• Slide 1

    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
  • Slide 2
  • Slide 3
  • Slide 4
     

    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

  • Slide 5
  • Slide 6
     

    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Staatsanwaltschaft Mannheim stellt Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Vergewaltigung ein

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat aufgrund fehlender Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage, das Verfahren wegen angeblicher Vergewaltigung gegen meinen Mandanten eingestellt. Damit hat sie der Anregung in meiner für den Mandanten verfassten Schutzschrift vollumfänglich entsprochen.

Staatsanwaltschaft Mannheim stellt Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Vergewaltigung ein

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat aufgrund fehlender Glaubhaftigkeit der Belastungsaussage, das Verfahren wegen angeblicher Vergewaltigung gegen meinen Mandanten eingestellt. Damit hat sie der Anregung in meiner für den Mandanten verfassten Schutzschrift vollumfänglich entsprochen.

Die Anzeige-Erstatterin hatte den Vater ihres früheren Lebensgefährten beschuldigt, er habe sie vor Jahren nach einer Silvesterfeier im Gästezimmer seines Hauses vergewaltigt. U.a. habe er seine ganze Hand in sie hinein „gerammt“.

Neben der Herausarbeitung der in der Belastungsaussage enthaltenen Widersprüche insbesondere zum angeblichen Tathergang bestand der Schwerpunkt meiner Stellungnahme (Schutzschrift) in der aussagepsychologischen Argumentation. Auf diese Weise ließ sich klar zeigen, dass es sich bei der Belastungsaussage um eine sog. Irrtümliche Falschaussage handelte. D.h., eine Aussage, von deren Erlebnishintergrund die Zeugin subjektiv überzeugt ist, wobei die Aussage objektiv jedoch keinen Erlebnishintergrund hat.

Bereits die spezielle Aussagetüchtigkeit der Zeugin, also die Fähigkeit, einen Lebenssachverhalt entsprechend der Realität wahrzunehmen, zu speichern und wiederzugeben, war erheblich eingeschränkt aufgrund von Alkoholmissbrauch und psychiatrisch diagnostizierter Persönlichkeitsstörung.

Daneben drängten sich die Indizien für eine irrtümliche Falschaussage aufgrund von Übertragungen tatsächlicher Missbrauchserfahrung in der Kindheit, fremd- und autosuggestiver Prozesse bei gleichzeitig unklarer Aussagegenese auf. Das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten war daher einzustellen.

Bei Unklarheiten fragen Sie gerne jederzeit unter folgender Nummer nach 0621 33 58 356 oder nutzen das Kontaktformular.

Kontaktieren Sie mich