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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Sich selbst verteidigen? Lieber nicht: Polizei und Justiz ist nicht Ihr „Freund und Helfer“!

Sich selbst verteidigen im Fall der Anklage wegen Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauchs; wer unschuldig ist, wird nicht selten auf diesen Gedanken kommen um so die Anwaltskosten zu sparen. Das Vertrauen in Justiz und den Polizeiapparat ist bei vielen unerschütterlich. Dass die Polizei – und insgesamt die Justiz – jedoch alles andere als „Freund und Helfer“ ist, bewahrheitet sich leider immer wieder. Bedenkt man, wie hoch eine Strafe für Vergewaltigung für gewöhnlich ausfällt, wird gewiss zweimal überlegen, ob er auf den anwaltlichen Beistand verzichten möchte.sich selbst verteidigen 1 bearbeitet

Zuletzt am Beispiel eines Mannes, dem sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wurde.

Konkret sollte er Geschlechtsverkehr an der 13-jährigen Tochter einer guten Bekannten verübt haben, während das Mädchen schlief.

Der Mann, sicherlich nicht Täter eines sexuellen Missbrauchs, vertraute darauf, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft schon seine Unschuld erkennen würden. Demnach leistete er sich keinen anwaltlichen Beistand im Ermittlungsverfahren; nicht zuletzt, um Kosten zu sparen. Sich selbst verteidigen schien ihm vor diesem Hintergrund als die logische Handlungsweise.

Sich selbst verteidigen - und die Freiheit verlieren. Kostenersparnis im Ermittlungsverfahren zahlt sich nie aus!

Leider fatal, denn die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen ihn. Mit dem Ergebnis einer Verurteilung.

Denn, ist erst einmal Anklage erhoben, wird in der Regel auch verurteilt. Weniger als 3 % aller Anklagen führen zum Freispruch.

Vielmehr hat die Anklageerhebung eine Präjudizwirkung.

Präjudizwirkung der Anklage

Das Gericht, das die Anklage erst einmal zum Hauptverfahren zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet hat, rückt regelmäßig nicht mehr von seiner „Vorentscheidung“ ab. Sich selbst verteidigen kann vor diesem Hintergrund nur zu einer Niederlage vor Gericht führen – die Würfel sind häufig gefallen, noch bevor Sie der Angeklagte den Gerichtssaal betritt.

Die Schöffen, mithin die Laien-Richter bei Schöffengericht und Strafkammer des Landgerichts sind nun einmal juristische Laien. Sie kennen die Akte nicht und lassen sich naturgemäß von ihrem persönlichen Eindruck der Hauptverhandlung leiten. Treffen sie dort auf den Angeklagten, der sich gegen die Vorwürfe wehrt einerseits, und auf ein verschüchtertes junges Mädchen – die einzige Belastungszeugin – andererseits, ist das Verfahren im Grunde zum Nachteil des Angeklagten entschieden.

Verurteilung kostet Freiheit und viel Geld

Zur ungerechtfertigten Verurteilung als Sexualstraftäter kommen nun die Kosten. Denn, wer verurteilt wird, trägt die Verfahrenskosten.

Selbst dann, wenn Ihnen das Gericht einen sog. Pflichtverteidiger beiordnet, verlangt die Staatskasse die Rückerstattung der Verteidigergebühren nach Beendigung des Verfahrens von Ihnen als Verfahrenskosten.sich selbst verteidigen 2 bearbeitet

Gerade in Sexualstrafsachen sind die Verfahrenskosten erheblich. Denn zu den üblichen Verfahrenskosten kommen regelmäßig die Kosten der Nebenklage hinzu; mithin die Anwaltskosten der Belastungszeugin.

Anwaltlich beraten stellt diese in der Regel zugleich einen Adhäsionsantrag; macht also Schmerzensgeld geltend. Indes hätte ein Bruchteil dieser Kosten genügt, um bereits das Ermittlungsverfahren mit Hilfe eines guten Anwalts für Sexualstrafrecht zur Einstellung zu bringen. Sich selbst verteidigen ist vor diesem Hintergrund eine Idee, die Sie unbedingt überdenken sollten.

Daher gilt: Bei Anzeige, Vorladung oder Vorwurf wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs, sexueller Nötigung, Pornografie etc. sofort zum Sexualstrafrechtler!

Weitere wertvolle Rechtstipps sowie Bewertungen zu meiner Arbeit finden Sie unter www.anwalt.de.