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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Klarer Sieg über K.o.-Tropfen in der 2. Runde

K.o.-Tropfen können bloße Einbildung sein, eine Kopfgeburt aus Enttäuschung und fehlgeleiteten Gefühlen — und das auch bei einer erwachsenen akademisch gebildeten Frau um die 40. So geschehen in einer mittelgroßen Stadt in Nord-Rhein-Westfalen, in der 1. Runde mit fatalen Folgen für den beschuldigten Exmann. Hierbei handelt es sich leider nicht um einen Einzelfall.

Wegen „sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger“ verurteilte das zuständige Amtsgericht im Januar 2017 den früheren Ehemann zu 1,6 Monaten auf Bewährung sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Vor dem Amtsgericht waren Verhandlung und Urteil geleitet vom „Opfer-Bonus“ der vermeintlich missbrauchten Ehefrau. Das Gericht folgte in erster Linie ihren Ausführungen. Sie gab an, Fotos von ihrem unbekleideten Körper und sexuellen Handlungen zufällig auf einem USB-Stick ihres Mannes gefunden zu haben. Ihre einzige Erklärung dafür sei, die Fotos hätten nur unter dem Einfluss von K.o.-Tropfen entstanden sein können. Wobei sich bei ihr die Vermutung verdichtete, ihr Ex-Mann habe wohl solche Substanzen bei ihr häufiger angewendet. Physische und psychische Probleme, die bei ihr schon seit Längerem auftraten, erschienen ihr als Bestätigung ihrer Anschuldigungen. Ihre Aussage, dass ihr Ex-Mann sich gegenüber den Kindern grundsätzlich fürsorglich verhalten habe, befeuerte für das Gericht die Grundannahme ihrer Aufrichtigkeit. Trinkgewohnheiten ihres Exmannes (eine Kiste Bier in zwei Wochen), die in ihren Augen als Alkoholismus erschienen, machten diesen noch mehr zum Täter.

Der Verurteilte wie auch die Klägerin gingen in Berufung. Der Verurteilte bestand auf seiner Unschuld. Der Staatsanwalt auf einem höheren Strafmaß. Der Fall ging in die 2. Runde. Als Strafverteidigerin spezialisiert auf Sexualdelikte gelang es mir im Revisionsverfahren dazu beizutragen, der Wahrheit näherzukommen und den beschuldigten Ex-Ehemann voll umfänglich zu entlasten. Das Ergebnis: Freispruch. Die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde verworfen. In der erneuten Untersuchung ging es um die typische Konstellation bei Sexualdelikten: die Konfrontation von Aussage gegen Aussage.

 

Die Aussage der Ehefrau

Die Ehefrau gab an, sie habe zwei Jahre nach der Scheidung im Nachtkasten einen USB-Stick ihres Ex-Mannes gefunden, auf dem eine Reihe von Fotos gespeichert waren, die ihren unbekleideten Unterkörper zeigten. Ihre Vagina und ihr After waren zu sehen. Auf einem Bild spreizte ihr Mann ihre Schamlippen und führt seinen Zeigefinger ein. Die Ehefrau war von den Bildern schockiert. Ihren Eltern gegenüber, denen sie die Bilder unmittelbar darauf zeigte, legte sie Entsetzen an den Tag und beteuerte – wie auch in der Folge – solche Bilder hätten niemals einvernehmlich entstehen können. Sie vermutete, dass ihr von ihrem Mann K.o.-Tropfen verabreicht wurden. Und sie ging davon aus, dass ihr über einen längeren Zeitraum Essenzen, die sie widerstandsunfähig machten, wohl immer wieder verabreicht worden seien. Unpässlichkeiten und Übelkeiten am Morgen seien ihr plötzlich erklärlich.

 

Die Aussage des Exmannes

Ihr Ehemann bestritt vehement den Einsatz von K.o.-Tropfen. Er erwiderte, dass am fraglichen Abend, an dem er die Fotos gemacht habe, seine Frau und er sich bewusst ins Schlafzimmer begeben hätten, um Sex zu haben. (Die Kinder seien bei den Großeltern gewesen.) Seine Frau hätte sich deshalb vollständig entkleidet, hätte dann jedoch zunächst eine Serie im Fernsehen ansehen wollen. Er hätte sich ihr dabei mit ihrem Einverständnis genähert und sie im Rahmen des Vorspiels fotografiert. Das Vorspiel hätte seine Frau stimuliert. Das würden auch die Aufnahmen zeigen. Alles sei absolut im gegenseitigen Einvernehmen gewesen. Zeugen gab es selbstverständlich in dieser intimen Situation keine. Wem also glauben?

