Angeblicher schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vor dem Landgericht Frankenthal
Über den Vorwurf sexueller Kindesmissbrauch wird demnächst die erste Strafkammer des Landgericht Frankenthal zu entscheiden haben. Und vermutlich hätte sie dies heute auch schon getan – wäre da keine Strafverteidigerin für Sexualstrafrecht gewesen. Für den Mandanten hat sich die Anstrengung gelohnt. Denn anstatt bequem die Beweisaufnahme nach der Vernehmung der beiden kindlichen Belastungszeuginnen zu schließen, hat das Gericht nun zunächst über die seitens der Verteidigung gestellten Beweisanträge zu entscheiden.
Verteidigung durch mich als Anwältin für Sexualstrafrecht
Antrag auf aussagepsychologisches Gutachten
Einer der Beweisanträge zielt dabei auf die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens über die Belastungszeuginnen, denn diese hatten in der Hauptverhandlung massive Widersprüche zu ihrer polizeilichen Vernehmung bekundet. Diese Widersprüche betreffen insbesondere auch das sog. Kerngeschehen, also die Missbrauchshandlungen selbst. Bei dem angeblichen schweren sexuellen Missbrauch, den mein Mandant begangen haben soll, kann man daher wohl kaum von einem Erlebnisfundament der Zeuginnen sprechen.
Nebenklage verlangt Zeugenvernehmung via Video
Zugleich war von Seiten der Verteidigung dem Antrag der Nebenklage entgegenzutreten, der den Angeklagten während der Zeuginnenvernehmung in der Hauptverhandlung ausschließen sollte. Dieser Antrag wie auch der, Belastungszeugen nur per Videoübertragung in der Hauptverhandlung zu vernehmen, gehört zum Standardrepertoire der Nebenklagevertreter. Begründet werden derartige Anträge regelmäßig damit, durch eine erneute Konfrontation von Täter und Opfer dem Opfer eine weitergehende Traumatisierung zu der, die es durch die Tat bereits erleiden musste, zu ersparen. Das Ergebnis der Hauptverhandlung wird damit also bereits vorweggenommen. Der Angeklagte gilt bereits als schuldig und (vor)verurteilt, noch bevor die Vernehmung der Belastungszeugen überhaupt begonnen hat. Glücklicherweise haben die meisten Strafkammern hier jedoch ein Einsehen und folgen dem Antrag der Verteidigung, den Antrag der Nebenklage auf Ausschluss des Angeklagten zurückzuweisen.
Folgen für den angeblichen Täter
Als Anwalt für Sexualstrafrecht stellt man sich an dieser Stelle oft die Frage, ob einer Belastungszeugin auch nur annähernd bewusst ist, was sie mit ihrer Aussage einem Mann zufügt. Selbst bei Einstellung des Verfahrens und/ oder Freispruch sind die sozialen und wirtschaftlichen Schäden da. Die Partnerin und die „Freunde“ weg, die Karriere ist oft beendet und etliches Geld in eine gute Verteidigung investiert. Ganz zu schweigen von den Ängsten und Belastungen, die die Rolle als Beschuldigter und Angeklagter wegen sexuellen Missbrauchs oder Vergewaltigung mit sich bringt.
Auch Männer werden Opfer von sexuellem Missbrauch
Bewusst spreche ich von einer Belastungszeugin und einem Mann als Angeklagten. Werden Männer etwa nicht Opfer sexuellen Missbrauchs? Und Frauen denn etwa nicht zu Täterinnen? Sicherlich doch. Und ich fürchte, dass hier die „Dunkelziffer“ massiv ist. Denn Männer als Opfer erstatten nur sehr selten Anzeige wegen Stalking, sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung.
Als erfahrene Anwältin für Sexualstrafrecht stehe ich Ihnen auch als Kindesmissbrauch Anwalt mit Rat und Tat zur Seite.
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