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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Köln stellt Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und Körperverletzung ein

Eine scheinbar normale Partynacht brachte meinem Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und Körperverletzung ein; dieses wurde seitens der Staatsanwaltschaft Köln eingestellt.

Kurzes Kennenlernen – heftige Folgen: Staatsanwaltschaft Köln stellt Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und Körperverletzung ein

Eine scheinbar normale Partynacht brachte meinem Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und Körperverletzung ein; dieses wurde seitens der Staatsanwaltschaft Köln eingestellt.

Das vorliegende Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, nachdem die Anzeigenerstatterin – nachfolgend: die Zeuginnen – in ihrer polizeilichen Vernehmung Folgendes zu Protokoll gegeben hatte:

Die Aussage der Zeugin

Mein Mandant soll die Zeugin zum fraglichen Zeitpunkt am Hals gewürgt und sie gegen ihren Willen zum Oralverkehr gezwungen haben. Zudem soll mein Mandant die Zeugin durch gewaltsames Ausziehen ihrer Kleidung versucht haben, zu vergewaltigen. Sie habe mehrfach geäußert, dass sie die Berührungen und Küsse nicht wolle und versucht, sich wegzudrehen, was aufgrund des Würgens durch meinen Mandanten nicht möglich gewesen sei.

Bestreiten seitens der Verteidigung

Zutreffend sei gewesen, dass es zu einem Kennenlernen der Beteiligten kam, wobei man sich auf Anhieb sympathisch gefunden habe. Der erste Kuss sei zunächst von der Zeugin ausgegangen. Die weiteren Küsse seien intensiver geworden, wobei die Initiative hier auch von meinem Mandanten kam.

Zu jedem Zeitpunkt des Abends seien die Geschehnisse einvernehmlich gewesen. Auch die vernommenen Zeugen schilderten, dass die Küsse einvernehmlich gewesen seien.

Einstellungsgründe

Aufgrund der glaubhaften Aussagen meines Mandanten und der vernommenen Zeugen ging die entscheidende Staatsanwaltschaft Köln bei ihrer Überzeugungsbildung davon aus, dass es in der streitgegenständlichen Nacht nicht zu einer Vergewaltigung im Sinne des § 177 StGB gekommen sei.

Die Lichtbilder des Halses der Zeugin zeigten keinerlei Würgespuren. Der Aussage der Zeugin, sie sei so stark von meinem Mandanten gewürgt worden, dass sie kaum mehr Luft bekommen habe, konnte somit nur wenig Glauben geschenkt werden.

Auch die Aussage, sie sei von meinem Mandanten im Wald auf den Boden geschubst worden konnte nicht mittels objektiver Beweismittel (verschmutze Kleidung) bekräftigt werden.

Die Aussage der Zeugin vor Ort am vermeintlichen Tatabend und jene innerhalb der polizeilichen Vernehmung wiesen ferner einige Abweichung bzw. Erweiterungen auf. Die Zeugin widersprach sich teilweise selbst, obwohl die Vernehmungen zeitlich gesehen nicht weit auseinanderlagen.

Des Weiteren gab die Zeugin an, von meinem Mandanten „dauerhaft“ gewürgt worden zu sein. Die Staatsanwaltschaft Köln hielt diese Schilderung für nicht plausibel, da am vermeintlichen Tatort viele weitere Personen anwesend waren, die das Geschilderte trotz Dunkelheit hätten wahrnehmen können. Ferner erschien es nicht nachvollziehbar, wie es meinem Mandanten gelungen sein soll, sein nicht erigiertes Glied in den Mund der Zeugin zu stecken, wobei diese – laut ihrer Schilderungen - ihre Lippen fest zusammendrückte.

In der Folge konnte meinem Mandanten zumindest kein vorsätzliches Tatverhalten in Bezug auf den Oralverkehr nachgewiesen werden. Auch das „dauerhafte Würgen“ konnte nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden.

Ein für die Anklageerhebung erforderlicher, hinreichender Tatverdacht (§§ 170 Abs. 1, 203 StPO) bestand folglich nicht. Eine Anklage wegenVergewaltigung und Körperverletzung hätte mangels ausreichender Verurteilungswahrscheinlichkeit keine Aussicht auf Erfolg. Das Verfahren gegen meinen Mandanten wurde dementsprechend gem. § 170 Abs. 2 StGB eingestellt.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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