 

Die Wahrheitsfindung

Die Suche nach der Wahrheit des Geschehens wird wie in der Regel bei Sexualdelikten zu einer Frage nach der Glaubhaftigkeit der jeweiligen Aussage und einer unvoreingenommenen Bewertung aller Details. Es wurde deutlich, dass die Anschuldigungen der Frau ausgesprochen subjektiv geprägt waren. Sie beruhten auf Enttäuschungen, Projektionen, verfestigten Einstellungen einer zerrütteten Ehe, die sich unter dem Einfluss der Eltern der Klägerin und einer Trauma-Behandlung zu einer Art von Gewissheit verdichteten. Ich möchte hier nicht das ganze Ehedrama ausbreiten, sondern nur die entscheidenden Punkte anführen, die an den Vorwürfen der Ehefrau Zweifel aufkommen ließen.

 

Die authentische Opfer-Rolle

Die Belastung der Klägerin wirkte gegenüber der Kammer nicht gespielt. Ihre geschilderten Symptome von Übelkeit und Müdigkeit am Morgen erschienen echt. Allerdings wurde anhand ihrer Geschichte deutlich, dass die Symptomatik auch auf andere Ursachen zurückgeführt werden konnte. Seit ihrem 13. Lebensjahr wurde die Frau wegen einer idiopathischen Diabetes insipidus behandelt. Sie nahm in diesem Zusammenhang das Medikament Minirin, um die Wasserausscheidung zu hemmen. Überdosierung und zu viel Flüssigkeitsaufnahme können zu Kopfschmerzen, Übelkeit, Muskelkrämpfen und Erbrechen, Bauchkrämpfen und Durchfall führen. Einige der Symptome, die sie auf Einnahme von K.o.-Tropfen zurückführte, konnten also hier eine Erklärung finden. Zum psychischen Zustand der Frau war festzustellen, dass sie schon lange vor den vorgeworfen Übergriffen psychisch und emotional nicht stabil war. So führte eine Entlassung Jahre zuvor zu einem Zusammenbruch, der klinisch behandelt werden musste. Ärzte bestätigten, dass es ihr schwerfalle, „sich auf neue Denk- und Verhaltensweisen einzustellen“.

 

Die Wirkung von K.o.-Tropfen

Die Erfahrungswerte über die Wirkung von K.o.-Tropfen besagen, dass zunächst alkoholähnliche Zustände eintreten, während sich sedative Zustände regelmäßig erst nach zwei Stunden bemerkbar machen – begleitet von Nebenwirkungen wie Entspannung, Enthemmung, einem Gefühl von Trunkenheit, Bewegungsunfähigkeit, Desorientierung, Schwindel, Euphorie, Halluzinationen, Übelkeit, Schläfrigkeit, Verwirrtheit. Im Unterschied dazu schilderte die Klägerin rein körperliche Beschwerden wie Brechreiz, Übelkeit, Herzrhythmusstörungen, die erst am nächsten Morgen auftraten. Eine Durchsuchung des Hauses und von Wasserflaschen, welche die Ehefrau an ihrem Bett stehen hatte und in der Nacht nutzte, die angeblich auch die Kinder gefährdeten, ergaben keinen Hinweis auf narkotisierende Substanzen.

 

Der Datenstick

Wie gesagt, der Angeklagte bestätigte, dass er die Aufnahmen von seiner Frau gemacht habe. Die Klägerin sprach davon, dass sie diese zwei Jahre nach dem Vorfall zufällig gefunden und die Aufnahmen wiederhergestellt habe. Es ergab sich im Verlauf der Revisionsverhandlung, dass sie frühere Bilder, die sie nackt während ihrer Schwangerschaft zeigten, dabei gelöscht hatte. Der Eindruck lag nahe, dass sie sich generell Nacktaufnahmen nicht verwehrte, und dass sie auf dem Datenstick vermeintlich harmlosere Nacktfotos aussortiert hatte. Der Eindruck lag nahe, dass sie so ihren Anschuldigungen mehr Nachdruck verleihen wollte.

