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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Rostock stellt Ermittlungsverfahren ein!

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung eingestellt. Damit ist sie den Ausführungen meiner für den Beschuldigten eingereichten Schutzschrift gefolgt.

Angebliche Vergewaltigung: Staatsanwaltschaft Rostock stellt Ermittlungsverfahren ein!

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung eingestellt. Damit ist sie den Ausführungen meiner für den Beschuldigten eingereichten Schutzschrift gefolgt.

Der später Beschuldigte junge Mann und die spätere Belastungszeugin waren bereits vor dem angeblichen Vorfall gut befreundet. Nachdem die Beziehung der Zeugin zu einem anderen jungen Mann in die Brüche ging und auch die Beziehung des Beschuldigten weniger harmonisch wurde, kam man sich näher.

So auch an nach einem Abend in Schmarl, im Auto sitzend in der Nähe des Fischereihafens, wo die Zeugin den Beschuldigten masturbierte.

Offenbar verletzt durch seine anschließend geäußerte Bitte, das Ganze doch mit Rücksicht auf seine Freundin für sich zu behalten, brach die Zeugin den Kontakt zu dem Beschuldigten anschließend ab.

Denn statt aber nach der abgeschlossenen Sexszene von ihm zu hören, dass er nun in sie endgültig verliebt sei und mit ihr eine Beziehung haben wollte, blieb es von seiner Seite aus lediglich bei seinem „Schweigegebot“ wegen seiner Freundin.

In der Folgezeit zeigte sie ihn wegen sexueller Nötigung an. Ihre eigene Aktivität an den sexuellen Handlungen verschwieg die Zeugin darin.

Belastungsaussage nicht glaubhaft

In meiner Schutzschrift konnte ich gegenüber der Staatsanwaltschaft Rostock darlegen, dass die Belastungsaussage, nicht glaubhaft war, sondern es sich hierbei um eine komplette Falschaussage handelte.

Denn einerseits hatte die dass die Zeugin sich wie angegeben der Situation ausgesetzt fühlte, keine Kraft gehabt habe, sich der Situation zu entziehen, ist bereits wenig glaubhaft. Ebenso ihre Angabe, die die Masturbation habe 20 Minuten gedauert bis zur Ejakulation – was bei einem 18-Jährigen wenig glaubhaft ist.

Ob es sich dann letztendlich bei der Zeugin um eine bewusste Falschaussage handelte, um dem Beschuldigten zu schaden, oder ob sie selbst in dem Zeitraum zwischen der „Tat“ und Anzeige-Erstattung für sich selbst aus Scham und Wut über sich selbst zur „Überzeugung“ gekommen war, dass er sie genötigt hatte, ihn zu masturbieren, konnte letztendlich dahinstehen. Zu begründen war beides.

Daher stellte die Staatsanwaltschaft Rostock das Verfahren nach langen Wochen des Wartens und der Unsicherheit, ob er seinen Ausbildungsplatz im Öffentlichen Dienst denn überhaupt beginnen könne, ein. Gerade noch rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn!

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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