Anne Patsch: Anwalt für Sexualstrafrecht

Anwalt für Sexualstrafrecht in Hannover – spezialisierte Strafverteidigung im sensiblen Strafverfahren

Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht bedeutet für Beschuldigte oft eine enorme Belastung. Schon ein laufendes Strafverfahren kann sich spürbar auf das persönliche Umfeld, die berufliche Situation und den eigenen Ruf auswirken. In solchen Fällen ist es wichtig, frühzeitig einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen, der die Besonderheiten dieser Verfahren kennt und eine konsequente Verteidigung sicherstellt. Gerade regional ist es jedoch nicht immer leicht, einen erfahrenen Ansprechpartner zu finden. Mir ist es ein besonderes Anliegen, für Gerechtigkeit zu sorgen, weshalb ich bundesweit Mandanten vertrete – auch als Anwalt für Sexualstrafrecht in Hannover.

Ich bin Anne Patsch, Fachanwältin für Strafrecht mit Spezialisierung auf Sexualstrafrecht und zusätzlicher Fachanwaltsqualifikation im Medizinrecht. Von meiner Kanzlei aus vertrete ich Mandanten in Hannover und bundesweit, unter anderem regelmäßig als Anwältin für Sexualstrafrecht in Hannover, Braunschweig, Göttingen und anderenorts in Niedersachsen. Jedes Mandat betreue ich persönlich, ohne Weitergabe an andere Anwälte oder wechselnde Ansprechpartner.

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Fachanwältin für Sexualstrafrecht – warum frühe Strafverteidigung entscheidend ist

Sexualstrafverfahren unterscheiden sich grundlegend von anderen Bereichen des Strafrechts. Häufig fehlen objektive Beweise, medizinische Befunde oder neutrale Zeugen. In vielen Fällen entscheidet allein die Aussage des vermeintlichen Opfers über den weiteren Verlauf. Gerade bei einem Vorwurf der Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellem Missbrauch steht deshalb oft Aussage gegen Aussage.

Unbedachte Angaben bei der Polizei, vorschnelle Reaktionen auf eine Vorladung oder unüberlegte Aussagen gegenüber der Staatsanwaltschaft können den Verlauf eines Strafverfahrens erheblich verschlechtern. Als Beschuldigter sollten Sie deshalb von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und frühzeitig anwaltlichen Kontakt aufnehmen. Eine rechtzeitig eingeleitete Strafverteidigung kann entscheidend dazu beitragen, eine Anklage zu vermeiden.

Als Rechtsanwältin und Strafverteidigerin übernehme ich Sexualstrafverfahren vor dem Amts- und Landgericht in Hannover. Darüber hinaus vertrete ich Mandanten auch an weiteren Gerichten in Niedersachsen.
Meine Erfahrung mit den Abläufen der niedersächsischen Gerichte, der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsbehörden ermöglicht eine zielgerichtete Verteidigung in jeder Phase des Strafverfahrens. Ziel ist stets, belastende Entwicklungen frühzeitig zu stoppen und Ihre Rechte konsequent zu wahren.

 

Anne Patsch, Anwältin für Sexualstrafrecht für Hannover und Niedersachsen

 

Vorgehen im Sexualstrafverfahren — schnell, bestimmt und kritisch

Zu Beginn verschaffe ich mir einen umfassenden Überblick über die Ermittlungsakte und prüfe alle Beweise detailliert. Ein zentraler Schwerpunkt meiner Arbeit liegt auf der aussagepsychologischen Analyse von Zeugenaussagen. Gerade im Sexualstrafrecht entscheidet häufig nicht die Menge der Beweise, sondern deren Qualität und innere Stimmigkeit.
Ich prüfe Aussagen anhand wissenschaftlich anerkannter Kriterien, arbeite Widersprüche heraus und hinterfrage Gutachten kritisch. Auf dieser Grundlage entwickle ich eine individuelle Verteidigungsstrategie mit dem klaren Ziel, das Strafverfahren möglichst frühzeitig zur Einstellung zu bringen oder einen Freispruch zu erreichen.

Wenn Sie in Niedersachsen mit einem Vorwurf im Sexualstrafrecht konfrontiert sind oder eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie keine Zeit verlieren. Je früher Sie einen spezialisierten Anwalt für Sexualstrafrecht in Hannover einschalten, desto größer sind Ihre Handlungsspielräume im laufenden Strafverfahren.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu meiner Kanzlei auf und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für eine erste rechtliche Einschätzung. Gerne können Sie uns auch telefonisch oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichen. Wir behandeln Ihre Anfrage selbstverständlich diskret und beraten Sie unverbindlich.

 

Besondere Verteidigung bei Vorwürfen gegen Ärzte und Heilberufe

Richtet sich der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen Angehörige von Heilberufen, drohen neben strafrechtlichen Sanktionen erhebliche berufsrechtliche Konsequenzen. Approbationsentzug, berufsgerichtliche Verfahren und langfristige berufliche Schäden sind häufige Folgen.

Durch meine zusätzliche Spezialisierung als Anwältin im Medizinstrafrecht kann ich in Fällen eines mutmaßlichen Missbrauchs durch medizinisches Personal sowohl die strafrechtliche Verteidigung als auch die berufsrechtliche Dimension berücksichtigen. So bleibt nicht nur das Strafverfahren, sondern auch die berufliche Existenz im Blick.

 

Ihre Rechtsanwältin für Sexualstrafrecht in Hannover und Niedersachsen – persönlich, erfahren und bundesweit tätig

Nicht jeder Strafverteidiger verfügt über die notwendige Spezialisierung im Sexualstrafrecht. Die Besonderheiten dieser Verfahren erfordern Erfahrung, psychologisches Verständnis und eine klare taktische Ausrichtung. Als Anwalt für Sexualstrafrecht vertrete ich in Hannover Beschuldigte und setze mich konsequent für ein faires Verfahren nach den Vorgaben des StGB ein.

In Niedersachsen arbeite ich als Anwalt für Sexualstrafrecht an den Landgerichten und Amtsgerichten folgender Städte:

  • Hannover
  • Braunschweig
  • Oldenburg
  • Osnabrück
  • Wolfsburg
  • Göttingen
  • Hildesheim
  • Salzgitter
  • Wilhelmshaven
  • Delmenhorst

Im Rahmen meiner bundesweiten Strafverteidigung bin ich nicht nur regelmäßig in Hannover tätig, sondern setze mich als Anwältin für Sexualstrafrecht auch in Berlin, Hamburg oder München für meine Mandanten ein. Dadurch bringe ich umfassende Erfahrung in der Entwicklung individueller Verteidigungsstrategien und in der konsequenten Wahrung Ihrer Rechte mit.

Sie benötigen die Unterstützung durch einen spezialisierten Strafverteidiger in Hannover? Kontaktieren Sie mich für eine erste Beratung. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für Ihren Fall.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er dient nur der ersten Orientierung. Für Fragen im Einzelfall vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine zeitnahe Erstberatung in unserer Kanzlei in Frankfurt oder Mannheim, alternativ gerne auch telefonisch oder per E-Mail. Für eine Erstberatung planen Sie bitte rund eine Stunde Zeit ein.

Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus dem Sexualstrafrecht als Verteidiger. Selbstverständlich unterliegen ich als Rechtsanwältin und ebenso mein Team der Verschwiegenheit. Im Sexualstrafrecht stehen meist sensible Themen im Fokus - dabei muss Ihnen nichts unangenehm sein. Durch unsere langjährige Erfahrung und erfolgreiche Verteidigung widmen wir uns professionell und kompetent Ihrem Fall.