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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Hannover stellt Verfahren wegen angeblichen schweren Kindesmissbrauchs ein

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern eingestellt - und sich damit den Ausführungen der aussagepsychologischen Sachverständigen sowie der Verteidigung vollumfänglich angeschlossen.

Anzeige wegen Kindesmissbrauch statt Kindesumgang mit dem Vater:  Staatsanwaltschaft Hannover stellt Verfahren wegen angeblichen schweren Kindesmissbrauchs ein

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern eingestellt - und sich damit den Ausführungen der aussagepsychologischen Sachverständigen sowie der Verteidigung vollumfänglich angeschlossen.

„Wechselmodell“ als Umgangsregelung ..

Mein Mandant, der in diesem Verfahren Beschuldigte, ist Vater einer zum Zeitpunkt der Anzeige 13-jährigen Tochter. Seit der Trennung von der Kindsmutter lebte das Mädchen im „Wechselmodell“; verbrachte also jeweils eine Woche im Haushalt der Mutter und eine Woche im Haushalt des Vaters. Nachvollziehbar, dass das einem Kind, zudem bei beginnender Pubertät, nicht gefällt. „Abhilfe“ verschaffte sich das Mädchen auf die Weise, auf die es leider etliche Kinder und Jugendliche tun: sie „vertraute“ sich ihrer Mutter an. Der Vater zwinge sie zum Sex mit ihm; auch schaue er Kinder- und Jugendpornographie.

Anzeige führt zu sofortiger Aussetzung des Kindesumgangs

Die Mutter – seit der Trennung ohnehin nicht gut auf meinen Mandanten zu sprechen, erstattete gemeinsam mit der Tochter Anzeige wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Endlich schien auch der Grund für das frühreife und auffallend sexualisierte Verhalten der Tochter, deren sehr schnell wechselnde Freunde und Versagen in der Schule gefunden zu sein. Der Kindesumgang meines Mandanten wurde sofort ausgesetzt; bei der in derartigen Fällen heute fast schon obligatorischen Hausdurchsuchung wurden sämtliche PCs und Speichermedien sichergestellt und beschlagnahmt; der Mandant erkennungsdienstlich behandelt. 

Objektiv unrichtige Angaben in der polizeilichen Vernehmung

In ihren polizeilichen Vernehmungen wirkte das Mädchen gut gelaunt und nicht aufgeregt. Dabei fiel auf, dass sie sich bei Fragen nach der angeblichen Tatzeit an den anderen Tatzeiten orientiert und nicht an Jahreszeiten oder Ereignisse. Ansonsten schien ihre Aussage zunächst glaubhaft, da detailreich und unter Schilderung scheinbar origineller Einzelheiten. So beschrieb sie die Inhalte der angeblichen kinderpornographischen Bilder und Filme scheinbar präzise und beschrieb das Aussehen des Vibrators, den sie angeblich bei ihm habe benutzen müssen, detailliert. Erst die Überprüfung dieser Schilderungen zeigte, dass diese keinerlei Erlebnishintergrund hatten. Denn die fragliche Kinderpornographie war überhaupt nicht vorhanden. Und der Vibrator war in der geschilderten Ausführung jedenfalls nicht bei „Kaufland“ erhältlich… Die aussagepsychologische Exploration bestätigte dann endlich, dass die Aussage nicht glaubhaft war. Die Staatsanwaltschaft Hannover stellte das Ermittlungsverfahren ein.

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