 

Der Trugschluss von den K.o.-Tropfen

Die Ehefrau zeigte gleich nach dem Fund die Fotos ihren Eltern. Ihre Eltern gelten als ausgesprochen konservativ, gerade was das Thema Sexualität angeht. Vor diesem Hintergrund war es nur folgerichtig, dass sie im Beisein ihrer Eltern mit Entsetzen reagierte. Ihren Eltern konnte sie eine Freiwilligkeit solcher Fotos nicht eingestehen. Es blieb nur die Unfreiwilligkeit bzw. dass sie durch entsprechende Substanzen widerstandsunfähig gemacht worden sei. Zudem fand wohl angesichts der Eltern die Enttäuschung über die gescheiterte Ehe und ihren Exmann einen Kanal, der sie von einer Schuld am Scheitern der Ehe freisprach. Die Eltern der Ehefrau, die im gleichen Hause lebten, scheinen auf die Ehe keinen geringen Einfluss genommen zu haben. Der Ehemann sagte aus, dass eine gewisse sexuelle Freizügigkeit immer dann möglich war, wenn Distanz zu den Schwiegereltern gewesen wäre.

 

Der Drogen-Vorwurf

Einen weiteren Hinweis auf eine fehlgeleitete Wahrnehmung der Klägerin ergab der Vorwurf des Alkoholismus gegenüber ihrem Exmann. Gegen Ende der Ehe konsumierte der Ehemann wohl regelmäßig Bier. Wie er selbst bestätigte, kaufte er einmal in zwei Wochen einen Kasten. Seine Ex-Frau warf ihm vor, Bierflaschen vor ihr versteckt zu haben und ein regelrechter Alkoholiker zu sein. Sie selbst lehnt Bier und Alkohol grundsätzlich ab. Zugleich übergab sie einer Polizistin ein Heftchen mit der Vermutung, dass es sich dabei um Marihuana handle. Ihr Mann habe schon in seiner Jugend Drogen genommen. Wie sich herausstellte, handelte es sich um Tabak.

 

Die Entscheidung der 2. Runde

Das Gericht kam zum Schluss: „Die Belastung der Nebenklägerin wirkte gegenüber der Kammer nicht gespielt.“ Wir haben es hier also mit einem Fall zu tun, indem die Anschuldigung tatsächlich als wahr empfunden wurde. Es war der Anklägerin nicht unbedingt anzulasten, dass sie vorsätzlich Unwahrheiten verbreitet hatte. Vielmehr führten ihre Frustrationen, die herabgesetzte emotionale Widerstandskraft, aber auch soziale Zwänge und ihre gesundheitlichen Probleme dazu, sich eine eigene Wahrheit zu schaffen, der zufolge sie ihr Ex-Mann widerstandsunfähig gemacht und missbraucht habe. Oder wie es in der Urteilsbegründung zum Freispruch des Ehemannes von gerichtlicher Seite heißt, „dass die Vorwürfe der Nebenklägerin die Folge ihrer psychischen Belastung sind.“

 

Die Kämpfe werden weitergehen

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Als Strafverteidigerin mit der Spezialisierung auf Sexualdelikte kann ich nur betonen, dass der beschriebene Fall zwar ein individueller Fall ist, aber die komplexe psychologische Dimension bedauerlicherweise kein Einzelfall ist. Es passiert nicht selten, das Exfrauen, Exfreudinnen und auch One-Night-Stands Anschuldigungen erheben, die davon sprechen, dass sie widerstandsunfähig und sexuell missbraucht worden seien, obwohl Einvernehmen bestand. Und es geschieht nicht selten, dass untersuchende Beamte, der Staatsanwaltschaft und Gericht die Anschuldigungen ohne groß zu hinterfragen für wahr nehmen. Dem entspricht auch das erste Urteil vor dem Amtsgericht in dem beschriebenen Fall.

 

Nur eine vorbehaltlose Überprüfung der Glaubhaftigkeit und Plausibilität der Aussagen kann dann eine ganz andere Wahrheit aufspüren lassen, dass es sich nämlich auf Seiten der Anklägerin um eine komplexe Konstruktion einer zutiefst subjektiven Einstellung handelt, die einer detaillierten objektiven Betrachtung und Glaubhaftigkeitsprüfung nicht stand hält. Es bedeutet, dass leider immer wieder Fehlurteile stattfinden.
Und es sagt uns, wie entscheidend es ist, sich bei jeder Anschuldigung dem verbreiteten Opfer-Bonus und Täter-Malus erst einmal nachdrücklich zu widersetzen, bevor es zu einem fehlverurteilenden Tiefschlag und Knockout des falsch beschuldigten Angeklagten kommt.

 

(Zitate: Revisions-Begründung durch das zuständige Landgericht)