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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Siegen stellt Ermittlungsverfahren gegen Pflegevater wegen Kindesmissbrauchs ein

Die Staatsanwaltschaft Siegen hat das gegen meinen Mandanten geführte Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauch von Kindern nach Einreichung unserer für den Mandanten eingereichten Stellungnahme (Schutzschrift) eingestellt.

Falschaussagekompetenz auch schon mit 12: Staatsanwaltschaft Siegen stellt Ermittlungsverfahren gegen Pflegevater wegen Kindesmissbrauchs ein

Die Staatsanwaltschaft Siegen hat das gegen meinen Mandanten geführte Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauch von Kindern nach Einreichung unserer für den Mandanten eingereichten Stellungnahme (Schutzschrift) eingestellt.

Der Mandant – und spätere Beschuldigte- hatte gemeinsam mit seiner Ehefrau über Jahre Pflegekinder aufgenommen, für die das Jugendamt eine Familie suchte. Hiermit wollte das Ehepaar – selbst Eltern von 3 Kindern- Kindern, die weniger gute Startvoraussetzungen wie ihre eigenen Kinder hatten, ein gutes Zuhause ermöglichen. Die Motivation hierfür dürften er und seine Frau durch die Falschbeschuldigung seiner 12-jährigen Pflegetochter jetzt wohl verloren haben.

Denn in dem naiven Glauben, auf diese Weise früher wieder in ihr Elternhaus zurückkehren zu können, hatte diese Anzeige gegen ihn wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs von Kindern erstattet.

So soll sich der Beschuldigte im häuslichen Wohnzimmer u.a. auf die Beine der kindlichen Zeugin gesetzt und sie im Nacken geküsst haben.

In der für den Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft Siegen eingereichten Stellungnahme (Schutzschrift) konnten wir begründen, warum die Aussage der Belastungszeugin nicht glaubhaft war.

Widersprüche und schlechte Aussagequalität…

Denn bereits in ihrer polizeilichen Vernehmung verstrickte sie sich in erhebliche Widersprüche; insbesondere sollte der fragliche Übergriff zu einem Zeitpunkt geschehen sein, als mein Mandant in der Wohnung seines Sohnes ein Fußballspiel schaute. Auch war die Aussage nicht konstant, was hier insbesondere deshalb ins Gewicht fiel, weil die Schilderung des fraglichen Geschehens nicht sehr komplex und damit leicht einzuprägen und zu reproduzieren wäre. Dennoch gelang es der Zeugin nicht, in ihren beiden polizeilichen Vernehmungen und offenbar auch nicht in der Schilderung ihrer Mutter gegenüber den angeblichen Vorfall konstant zu schildern.

…etliche egoistische Motive für eine Falschaussage…

Daneben gab es auch hier eine breite motivationale Grundlage für eine Falschaussage. Die Zeugin wollte Aufmerksamkeit und möglicherweise mehr Zuwendung bei ihrer Mutter gewinnen durch ihre Aussage zum Nachteil von meinem Mandanten; und gleichzeitig Druck ausüben, um möglichst schnell von Pflegefamilie weg und wieder zu ihrer Mutter zu kommen.

Eigene Ermittlungen der Verteidigung sind wesentlich…

Die kindliche Zeugin wiederholte damit ein bereits aus der Vergangenheit bekanntes Verhaltensmuster, sich gegen Dinge, die ihr „gegen den Strich“ zu wehren. Um dies erfolgreich darzulegen, war die Recherche ihres bisherigen Verhaltens in der Schule und ihrem sonstigen sozialen Umfeld erforderlich.

Weiter konnten wir ermitteln, dass die ältere Schwester der Zeugin bereits von dem gemeinsamen Vater sexuell missbraucht worden sein soll. Und demnach das Thema Kindesmissbrauch hoch sensibilisiert war.

Hinzu kommt, dass auch ihre Mutter gegenüber meinem Mandanten offenbar eine negative Haltung hatte; die Zeugin daher also im Sinne von „social perfection“ die Motivation der Wahrnehmung möglicherweise nicht sexueller Handlungen ihres Pflegevaters als sexuellen Missbrauch darzustellen, hatte.

Falschaussagekompetenz auch bei 12-jährigen immer häufiger

Weiter verfügte die Zeugin mit ihren gerade 12 Jahren auch bereits deshalb über die hinreichende Falschaussagekompetenz, um den angeblichen sexuellen Übergriff durch meinen Mandanten zu schildern. So hatte sie unlängst mitbekommen, dass die weitere, und sogar noch jüngere Pflegetochter an ältere Männer Videos verschickt hatte, auf denen zu sehen ist, wie sie sich masturbiert. Es war also davon auszugehen, dass die kindliche Belastungszeugin bereits ein breites Wissen im Bereich sexueller Handlungen hat. Und nicht ausschließbar es dieser auch gleichtun wollte, indem sie sich im sexuellen Bereich ebenfalls wichtigmachen wollte.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

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