Staatsanwaltschaft Köln stellt das Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung ein
Mein Mandant sah sich mit einem Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung konfrontiert. Er sollte von einer Masseurin sexuelle Handlungen verlangt haben. Dies war zwar zutreffend und bereits in der Vergangenheit so geschehen – allerdings jeweils vorab von den Beteiligten so auch vereinbart.
Sex oder Massage – Staatsanwaltschaft Köln stellt das Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung ein
Mein Mandant sah sich mit einem Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung konfrontiert. Er sollte von einer Masseurin sexuelle Handlungen verlangt haben. Dies war zwar zutreffend und bereits in der Vergangenheit so geschehen – allerdings jeweils vorab von den Beteiligten so auch vereinbart.
Dies konnten wir glaubhaft darlegen; die Staatsanwaltschaft Köln hat das Verfahren eingestellt.
Ein für die Anklageerhebung erforderlicher, hinreichender Tatverdacht (§§ 170 Abs. 1, 203 StPO) bestand folglich nicht. Eine Anklage wegen sexueller Belästigung hätte mangels ausreichender Verurteilungswahrscheinlichkeit keine Aussicht auf Erfolg.