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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Braunschweig stellt Ermittlungsverfahren ein.

Aussagepsychologisch ließ sich für die Aussage der Belastungszeugin nicht ausschließen, dass es sich hierbei um eine absichtliche Falschaussage handelte. Nachdem die Erlebnisbasiertheit der Angaben der Belastungszeugin sonach aussagepsychologisch nicht nachzuweisen war, stellte die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Verfahren ein.

Nachhaltiger Betriebsausflug

Nachhaltige Konsequenzen hatte für meinen Mandanten ein Betriebsausflug im Juni 2017. Nachdem die Beteiligten auch weiterhin über einen längeren Zeitraum in derselben Abteilung professionell zusammengearbeitet hatten, erstattete die Belastungszeugin Jahre später Anzeige gegen meinen Mandanten wegen Vergewaltigung. Zuvor hatte sie sich an das betriebsinterne „Hinweisgebersystem“ gewandt. Die bis dato gemeinsame Zusammenarbeit in der Fachabteilung beschrieb sie nunmehr als „sehr belastend“.

Was mein Mandant denn nun wirklich bei diesem Betriebsauslug „verbrochen“ haben soll, bleibt bei Betrachtung der sich über Jahre wiederholt ändernden und aggravierenden Angaben der Anzeigenerstatterin unklar. Vielmehr veränderte sich dies vom „Herunterziehen der Hose bis zu den Knien“, über „Entgegenstrecken seines erigierten Glieds“ bis hin zur vollendeten Vergewaltigung.

Mein Mandant bestätigt Intimitäten mit der Anzeigenerstatterin im Rahmen des Betriebsausflugs. Zum Geschlechtsverkehr sei es indes nicht gekommen, da er keine Erektion bekommen habe und zudem Kollegen sich grölend näherten, so dass die Beteiligten nicht mehr ungestört gewesen seien.

Und aussagepsychologisch?

Aussagepsychologisch ließ sich für die Aussage der Belastungszeugin weder ausschließen, dass sich hierbei um eine absichtliche Falschaussage handelte.

Vielmehr blieben Aussageentstehung und Motivlage (Rache, Geldentschädigung) kritisch. Die vor diesem Hintergrund von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen aussagepsychologische Exploration der Anzeigenerstatterin bestätigten dieser ein ausgeprägtes Aufmerksamkeitsstreben und manipulative Verhaltenstendenzen.

Daneben war aufgrund von therapeutischen Interventionen nicht auszuschließen, dass Suggestionen und Autosuggestionen im Wege gesteigerter Erinnerungsbemühungen der Belastungszeugin verfälschen Einfluss auf die Aussage genommen haben.

Nachdem die Erlebnisbasiertheit der Angaben der Belastungszeugin sonach aussagepsychologisch nicht nachzuweisen war, stellte die Staatsanwaltschaft Braunschweig das Verfahren ein.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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