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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Trier stellt das Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern ein

Unbefangenes Spielen als Kind führten etliche Jahre später zu einem Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern. Dieses hat die Staatsanwaltschaft Trier eingestellt.

Verdächtiges Schweigen – Staatsanwaltschaft Trier stellt das Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern ein

Unbefangenes Spielen als Kind führten etliche Jahre später zu einem Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern. Dieses hat die Staatsanwaltschaft Trier eingestellt.

Was war geschehen?

Die Aussage der Mutter der Beteiligten als Zeugin

Die Beteiligten – mein Mandant sowie das angebliche „Opfer“- sind Halbgeschwister. Die Anzeigenerstattung erfolgte durch die Mutter der Beteiligten – mithin Mutter der vermeintlich Geschädigten und meines Mandanten. Demnach soll er, etwa 14/15 Jahre vor Anzeigeerstattung, seine damals 3-jährige Halbschwester mehrfach vergewaltigt oder sexuell angegangen haben.

Die vermeintlich Geschädigte wollte sich zu keinem Zeitpunkt polizeilich zu den Geschehnissen äußern. Sie habe lediglich ihrem weiteren Bruder ausführlich von den Vorfällen erzählt. Auch ihrer Mutter gegenüber habe sie nur grobe Angaben gemacht, was diese jedoch bereits zu einer Anzeigeerstattung veranlasste. Bei einer geplanten polizeilichen Vernehmung der Anzeigenerstatterin berief sich diese, aus Rücksicht zu ihrer Tochter, sodann auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht.

Die Staatsanwaltschaft Trier stellte das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Nach § 170 Abs. 1 StPO komme die Erhebung der öffentlichen Klage nur dann in Betracht, wenn bei vorläufiger Bewertung des Tatgeschehens eine spätere Verurteilung des (mutmaßlichen) Täters wahrscheinlich erscheine.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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