPo völlig fremd. Dementsprechend trifft und erschüttert allein eine polizeiliche Vorladung wegen des Verdachts einer Sexualstraftat - und sei der Verdacht noch so absurd - den Betroffenen zutiefst. Und stellt quasi über Nacht seine Karriere und Existenz in Frage; häufig leider auch Ehe, Partnerschaft und soziales Umfeld.
Gleichzeitig reagiert die Umwelt leider häufig verständnislos. Verdachtskündigungen werden ausgesprochen; selbst die Partnerin stellt die bisherige Ehe oder Beziehung nebst Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder in Frage; Nachbarn, Freunde, Kollegen beginnen zu reden. Schnell werden Gerüchte laut: „Vielleicht ist ja doch was an den Vorwürfen dran.“ Vorwürfe, Misstrauen und Missverständnisse greifen um sich.
Und immer noch wird mir oft die Frage gestellt, ob ich denn auch „Kinderschänder“ verteidige – und wie ich damit privat zurechtkomme. Die Frage zeigt, wo wir in unserer Gesellschaft leider immer noch stehen und wie hoch die Stigmatisierung eines jeden wegen einer Sexualstraftat Beschuldigten ist.
Und, ja, natürlich. Auch dann, wenn Sie mir im Erstgespräch oder auch erst im Lauf des Mandats sagen, dass Sie sich wegen sexuellen Missbrauchs oder einer anderen Sexualstraftat strafbar gemacht haben, werde ich Sie ohne jeden Vorbehalt und „Berührungsangst“ verteidigen. Das müsste selbstverständlich sein aus vielen Gründen: Die Unschuldsvermutung gilt für jeden noch nicht rechtskräftig Verurteilten. Die Grundrechte gelten für jeden Menschen. Und ich verteidige Menschen, nicht Taten, zu welchen sie sich vielleicht haben verleiten lassen.
Meine Rolle als Ihre Verteidigerin
Mein Anspruch ist es, Sie als Beschuldigten im Sexualstrafrecht in dieser Situation aufzufangen: dort, wo die Umwelt versagt.
In dieser Situation sind diskrete und vorurteilsfreie Gesprächspartner naturgemäß rar. Und ist es für mich selbstverständlich, Ihnen auch über das „rein Juristische hinaus“ zuzuhören.
Denn ich kenne Ihnen gegenüber keine Vorwürfe oder Vorurteile, kein Misstrauen, keine Tabus oder Zweifel. Gerade weil ich um die Perfidität der Belastungsaussagen und die „Arbeitsweisen“ im „Opferschutz“ weiß, arbeite ich ausschließlich auf der Seite der vermeintlichen Täter und kämpfe aus Überzeugung um Ihre Rechte. Auch dann, wenn Sie schuldig im Sinne des Strafgesetzes sind oder sich so fühlen. Vielmehr muss selbst dies noch keinen staatlichen Schuldspruch bedeuten. Zugleich nehme ich die anwaltliche Schweigepflicht und absolute Diskretion sehr ernst.
Die Verteidigung im Sexualstrafrecht bedeutet zugleich die Verteidigung in einem sehr empfindlichen Intim-Mandat
Die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Sexualstraftat ist in keiner Weise mit der Verteidigung der üblichen Mandantschaft eines Fachanwalts für Strafrecht zu vergleichen. Ebenso wenig stehen Sie als wegen einer Sexualstraftat Beschuldigter oder Angeklagter mit den üblichen Beschuldigten und Angeklagten in Strafverfahren auf einer Ebene.
Vielmehr entsteht ein Vorwurf sexueller Übergriff oder ein Vorwurf sexueller Missbrauch in aller Regel aus einer Beziehung heraus. Sonach gilt es in der Verteidigung auch, über Probleme in der Beziehung, sexuelle Gewohnheiten und intime Dinge tabulos sprechen zu können. Gleichzeitig spielen Emotionen eine große Rolle – so gilt es, dass Sie stark genug bleiben, die Anfeindungen Ihres sozialen Umfelds und der Öffentlichkeit aushalten; und gleichzeitig die eigene Enttäuschung über das Verhalten des vermeintlichen Opfers.
