Anne Patsch: Anwalt für Sexualstrafrecht

Catcalling & Sexualstrafrecht

Catcalling wirkt oft wie ein dummer Spruch, kann für Betroffene aber ganz anders ankommen. In diesem Beitrag ordnet Fachanwältin Anne Patsch ein, was rechtlich in Deutschland aktuell gilt, warum Catcalling (noch) nicht strafbar ist, wo es bereits geahndet wird und welche Argumente für und gegen einen eigenen Straftatbestand sprechen.

 

„Catcalling“ - wirklich mehr als nur ein dummer Spruch?

Ein scharfer Pfiff, ein hinterhergerufenes „Kompliment“, ein anzüglicher Kommentar auf offener Straße. Missglückter Annäherungsversuch oder öffentliche Herabwürdigung mit negativen Folgen für die Betroffenen?

Etliche Menschen, insbesondere Frauen, sehen in vielen dummen Sprüchen tatsächlich eine verbale Belästigung.
In den Augen von Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Anne Patsch, Frankfurt, ist dies falsch verstandener Feminismus. Denn Feminismus, wie ich ihn verstehe und lebe, bedeutet für mich, bei unpassenden Kommentaren souverän drüberzustehen und zu lachen– es sei denn, man will Deutschland noch prüder machen und weiterhin verkrampft nach etwaigen Strafbarkeitslücken im Sexualstrafrecht suchen.

Rechtsanwältin Anne Patsch ist seit knapp 20 Jahren Fachanwältin für Strafrecht und seit über 15 Jahren auf die Verteidigung im Sexualstrafrecht spezialisiert.
Im Folgenden hat sie nachfolgend die wichtigsten Fragen zum „Catcalling“ hier für Sie beantwortet:

FAQ: Fakten und Folgen von Catcalling

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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