Berufung
Die Berufung ist nur gegen ein Urteil des Amtsgerichts, auch des Schöffengerichts, möglich. Die Frist zur Einlegung der Berufung endet exakt eine Woche nach der Verkündung des Urteils, gegen das die Berufung eingelegt werden soll.
Durch die Einlegung der Berufung kommt es sodann in einigen Monaten zu einer weiteren Gerichtsverhandlung zu der gleichen Anklageschrift – nunmehr vor dem Landgericht. Das Landgericht führt abermals die Beweisaufnahme durch – es sei denn, die Berufung ist auf die Überprüfung des Strafmaßes beschränkt.
Insbesondere dann, wenn Sie das Gefühl haben, dass die Beweiswürdigung des Amtsgerichts lückenhaft oder einseitig zu Ihren Lasten war, ist es dringend ratsam, Berufung gegen das Urteil einzulegen und uns nach erfolgter Akteneinsicht zu den Verteidigungsmöglichkeiten zu beraten!