Maßgeschneidertes Verteidigungskonzept
Meine eigenen Ansprüche an meine Arbeit als Verteidigerin im Sexualstrafrecht sind sehr hoch. Insbesondere dann, wenn um fair trial und die Rechte meiner Mandanten als Beschuldigten eines Sexualstrafverfahrens geht.
Daher biete ich Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigung, sehr hohe Spezialisierung, individuelle Beratung und Beistand in dem aktuell zu Ihrem Nachteil geschehenden Unrecht aus persönlicher Überzeugung. Verteidigung im Sexualstrafrecht ist und bleibt ein sehr sensibles Intimmandat. Es geht eben gerade nicht um eine beliebige Trunkenheitsfahrt oder ein paar Gramm Drogen. Deshalb ist es gerade hier nicht beliebig, welchen Anwalt für Sexualstrafrecht man sich wählt.
Ich möchte Ihnen eine professionelle Verteidigerin, eine persönliche Vertraute und eine zuhörende Gesprächspartnerin sein.
False Memory Syndrom: Wenn das Gedächtnis trügt
Mit dem Begriff “False Memory Syndrom” werden unterschiedliche Formen von fehlerhaften Erinnerungen durch äußere Einflüsse bezeichnet. “Falsche Erinnerungen” sind dabei solche, bei denen sich der Mensch an Erlebnisse erinnert, die so tatsächlich nie stattgefunden haben.
Die Einflüsse, unter denen diese falschen Erinnerungen entstehen, können in der Person selbst begründet liegen (z.B. durch Vermischung von Erlebnissen, Betrachtung alter Fotos oder das unbewusste Hinzuziehen von Erzählungen), sie können aber auch suggestiv von außen erfolgen, z.B. im Rahmen von psychotherapeutischen Sitzungen.
Für die Arbeit als Anwalt für Sexualstrafrecht stellt das False Memory Syndrom eine besondere Herausforderung dar. Emotionale Erinnerungen, die auch bei sexuellen Handlungen oder in vermeintlich übergriffigen Situationen entstehen, gelten als besonders anfällig für Erinnerungsfälschung. Hier gilt es, als Verteidiger besonders wachsam zu sein, um die Fehler und Ungereimtheiten in den Aussagen von Zeugen erkennen und offenlegen zu können.
Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular. Kontaktieren Sie mich
Erinnerungsverfälschung betrifft jeden
Die Fälschung von Erinnerungen ist per se ein ganz normaler Vorgang. Bei der Betrachtung alter Fotos von bestimmten Situationen, meinen wir schnell, uns an abgebildete Dinge zu erinnern - selbst wenn sich am Ende herausstellt, dass die Fotos gar nicht die betreffende Situation zeigen. Der Prozess der Erinnerungsverfälschung ist dabei dynamisch zu verstehen: Bestehende Erinnerungen werden mit anderen Inhalten verknüpft, wie z.B. den Erzählungen anderer Personen oder Erinnerungen an andere Gegebenheiten. Je häufiger diese anderen Elemente in Bezug auf das eigentliche Geschehnis gehört, gelesen oder gedacht werden, umso wahrscheinlicher ist es, dass diese Teil der Erinnerung werden oder neue schaffen. Der Denkende glaubt, die Dinge wirklich selbst so erlebt zu haben. (Dies belegen z.B. die Experimente der amerikanischen Psychologin Elizabeth Loftus.)
Man unterscheidet bezüglich des “False Memory Syndrom” i.d.R. drei Formen:
- Erinnerungsverfälschung: Das (unabsichtliche) Verfälschen bereits vorhandener Gedächtnis-Bestandteile.
- Erinnerungsfälschung: Durch Phantasie entstehende neue Gedächtnis-Bestandteile.
- Pseudo-Erinnerungen: Von außen suggerierte neue Gedächtnis-Bestandteile.
