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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Düren nimmt Anklage wegen Vergewaltigung zurück

Gegen meinen Mandanten wurde seitens der Staatsanwaltschaft Düren Anklage wegen Vergewaltigung erhoben. Das vorliegende Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, nachdem die Anzeigeerstatterin – nachfolgend: die Zeugin –Anzeige gegen meinen Mandanten wegen Vergewaltigung erstattete.

Erfolg im Zwischenverfahren – Staatsanwaltschaft Düren nimmt Anklage wegen Vergewaltigung zurück

Gegen meinen Mandanten wurde seitens der Staatsanwaltschaft Düren Anklage wegen Vergewaltigung erhoben. Das vorliegende Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, nachdem die Anzeigeerstatterin – nachfolgend: die Zeugin –Anzeige gegen meinen Mandanten wegen Vergewaltigung erstattete.

Bestreiten seitens der Verteidigung

Meine Mandatierung erfolgte erst nach Anklageerhebung, weshalb mir lediglich eine Stellungnahme im Zwischenverfahren blieb. Eine solche ist üblicherweise weniger häufig erfolgreich als eine Stellungnahme im Ermittlungsverfahren.

Auf der Grundlage unserer Stellungnahme (Schutzschrift) kam das Amtsgericht Düren unserem Antrag auf Erstellung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens nach.

Dieses kam zum Ergebnis, dass die Belastungsaussage der Anzeigenerstatterin nicht glaubhaft sei. Der erforderliche Erlebnisbezug der Belastungsaussagen konnte nicht festgestellt werden.

Die Anklage wegen Vergewaltigung (sexueller Übergriff in besonders schweren Fall) hatte also keine Aussicht auf Erfolg. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Einsehen – und stellte das Verfahren im Nachhinein ein.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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