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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Augsburg stellt Ermittlungsverfahren wegen Schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ein

Ausnahmsweise nicht als „Schutzbehauptung“ anerkannt hat die Staatsanwaltschaft Augsburg die glaubhafte Einlassung meines Mandanten, das Alter seiner Sex-Partnerin als weitaus höher angenommen zu haben. Er und das fragliche „Opfer“ hatten sich über eine Dating-App kennengelernt.

Irrtum über das Alter: Staatsanwaltschaft Augsburg stellt Ermittlungsverfahren wegen Schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ein

Ausnahmsweise nicht als „Schutzbehauptung“ anerkannt hat die Staatsanwaltschaft Augsburg die glaubhafte Einlassung meines Mandanten, das Alter seiner Sex-Partnerin als weitaus höher angenommen zu haben. Er und das fragliche „Opfer“ hatten sich über eine Dating-App kennengelernt.

Dem Beschuldigten wurde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen, als sich das tatsächliche Alter seiner Partnerin herausstellte.

Der Sex - Oralverkehr der Zeugin an ihm; Penetration der Zeugin mit dem Finger war von beiden Beteiligten gewollt. Nur wäre auch dies aufgrund des Alters der Zeugin – bis zum 14. Geburtstag ist sie nach dem Gesetz „Kind“ – grundsätzlich ohne Bedeutung. Denn bis zum 14. Geburtstag ist eine Person nach dem Gesetz unfähig, in sexuelle Handlungen einzuwilligen.

Vielmehr ist der jugendliche oder bereits erwachsene Partner selbst dann nicht automatisch vor einem Strafverfahren wegen Sexuellen Missbrauchs von Kindern geschützt, wenn das Kind sein Alter falsch, also älter, angibt.

Dass das Gesetz mit starren Altersgrenzen heute an der Realität vorbeigeht zeigt sich bereits aus dem Vermerk des bearbeitenden Beamten der KriPo in Augsburg. So insbesondere: „…wirkt augenscheinlich deutlich älter. Das Mädchen ist ca. 175 cm groß, hat blonde toupierte Haare, die Augen mit Eyeliner geschminkt und wirkt keinesfalls kindlich. Auch ihr Verhalten uns gegenüber deutet auf eine höhere geistige Reife als bei einem 13jährigen Kind.

Das angebliche Alter von 15 Jahren könnte man dem Mädchen problemlos abnehmen."

Im Ergebnis stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Tat-Vorsatz meines Mandanten hinsichtlich einer Tat nach § 176 a StGB – schwerer sexueller Missbrauch von Kindern- ein.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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