Spannen im Schwimmbad – oder: sexueller Missbrauch von Kindern immer schärfer verfolgt
Glück im Unglück hatte ein Angeklagter wegen Spannens vor dem Amtsgericht Fulda. Dieses musste das Verfahren gegen den Mann in der Hauptverhandlung vom 24.11.2015, soweit es das Filmen unbekleideter Kinder betrifft, einstellen.
Was war geschehen?
Der Mann hatte im Februar 2014 heimlich Kinder in der Umkleidekabine eines Schwimmbades in Fulda gefilmt. Dabei wurde er von anderen Kindern in der Umkleidekabine ertappt. Indes stellten die Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder keinen Strafantrag, ein Strafantrag wäre aber nach § 176 StGB in der Geltung bis 21.01.2015 für eine Strafverfolgung erforderlich gewesen.
Mit Gesetzesänderung vom 21.01.2015 wurde gleichzeitig § 176 StGB, sexueller Missbrauch von Kindern, verschärft.
Demnach reicht seither bereits das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung für eine Verurteilung wegen der heimlichen Aufnahmen der betroffenen Kinder für eine Strafverfolgung aus. Hätte der Mann also nach dem 21.01.2015 seine Tat begangen, hätte ihm Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren gedroht.