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    Anne Patsch

    Die erfolgreiche Strafverteidigerin
    gegen alle Anschuldigungen von
    Sexualdelikten. Bundesweit.

     
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    Die Wendung zum Guten
    fußt auf Vertrauen.

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    Kleine Unterschiede
    bestimmen den Erfolg!

Weitere Erfolge in gerichtlichen Verfahren - eine Auswahl

In weiteren Verfahren, in denen die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben hatte, ließ sich mehrfach ein Freispruch für den Mandanten in der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht bzw. Landgericht erzielen.

So etwa in einem Verfahren vor dem Amtsgericht –Schöffengericht- Berlin Tiergarten wegen angeblicher Vergewaltigung. Ferner in einem – jahrelang währenden – Verfahren vor dem Amtsgericht –Schöffengericht- Tauber Bischofsheim

Gleichzeitig ließ sich vor dem Amtsgericht Lörrach -im gerichtlichen Verfahren- eine Einstellung des Verfahrens wegen angeblicher sexueller Nötigung/ sexueller Belästigung erreichen. Vor dem Amtsgericht –Schöffengericht – Erfurt konnten wir im Rahmen einer – seltenen – Strafmaßverteidigung (der Tatvorwurf war dem Mandanten aufgrund von Augenzeugen objektiv nachweisbar) durch doppelte Verschiebung des Strafrahmens zu Gunsten des Mandanten ein mehr als mildes Urteil bei gegebenem Vorwurf sexuelle Nötigung erreichen. 

Abermals bestätigt: frühe Verteidigung in den Sexualstrafverfahren nötig!

Im Ergebnis hat sich damit also der Ansatz, speziell gegen den Vorwurf einer Sexualstraftat so früh wie auch nur möglich mit aller Energie in Form der aussagepsychologischen und juristischen Auseinandersetzung mit der Belastungsaussage mittels einer fundierten Verteidiger-Schutzschrift zu verteidigen, abermals bestätigt. Denn nur so lassen sich Anklage und Hauptverhandlung effektiv vermeiden.

Über 85 % der hier bearbeiteten Ermittlungsverfahren wurden auf diesem Weg erfolgreich eingestellt.

Damit bleibt die fundierte Verteidiger-Schutzschrift auf der Grundlage insbesondere aussagepsychologischer und sachlicher Argumente der einzige zuverlässige Weg zum Erfolg. Denn – die Unschuld des Mandanten; die Unwahrheit der Vorwürfe gegen den Mandanten alleine „nutzen“ nicht. 

Dies insbesondere auch deshalb, da in der den Sexualstrafverfahren eigentümlichen Konstellation „Aussage gegen Aussage“ die Verteidigungsmöglichkeit des Mandanten stark eingeschränkt ist – die Belastungsaussage reicht zunächst als alleiniges Beweismittel.

Tendenzen 2018 – Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern bei Sorgerechtsstreitigkeiten/ Umgangsrechtsstreitigkeiten

In der Tendenz hat insbesondere die Anzahl der hier bearbeiteten Mandate im Bereich Vorwurf (schwerer) Sexueller Missbrauch von Kindern zugenommen. Hierbei fällt wiederum die Konzentration auf zwei Konstellationen auf: entweder wird der Vorwurf „schwerer Sexueller Missbrauch von Kindern“ von der Mutter erhoben, die den Umgang des Kindes mit seinem Vater – dem Mandanten – zumindest innerlich missbilligt. Sei es im Falle von Ehescheidung bzw. Trennung; sei es, dass die Kindesmutter und der Mandant noch nie ein Paar waren, der Mandant aber die ihm auch als nicht-ehelicher und selbst als nicht-sorgeberechtigter Vater seinen Anspruch auf Kindesumgang bei den Familiengerichten geltend macht.

… und Missbrauchsvorwürfe längst erwachsener Kinder..

Die weitere – sich aktuell massiv ausweitenden- Konstellation bei der Verteidigung gegen den Vorwurf „schwerer Sexueller Missbrauch von Kindern“ ist diejenige Fallgestaltung, in der längst erwachsene Kinder zumeist nach entsprechender Psychotherapie Missbrauchsvorwürfe gegen den Vater, Onkel oder sonst einen nahestehenden Verwandten erheben.

Vermeintliche Opfer und Täter werden immer jünger

Weiter zeichnet sich eine Zunahme der Anzeigen wegen angeblicher Taten im Bereich sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung insbesondere bei sehr jungen, häufig noch Jugendlichen und Heranwachsenden ab. Dies nach aus Sicht der Anzeige-Erstatterin im Nachhinein als unbefriedigend empfundenen „ one-night-stand“ oder gescheiterten jungen Liebesbeziehungen. Zumeist wird sodann der ursprünglich einvernehmliche Sex in eine Vergewaltigung uminterpretiert.