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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Stuttgart stellt das Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung ein

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart führte gegen meinen Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung. Das Verfahren beruhte auf den polizeilichen Vernehmungen der Anzeigenerstatterinnen und wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingestellt.

Sex bei der Arbeit? Staatsanwaltschaft Stuttgart stellt das Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung ein

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart führte gegen meinen Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung, nachdem die Anzeigenerstatterinnen in ihren jeweiligen polizeilichen Vernehmungen wie folgt bekundeten:

Die Aussage der Zeugin

Mein Mandant, ein verbeamteter Familienvater, soll als Vorgesetzter der Zeuginnen diese sexuell belästigt bzw. beleidigt haben. Er habe einer Zeugin auf einem Schichtfest gegen ihren eindeutig geäußerten Willen zunächst den Arm um die Hüfte und ihr im weiteren Verlauf seine linke Hand auf das Gesäß gelegt.

Die andere Zeugin soll er während der Arbeit aufgefordert haben, sich beim Herausholen aus dem Kühlschrank noch etwas tiefer zu bücken. Als sie dies tat, habe mein Mandant angemerkt, dass er dafür sorgen werde, dass ihr Fach sich ganz unten befinde. Aufgrund der Gesamttatumstände habe mein Mandant die Äußerung auf das Gesäß der Zeugin bezogen.

Nur eine der beiden Zeuginnen stellte Strafanzeige gegen meinen Mandanten.

Einstellungsgründe

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart stellte das Ermittlungsverfahren mangels öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein. Anzunehmen sei, dass mein Mandant sich bereits durch die Durchführung des Ermittlungsverfahrens hinreichend gewarnt gefühlt habe.

Ein für die Anklageerhebung erforderlicher, hinreichender Tatverdacht (§§ 170 Abs. 1, 203 StPO) bestand folglich nicht. Eine Anklage wegen sexueller Belästigung hätte mangels ausreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit keine Aussicht auf Erfolg.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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