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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Braunschweig stellt Ermittlungsverfahren ein

Enttäuschung in der Beziehung, Eifersucht und Rache klingen „abgedroschen“ bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Vergewaltigung. Zugleich bleiben sie weiterhin Hauptmotiv etlicher Falschanschuldigungen. Mittels Schutzschrift konnte in diesem Fall die Einstellung des Verfahrens erreicht werden.

„Enttäuschte Liebe“ und Vorwurf Vergewaltigung: Staatsanwaltschaft Braunschweig stellt Ermittlungsverfahren ein

Enttäuschung in der Beziehung, Eifersucht und Rache klingen „abgedroschen“ bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Vergewaltigung. Zugleich bleiben sie weiterhin Hauptmotiv etlicher Falschanschuldigungen!

So auch in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Mein Mandant – der spätere Beschuldigte – und die Belastungszeugin waren immer wieder einmal ein Paar; unterbrochen von mehreren Trennungsversuchen meines Mandanten. Nachdem der Vater der muslimischen Zeugin von der „Beziehung“ erfuhr, erstattete er mit seiner Tochter Anzeige.

Widersprüchliche und unwahre Angaben...

In ihrer polizeilichen Vernehmung betonte die „Dame“ wiederholt und wahrheitswidrig ihre Abneigung gegenüber Sex. Und beschreibt sehr widersprüchlich die angebliche Vergewaltigung. Dass er in sei eingedrungen sei, mutmaße sie anhand von Blutspuren ihrer „Entjungferung“ in ihrem Slip; beschreibt dann aber das angebliche Gefühl, mit dem sie seinen Penis in sich gespürt haben will. Wochen später sei es zu einer weiteren „Vergewaltigung“ gekommen. Hier sei sie in „Schockstarre“ verfallen und habe das Ganze über sich ergehen lassen. 

In unserer Schutzschrift konnten wir zunächst überzeugend darlegen, dass die Belastungszeugin tatsächlich bereits über etliche sexuelle Erfahrungen verfügte und auch in der Beziehung zu meinem Mandanten sexuell äußerst aktiv war.

… und klare Motive für eine Falschaussage

Insbesondere konnten wir aufzeigen, dass die Belastungsaussage unter keinen Umständen glaubhaft war. Sondern vielmehr den ureigenen Motiven der Zeugin dienten: Aufrechterhalten ihres Selbstbilds und ihren normativen Prinzipien, keinen vorehelichen Sex zuzulassen; alternativ enormer Rachegefühle und Vergeltungswünschen, weil der Beschuldigten sie verlassen wollte und sie ihn durch den Vorwurf der Vergewaltigung in eine schlimme Situation bringen konnte.

Daneben verstand sie es bestens, sich als „Opfer“ in Szene zu setzen; nicht zuletzt vermutlich auch, um sich damit Vorwürfe ihres muslimischen Elternhauses zu ersparen. Und sich ihre eigenen Anteile an dem Scheitern der Beziehung einzugestehen. 

Schlechte Aussagequalität

Auch die Qualität der Aussagen zu den angeblichen Vergewaltigungen waren sehr wenig valide und inkonsistent. Dies wiederum erhärtete und bestärkt vorliegend die Annahme einer bewussten Falschaussage.

Im Ergebnis hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Ermittlungsverfahren eingestellt und ist damit den Ausführungen in unserer Schutzschrift gefolgt.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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