Ermittlungsverfahren wegen Sexualdelikt
Ermittlungsverfahren mit dem Vorwurf eines Sexualdelikts, insbesondere dem Vorwurf sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch beginnen regelmäßig mit der – zumeist verheulten- Aussage eines Belastungszeugen gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Besonders„geschickte Belastungszeugen beauftragen auch bereits ihre Opferanwälte, eine entsprechende Anzeige für sie zu erstatten (!). Ich habe auch bereits erlebt, dass eine „Opferanwältin“ nach Absprache mit der Polizei die wirre Email ihres Mandanten als „Anzeige“ an die Polizei sandte. Die Folgen für den Mandanten waren zunächst verheerend!