Sonderform Pseudo-Erinnerung: Therapieinduzierte Erinnerung
Nicht erst seit den Wormser Prozessen, die in den 90er Jahren die Medien monatelang in Aufruhr versetzen, ist im Sexualstrafrecht die Sensibilität gegenüber therapieinduzierten Erinnerungen gewachsen.
Von diesen Erinnerungen spricht man, wenn Pseudo-Erinnerungen im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung oder anderen Formen lebenshilflicher Maßnahmen entstehen. Da die Klienten i.d.R. auf der Suche nach Ursachen für bestimmte Probleme sind, sind sie meist auch empfänglich für plausibel klingende Theorien. Hier genügt oft schon die Frage nach eventuellen Missbrauchs-Vorfällen in der Kindheit, um diese Idee zu einer falschen Erinnerung heranreifen zu lassen. Auch wenn der Therapeut eine Beeinflussung nicht beabsichtigt, kann er so doch zur Ursache des False Memory Syndrom werden.
False Memory Syndrom im Sexualstrafrecht
Es zeigt sich in meiner Arbeit immer wieder, dass insbesondere für emotionale Erinnerungen (ganz gleich ob positiv oder negativ emotional) eine Neigung zur Verfälschung von Erinnerungen besteht. Beteiligte meinen schnell, sich an Einzelheiten zu erinnern, die so vielleicht nie stattgefunden haben. Wenn ich Beschuldigte mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung, der Vergewaltigung oder des sexuellen Übergriffs verteidige, gilt es für mich also mit differenzierten Methoden der Aussagepsychologie zu ergründen, ob die Schilderungen durch das vermeintliche Opfer auf tatsächlichen Geschehnissen basieren.
Ein besonderes Problem liegt hier auch für den Vorwurf des Kindesmissbrauchs oder des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen vor. Da Kinder eine deutlich wachere Phantasie haben als Erwachsene, neigen gerade sie dazu, unter Suggestion falsche Erinnerungen auszubilden. Dies wird leider viel zu oft ausgenutzt und beschäftigt mich als Strafverteidigerin im Sexualstrafrecht vor allem im Rahmen von Sorgerechtsstreitigkeiten.
Hier besteht die Gefahr derEltern-Kind-Entfremdung schnelles Eingreifen ist daher erforderlich um Manipulationen durch das andere Elternteil und verfälschten Erinnerungen rechtzeitig entgegenzuwirken.
False Memory Syndrom erkennen: Wesentlich für eine optimale Verteidigung
Zeugen, deren Erinnerungen durch ein False Memory Syndrom hervorgerufen werden, sind keine Lügner. Sie sagen aus, an was sie sich zu erinnern glauben; für sie sind die geschilderten Ereignisse real. Bei einer Lüge liegt die Absicht der Täuschung vor, der Aussagende weiß also um die wahren Geschehnisse und verfälscht diese aus niederen Beweggründen.
Wenn ich Beschuldigte bei Vorwürfen wie Vergewaltigung oder Kindesmissbrauch als Anwalt verteidige, gilt es also jedes Wort der vermeintlichen Opfer zu überprüfen und mittels besonderer Fragetechniken Fehler in der Argumentationskette offenzulegen. Vertrauen Sie hierbei ganz auf meine jahrelange Expertise in der aussagepsychologischen Arbeit. Ich werde all mein Wissen und meine Erfahrung einsetzen, um Ihren Fall zu einem guten Ende zu bringen.
Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular. Kontaktieren Sie mich



Die Gründe, aus denen sich Mandanten auf der Suche nach einem Anwalt für Sexualstrafrecht für die Kanzlei Patsch entscheiden, sind unterschiedlich. Wer auf Erfahrung, Fachwissen und eine klare, persönliche Betreuung setzen möchten und gleichzeitig eine konsequente und menschlich starke Verteidigung in dieser sensiblen Rechtsmaterie sucht, ist hier in jedem Fall richtig.



